2.178.1 (ma11p): [Stellungnahme zum Sachverständigen-Gutachten.]

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[Stellungnahme zum Sachverständigen-Gutachten.]

Der Abgeordnete Graf Westarp teilt im Auftrage seiner Fraktion mit, daß nach ihrer Auffassung die jetzige Regierung nicht mehr in der Lage sei, sich durch außenpolitische Entscheidungen irgendwie zu binden, da sie keinen Reichstag mehr hinter sich habe und die kommende Regierung wesentlich anders zusammengesetzt sein würde. Daher müsse die jetzige Reichsregierung auch die Entscheidung auf das Schreiben der Reparationskommission1 der künftigen Regierung überlassen; jedenfalls könnten die Deutschnationalen künftig keinerlei derartige Bindungen anerkennen. Er teile auftragsmäßig also den Wunsch der Deutschnationalen Fraktion dahin mit, daß die Antwort an die Reparationskommission nur unter dem Vorbehalt ergehen könne, daß man zu Verhandlungen bereit sei, die Entscheidung aber der künftigen Regierung überlassen müsse.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er diesem Antrage nicht beistimmen könne. Die jetzige Regierung sei kein Geschäftsministerium (was Graf Westarp unter Zurücknahme einer diesbezüglichen Äußerung zugab), und sie halte sich für befugt und verpflichtet, überall dort zu handeln, wo es ihr die Interessen des deutschen Volkes geboten erscheinen lassen. Die Herren dürften überzeugt sein, daß die gegenwärtige Reichsregierung sich nicht danach dränge, ohne[569] zwingende Gründe zu dem Sachverständigen-Gutachten entscheidend Stellung zu nehmen und dadurch zweifellos weitere Opfer für sich und die hinter ihr stehenden Parteien an Popularität zu bringen, nachdem sie ohnedies schon in den letzten Monaten durch die brutalen, aber notwendigen Sanierungsmaßnahmen zweifellos gegen ihre Parteiinteressen gehandelt hätte. Sie würde aber auch hier lediglich maßgebend sein lassen, wie schon gesagt, die Überzeugung von der Notwendigkeit und Nützlichkeit außenpolitischer Schritte, und in dieser Richtung hätte sie eben nach Mitteilung von allen Reichsvertretern im Auslande die Überzeugung, daß Herr Poincaré kein besserer Dienst erwiesen werden könne, als wenn man jetzt ausweichend antworten würde.

Dieser Fragenkreis wurde durch weitere Aussprache noch vertieft, ohne daß die gegenüberstehenden Auffassungen sich irgendwie genähert hätten2.

In bezug auf die Verlegung des Wahltermins vom 4. auf den 11. Mai sagte der Reichskanzler im Falle einer Beschlußfassung des Reichskabinetts hierüber eine sofortige vertrauliche Mitteilung dem Grafen Westarp zu.

Fußnoten

1

Note der Repko vom 11. 4., s. Dok. Nr. 175, Anm. 2.

2

Am 15. 4., 17 Uhr findet in der Rkei eine Besprechung mit Vertretern der DDP (v. Siemens. Dernburg), des Zentrums (Fehrenbach, Becker-Arnsberg) und der DVP (Scholz, Kempkes, Brüninghaus) statt. Um 19 Uhr folgt eine Besprechung mit Vertretern der SPD (Müller, Wels, Hilferding). Nach Erörterung des Sachverständigen-Gutachtens erklären sich die jeweils anwesenden Parteivertreter mit der Absicht der RReg. einverstanden, „das Sachverständigen-Gutachten für eine geeignete Grundlage zur raschen Lösung des Reparationsproblems zu erklären“ (Kurzprotokolle dieser Besprechungen in R 43 I /41 , Bl. 136).

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