2.59.5 (ma11p): 4. Zuschläge zur Umsatzsteuer im besetzten Gebiet.

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4. Zuschläge zur Umsatzsteuer im besetzten Gebiet.

Es wurde festgestellt, daß gegen einen Zuschlag zur Umsatzsteuer vor allem in wirtschaftlichen Kreisen erhebliche Bedenken laut geworden seien10[236] und daß damit zu rechnen sei, daß sich diesen Bedenken die Vertreter der Kommunen nicht verschließen würden. Zwischen den Industriellen und den Vertretern der Kommunen seien Verhandlungen eingeleitet, und es empfehle sich, zunächst das Ergebnis dieser Verhandlungen abzuwarten, bevor die Reichsregierung eine Entscheidung in der Frage des Zuschlagsrechts fasse.

Fußnoten

10

Am 3. 1. teilte der RFM mit Schreiben an die Rkei mit, daß am gleichen Tage im 15er-Ausschuß des RT eine Besprechung des Entwurfs einer VO über Zuschläge zur Umsatzsteuer in den besetzten Gebieten (s. Dok. Nr. 33, Anm. 3) stattgefunden habe. Der Ausschuß habe der RReg. mit Stimmenmehrheit empfohlen, vom Erlaß der VO Abstand zu nehmen. Es seien dabei politische wie auch wirtschaftliche Gründe vorgebracht worden (R 43 I /191 , Bl. 21). Vgl. hierzu auch das Schreiben Adenauers an den RK vom 8. 1. unter II (Dok. Nr. 52).

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