2.55.7 (ma11p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Postfinanzgesetz.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

7. Außerhalb der Tagesordnung: Postfinanzgesetz.

Der Reichspostminister trug den Inhalt der anliegenden Grundzüge eines Postfinanzgesetzes vor14.

Das Kabinett stimmte zu.

Der Reichsminister der Finanzen behielt sich ein Widerspruchsrecht vor, da ihm der Vorgang nicht genügend bekannt war.

Fußnoten

14

Die stichwortartigen „Grundzüge eines Postfinanzgesetzes“ sehen u. a. vor: Trennung des Postvermögens vom Vermögen des Reichs, Aufhebung der Haftung des Reichs für die Verpflichtungen der RP; Schaffung eines Verwaltungsrats der RP, der im allgemeinen die Befugnisse des RR und RT übernimmt; Zusammensetzung des Verwaltungsrats aus Mitgliedern des RT, RR und RWiR sowie aus Beamten der RP; Übernahme der Reichsschulden durch die RP, soweit sie der Reichspostverwaltung zur Last fallen, sowie der Schuld an Bayern und Württemberg, möglichst unter gleichzeitiger Änderung der Staatsverträge mit diesen beiden Ländern (in der Anlage zum Protokoll, außerdem in R 43 I /2006 , Bl. 5). Vgl. Dok. Nr. 82, P. 7.

Extras (Fußzeile):