2.133.1 (lut1p): 1. Russische Wirtschaftsverhandlungen.

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1. Russische Wirtschaftsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über die gesamte Lage1.

[453] Der Reichskanzler wies ergänzend darauf hin, daß es notwendig sei, eine formelle Verzichterklärung von den Russen bezüglich der Hamburger Filiale zu verlangen.

Reichskommissar Kuenzer hielt eine Erweiterung der Exterritorialität in der Lindenstraße vom Sicherheits- und polizeilichen Standpunkt aus für unmöglich.

Anschließend daran Ministerbesprechung.

Der Reichsminister des Auswärtigen gab einen Überblick über die außenpolitischen Gründe, die das Auswärtige Amt für sein Eintreten bezüglich der Gewährung der vollen Exterritorialität des Hauses in der Lindenstraße bestimmt hätten2.

In längerer Debatte, an der sich die Minister Dr. Frenken, Brauns, Schiele, Neuhaus, Stresemann sowie der Reichskanzler und Staatssekretär Weismann beteiligten, vertraten die Reichsminister ihre bereits früher in Kabinettssitzungen festgelegten Stellungnahmen3.

Staatssekretär Weismann erklärte für seine Person, daß vom politischen Standpunkt aus, solange 3/5 des Hauses in der Lindenstraße und die Botschaft exterritorial seien, die Ausdehnung der Exterritorialität in der Lindenstraße auf 5/5 des Hauses völlig belanglos sei.

Der Reichsminister des Innern wies demgegenüber darauf hin, daß die Preußische Regierung im Gegensatz zur persönlichen Ansicht des Staatssekretärs Weismann auf dem Standpunkt des Reichsministeriums des Innern stehe und sich gegen die Ausdehnung der Exterritorialität ausgesprochen habe.

Der Reichskanzler bat darauf um Äußerung, ob eine Möglichkeit bestände, den formellen Kabinettsbeschluß zunächst noch zurückzuhalten und dafür dem Auswärtigen Amt eine Ermächtigung in der Angelegenheit zu geben.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte, er könne sich dies so vorstellen, daß der deutsche Verhandlungsführer ermächtigt werde, durchblicken zu lassen, das Kabinett werde in seiner Mehrheit der Gewährung der vollen Exterritorialität des Hauses in der Lindenstraße zustimmen, wenn Übereinstimmung in allen übrigen noch ausstehenden Fragen erzielt worden sei.

Der Reichskanzler bestätigte diese Auffassung und stellte fest, daß es sich bei der Voraussetzung um folgende Fragen handle:

[454] a) Fragen, über die sich der Handelspolitische Ausschuß einig sei, denen die Russen aber noch nicht zugestimmt haben4,

b) die Fragen, welche das Kabinett soeben beschäftigt haben, und zwar

1) die russischen Wünsche nach Gewährung von Ausnahmen von der Meistbegünstigung sollen nur für die Mongolei, Persien, Afghanistan und Chinesisch-Turkestan, nicht aber für China und die Türkei, Polen und Finnland bewilligt werden.

Es ist sicherzustellen, daß eine Ausnahme von der Meistbegünstigung für Polen und Finnland auch nach dem Rapallo-Vertrag nicht besteht5. Deutscherseits muß für Österreich eine Ausnahme von der Meistbegünstigung durchgesetzt werden.

2) die Gewährung des Schweinekontingents in Höhe von 800 Schweinen wöchentlich kann nur bei einer Einfuhr zur See erteilt werden6.

Der Reichskanzler bat um Mitteilung, ob gegen diese Voraussetzungen Bedenken erhoben würden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß er seinen Einspruch gegen die Gewährung eines Schweinekontingents aufrechterhalten müsse7.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett mit den genannten Voraussetzungen einverstanden sei.

Der Reichskanzler bat um Mitteilung, ob Bedenken gegen einen später zu fassenden Kabinettsbeschluß, der den Russen die volle Exterritorialität des Hauses in der Lindenstraße unter Erfüllung der genannten Voraussetzungen zugestehe, erhoben würden.

Der Reichsminister des Innern und der Reichsminister der Justiz erklärten, sich ihre Stellungnahme vorbehalten zu müssen.

Der Reichskanzler stellte fest, daß, selbst wenn der Reichsminister des Innern und der Reichsminister der Justiz sowie die nicht anwesenden Reichsminister (der Reichswehrminister, der Reichsverkehrsminister und der Reichsfinanzminister) sich gegen die Gewährung der Exterritorialität bei der später erforderlichen Beschlußfassung aussprechen würden, eine Mehrheit des Kabinetts für die Gewährung der Exterritorialität vorhanden sein würde, falls die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt seien.

[455] Unter diesen Umständen wurde der Reichsminister des Auswärtigen ermächtigt, die deutsche Delegation anzuweisen, bei den Wirtschaftsverhandlungen mit Rußland, falls davon eine endgültige Regelung abhängt, die Russen wissen zu lassen, daß sich die Mehrheit des Kabinetts für die Gewährung der vollen Exterritorialität in der Lindenstraße finden werde, wenn Rußland die oben als Voraussetzung dafür genannten Forderungen Deutschlands restlos erfülle und gleichzeitig formell auf die Einräumung der Exterritorialität für die Hamburger Filiale verzichte8.

Fußnoten

1

In der Kabinettsvorlage des AA vom 13. 7. (s. insbes. die beigefügte, nicht signierte „Aufzeichnung über den Stand der deutsch-sowjetischen Wirtschaftsverhandlungen“) heißt es hierzu: Nach Ablauf der dritten Moskauer Verhandlungsperiode im Mai und Juni, in der in den Hauptfragen eine Annäherung nicht habe erreicht werden können, sei als feststehend anzusehen, daß auf der Grundlage der vom Kabinett Mitte Mai beschlossenen Richtlinien (s. dazu Dok. Nr. 85, P. 3) nicht erfolgversprechend weiterverhandelt werden könne. Leider komme auch eine Vertagung der Verhandlungen bis zum Herbst nicht in Betracht. Ein dahingehender Versuch der dt. Delegation sei „an dem durch die deutschen Westverhandlungen aufs äußerste gesteigerten Mißtrauen der Sowjetregierung gescheitert und als Versuch einer Abwendung der deutschen Politik von Sowjetrußland nach Westen aufgefaßt worden. Die Sowjetregierung hat demgegenüber auf dem sofortigen Abschluß des gesamten Vertragswerkes unter Einschluß des Wirtschaftsabkommens bestanden.“ Angesichts dieser Sachlage habe die dt. Verhandlungsdelegation um Zustimmung der RReg. zu einem letzten Einigungsversuch auf folgender Grundlage gebeten: 1) Abschluß der sogenannten Nebenabkommen (s. dazu Dok. Nr. 165), über die weitgehende Übereinstimmung mit den Russen bestehe. 2) Abschluß eines Wirtschaftsabkommens für die Dauer von 18 Monaten, in das von den sowj. Hauptforderungen die folgenden aufzunehmen seien: a) Ausdehnung der Exterritorialität auf das gesamte Gebäude der sowj. Handelsvertretung Berlin, b) Gewährung eines Einfuhrkontingents für lebende Schweine und der Einfuhr von Schweinefleisch und tierischen Produkten (Häute, Därme usw.). Abzulehnen sei hingegen die sowj. Forderung nach Unverletzlichkeit der Archive der Hamburger Filiale der sowj. Handelsvertretung und nach Steuerfreiheit der Handelsvertretung. – Diesen Vorschlägen habe der „Handelspolitische Ausschuß beim AA“ am 18. 7. im wesentlichen zugestimmt und beschlossen, die Frage der Exterritorialität und der Einfuhr von Schweinen und tierischen Produkten, letzteres auf Antrag des REM, nochmals dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen (R 43 I /1112 , Bl. 75-79).

2

Hierzu das AA in der Kabinettsvorlage vom 13. 7.: Eine rasche Verständigung mit der Sowjetunion sei wegen der gespannten handelspolitischen Lage Deutschlands, die durch erhebliche Schwierigkeiten bei den Wirtschaftsverhandlungen mit Frankreich und Polen entstanden sei, besonders wünschenswert. „Eine wenn auch nur scheinbare Verständigung mit Sowjetrußland würde eine wesentliche Entspannung herbeiführen und bei kommenden Verhandlungen eine wesentlich günstigere Position Deutschlands schaffen.“

3

S. dazu Dok. Nr. 85, P. 3; s. auch Dok. Nr. 121, P. 2.

4

Gemeint sind wohl die noch schwebenden Fragen der Gewährung einer zufriedenstellenden Hochseefischereikonzession durch die UdSSR, eines Niederlassungsabkommens, das den Schutz dt. Unternehmen vor der Beschuldigung und Strafverfolgung wegen Wirtschaftsspionage garantieren würde, sowie der Gleichstellung dt. Unternehmen mit den staatl. sowj. Unternehmen. Im Handelspolitischen Ausschuß, so die Vorlage des AA (s. Anm. 1), habe am 8. 7. Übereinstimmung bestanden, daß auf der Bereinigung dieser und anderer Streitfragen vor Ratifizierung des Vertragswerks bei Verhandlungen der Dt. Botschaft mit der Sowj. Reg. zu bestehen sei. Außerdem solle ein Schiedsgericht für Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Vertrages gefordert werden.

5

Zur Frage der Meistbegünstigung für die sowj. Nachbarländer s. Art. 6 der „Allgemeinen Bestimmungen“ des „Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR“ vom 12.10.25, RGBl. 1926 II, S. 4 .

6

In der Kabinettsvorlage (s. Anm. 1) regt das AA hierzu an, die Schweineeinfuhr über „bestimmte oder einen bestimmten Hafen“ laufen zu lassen. Es wolle damit den schweren veterinärpolizeilichen Bedenken des REMin. und des RIMin. entgegenkommen.

7

Zum Standpunkt des REM s. Anm. 4 zu Dok. Nr. 121.

8

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 167.

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