2.152.3 (ma11p): 3. Abbau der Sonderzuschläge für die Beamten des besetzten Gebiets.

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3. Abbau der Sonderzuschläge für die Beamten des besetzten Gebiets.

Der Reichspostminister warf die Frage auf, ob die Sonderzuschläge für die Beamten des besetzten Gebiets, die von 42 auf 22% herabgesetzt seien, nicht wieder erhöht werden könnten3.

[484] Der Reichsminister der Finanzen betonte, daß eine Erhöhung nicht in Frage komme.

[…]

Fußnoten

3

Vgl. hierzu Dok. Nr. 148, Anm. 3.

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