2.64.1 (ma11p): 1. Micum-Verträge.

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1. Micum-Verträge1.

Staatssekretär Dr. Müller berichtete sodann über die mit den Micumverträgen zusammenhängenden Fragen. Es sei vor allem die Frage zu entscheiden, ob die Reichsregierung den bisherigen Weg weitergehen solle oder nicht2. Die Ruhrindustrie sei bei Abschluß der Micumverträge von dem Wunsche beseelt gewesen, die Arbeit im besetzten Gebiet wieder in Gang zu bringen. Frankreichs Ziel gehe dahin, die Reparationen, die es sonst nicht bekomme, mit Hilfe der Micumverträge zu erzielen. Das Reich habe bare Leistungen an die Industriellen, welche Micumverträge abgeschlossen hätten, abgelehnt. Eine Anrechnung[251] der Leistungen der Industriellen auf die Steuern finde nur bei der Kohlenindustrie statt3. Es sei der Industrie nicht gelungen, in erheblichem Maße Kredite zu erhalten. Er befürchte, daß die Industrie vor Mitte April zusammenbrechen werde, wenn sie nicht Kredite erhalte. Bare Zuschüsse seitens des Reiches dürften vorläufig nicht in Betracht kommen. Es entstehe die Frage, ob eine Anrechnung der Leistungen der Unternehmer, welche Micumverträge abgeschlossen hätten, auf die Steuern in größerem Umfange möglich sei. Die Unruhe unter den Bergarbeitern erschwere die allgemeine Lage. Sein Wunsch gehe dahin, an der bisherigen Haltung der Reichsregierung festzuhalten, aber in einzelnen Fällen Wege zu suchen, um der Industrie, insbesondere der Kohlenindustrie, Kredite zu verschaffen4.

Der Reichsminister der Finanzen Es sei die Lage eingetreten, welche das damalige Reichskabinett5 vorausgesehen habe. Er befürchte, es werde allmählich dahin kommen, daß wir Einnahmen aus dem besetzten Gebiet nicht mehr bekämen, während wir Ausgaben weiter leisteten. Das Reich habe jetzt große Lasten zu tragen, um die Goldanleihe und das Notgeld aufzunehmen. Die Länder unterstützten das Reich nicht in genügender Weise in seinen Sparsamkeitsbestrebungen. Es sei für das Reich aus finanziellen Gründen unmöglich, den Unternehmern, welche Micumverträge abgeschlossen hätten, bare Zuschüsse zu geben oder ihre Leistungen in größerem Umfange auf die Steuerschuld anzurechnen. Der Sachverständigenkommission6, welche voraussichtlich[252] in der nächsten Zeit nach Berlin kommen werde, müsse man mitteilen, daß wir unter der Voraussetzung, daß wir die Einnahmen aus Rhein und Ruhr hätten, den Etat im Innern immerhin balancieren könnten und vielleicht sogar einen Beitrag für Reparationen leisten könnten.

Der Vizekanzler Er stimme dem Reichsminister der Finanzen im wesentlichen zu. Auf ein bedenkliches Moment wolle er noch besonders aufmerksam machen. Die Unternehmer, welche Micumverträge abschlössen, füllten auf Wunsch der Franzosen besondere Fragebogen aus. Er habe den bestimmten Eindruck, und er sei sich hierin mit vielen Persönlichkeiten des besetzten Gebiets einig, daß die Franzosen versuchen würden, unsere amtlichen Zahlen mit Hilfe des Materials, das sie an den Fragebogen hätten, zu widerlegen. Sein Wunsch gehe dahin, daß die Ausfüllung der Fragebogen nur im Benehmen mit dem Wirtschaftsministerium erfolgen dürfe.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete betonte vor allem die Notwendigkeit, in der Frage einer Verständigung mit Frankreich rasch vorzugehen. Er stimmte der Auffassung des Reichsministers der Finanzen zu, daß das Reich keine Mittel für Zuschüsse an die Industriellen des besetzten Gebiets habe. Auch der Reichskanzler betonte, daß die Ausführungen des Reichsministers der Finanzen richtig seien. Er wies noch besonders darauf hin, daß die Micumverträge für das Reich doch auch von Vorteil seien, denn es seien jetzt ungefähr  1¼  Millionen Erwerbsloser wieder im besetzten Gebiet beschäftigt.

Generalkommissar Schmid führte aus, daß das Kabinett sich baldigst mit der gesamten Politik gegenüber dem besetzten Gebiet befassen müsse.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stimmte den Ausführungen des Reichsministers der Finanzen zu. Er machte darauf aufmerksam, daß die Landwirtschaft in der nächsten Zeit voraussichtlich nicht in umfangreichem Maße werde Steuern zahlen können. In Ostpreußen würden ertragreiche Güter zu einem Preise von 80 Goldmark für den Morgen zum Verkauf angeboten. Die Lage sei viel kritischer als im Herbst vorigen Jahres. Er sehe nicht, wie wir durch Steuern in Ordnung kommen sollten, zumal das Reich Unkosten, wie z. B. die Besatzungskosten weitertrage, die nach den ursprünglichen Plänen schon längst nicht mehr getragen werden sollten.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß er zuletzt allerdings von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß die Besatzungskosten zunächst weitergezahlt werden sollten.

Der Reichskanzler erklärte es für notwendig, daß das Kabinett mit der Frage der Besatzungskosten sich demnächst wieder beschäftige.

[…]

Staatssekretär Dr. Müller schlug sodann folgende Formulierung eines Beschlusses des Reichskabinetts in Sachen der Reparationsverträge der Besatzungsbehörden mit den Wirtschaftsverbänden der besetzten Gebiete vor7:

„Die Reichsregierung muß an der bisherigen Stellungnahme festhalten.[253] Danach

A)

bleibt es den Wirtschaftsverbänden überlassen, ob sie sich zum Abschluß von Reparationsverträgen, sei es wegen der damit verknüpften Zugeständnisse, sei es unter dem unmittelbaren Druck der Besatzungsbehörden, verstehen wollen;

B)

muß es die Reichsregierung ablehnen, für Leistungen auf Grund der Reparationsverträge irgendwelche finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen. Inwieweit ausnahmsweise einzelnen Verbänden mit Rücksicht auf besondere Umstände die Vergütung ihrer Leistungen nach Ordnung der Reichsfinanzen in irgendwelcher Form zuzugestehen ist, ist von Fall zu Fall von dem Reichsminister für Wiederaufbau im Benehmen mit dem Reichsminister der Finanzen zu entscheiden.“

Der Reichskanzler stellte das Einverständnis des Rhein-Ruhrausschusses mit dieser Formulierung fest. Er hob jedoch hervor, daß eine Beschlußfassung erst morgen (22. I.) stattfinden solle, da der Reichsminister des Auswärtigen heute (21. I.) an einer Teilnahme an der Sitzung verhindert sei und dringend gebeten habe, die Beschlußfassung auf die Kabinettssitzung vom 22. Januar zu vertagen8.

Der Reichsminister der Finanzen teilte sodann mit, daß er die Absicht habe, am 23. I. im Überseeklub in Hamburg über die mit den Micumverträgen zusammenhängenden Fragen zu sprechen9.

Der Reichsarbeitsminister ging darauf auf die Frage der Arbeitszeit ein. Er betonte, daß die Frage im allgemeinen geklärt sei und daß die Regelung der Arbeitszeit keinesfalls so viel Unzufriedenheit ausgelöst habe, wie es der Vizekanzler behaupte.

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für zweckmäßig, wenn die Reichsregierung sich programmatisch auf den Standpunkt der Friedensarbeitszeit und Friedensleistung stelle.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte es für verfrüht, jetzt schon ein absprechendes Urteil über das Arbeitszeitgesetz10 abzugeben.

Fußnoten

1

Zur Geschichte der Micum-Verträge s. die mit einem Dokumentenanhang versehene Denkschrift des RFM vom 16.2.25 „Die Reparationslasten der Privatwirtschaft des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich“, RT-Drucks. Nr. 568, Bd. 398 ; ferner den Bericht des 23. RT-Ausschusses (Untersuchungsausschusses) über die „Feststellung der an die Ruhrindustriellen ausgezahlten Beträge“, RT-Drucks. Nr. 3615 , ausgegeben am 12.9.27, in RT-Bd. 417 .

2

Für diese Sitzung übersandte das RMinWiederaufbau (StS Müller) am 18. 1. eine Aufzeichnung über die „Reparationsverträge der Besatzungsbehörden mit den Wirtschaftsverbänden der besetzten Gebiete“ (R 43 I /454 , Bl. 30-37). Die Aufzeichnung behandelt I. Ziel und Vorgehen der Besatzungsbehörden, II. die einzelnen Reparationsverträge, III. die Stellung der Reichsregierung. Unter III heißt es: Die Reparationsverträge der Besatzungsbehörden mit westdt. Industriegruppen seien „ein Glied der frz.-belg. Pfänderpolitik, die darauf ausgeht, die besetzten Gebiete unmittelbar für Reparationszwecke auszubeuten. Die Pfänderpolitik hat im VV keine Rechtsgrundlage und ist demgemäß ein schwerer Bruch des Völkerrechts. Die RReg. muß an sich alles vermeiden, was als eine Anerkennung des rechtswidrigen Vorgehens ausgelegt werden könnte. Sie hat ferner das praktische Interesse, daß die Pfänderpolitik ihr Ziel nicht erreicht, erhebliche Erträgnisse abzuwerfen. Aus diesen Gesichtspunkten müßten die Reparationsverträge von der RReg. an sich gänzlich abgelehnt und von der Industrie der besetzten Gebiete verlangt werden, daß sie sich dem Abschluß solcher Verträge entzieht. Das ist aber nach Lage der Sache nicht möglich, weil die RReg. nicht in der Lage ist, die Industrie vor dem ausgeübten Druck zu schützen. Bei dem Kohlenbergbau kommt hinzu, daß von seiner Wiederingangsetzung die Wiederherstellung des wirtschaftlichen Lebens nicht nur der besetzten Gebiete, sondern auch des unbesetzten Deutschlands in weitestem Maße abhing und sonst Arbeitslosigkeit im größten Stile mit den schwersten wirtschaftlichen und sozialen Folgen eingetreten sein würde. Die RReg. hat deshalb ihrerseits Wert auf das Zustandekommen des Vertrags der Ruhrzechen [mit der Micum vom 23.11.23] gelegt und es den übrigen Industrien überlassen, ob sie sich zum Abschluß der verlangten Reparationsverträge, sei es wegen der damit verknüpften Zugeständnisse, sei es unter dem unmittelbaren Druck der Besatzungsbehörden, verstehen wollen.“ Diese Haltung der RReg. werde einstweilen beizubehalten sein. Die Frage der Reparationsverträge stelle sich von Grund auf neu, wenn der Micum-Vertrag der Ruhrzechen am 15.4.24 ablaufe.

3

Zur Frage der Entschädigung der zu Reparationsleistungen verpflichteten Betriebe führt die Aufzeichnung (s. Anm. 2) aus: Eine unmittelbare Erstattung der Lieferungen und Zahlungen aus Reichsmitteln käme nicht in Betracht, „einmal wegen der Lage der Reichsfinanzen, sodann weil die RReg. allgemein die Zahlungen auf Sachlieferungen eingestellt hat und schließlich, weil die Bezahlung, wenn nicht eine Anerkennung des Systems der Micum-Verträge bedeuten, so doch dessen wirksame Ausnutzung der Gegenseite wesentlich erleichtern würde.“ Von diesem Grundsatz seien zugunsten bestimmter Industriezweige Ausnahmen gemacht worden. So sei mit dem Kohlenbergbau, der besonders hohe Reparationslasten zu tragen habe, vereinbart worden: „Das Reich hat die Verpflichtung zur Vergütung der Reparationskohlen, der rückständigen Kohlensteuer und der künftigen Kohlenabgabe mit der Maßgabe übernommen, daß die Beträge den Zechen vom Reich gutgeschrieben und nach Ordnung der Reichsfinanzen demnächst in Anleihe oder in anderer Weise vergütet werden. Es hat den Zechen ferner das Recht gegeben, in gewissen Grenzen Reichskörperschaftssteuern, Reichsvermögenssteuern und Reichsumsatzsteuern durch Anrechnung der ihnen so gutgeschriebenen Beträge zu tilgen. Voraussetzung für beide Zusagen ist die Gutschrift der Lieferungen auf laufende Reparationsrechnung.“ (Eine entsprechende Entschädigungszusage ist u. a. niedergelegt im Schreiben RK Stresemanns vom 1.11.23 an den Bergbaulichen Verein, in: Ursachen und Folgen, Bd. V, Dok. Nr. 1097). Die spätere Vergütung der auferlegten Reparationsleistungen sei auch der chemischen Industrie, der Stickstoffindustrie und der Zuckerindustrie in Aussicht gestellt worden. Nun wünschten aber auch die anderen Industrien eine entsprechende Entschädigungszusage der RReg.; darüber hinaus drängten einzelne Industriezweige auf die Zubilligung des Privilegs der Steuerverrechnung.

4

Hierzu die Aufzeichnung des RMinWiederaufbau (Anm. 2): Die Ruhrzechen hätten von Anfang an betont, daß sie den Micum-Vertrag nur durchhalten könnten, wenn sie Kredite bekämen. Die inländischen Kreditquellen seien jedoch erschöpft, die Hoffnung auf ausländische Kredite sei bis zur endgültigen Lösung des Reparationsproblems aussichtslos. Infolgedessen bestehe die Gefahr, daß einzelne Werke vor Ablauf des Micum-Vertrages zusammenbrächen.

5

Das Kabinett Stresemann, das den Ruhrbergbau zum Abschluß des Micum-Vertrages vom 23.11.23 ermächtigte.

6

Gemeint sind die von der Repko eingesetzten all. Sachverständigenkomitees, die Mitte Januar in Paris ihre Arbeit aufgenommen hatten; vgl. Dok. Nr. 40, Anm. 6.

7

Der Entwurf dieses Beschlusses in der Anlage zum Protokoll.

8

Tatsächlich wird ein diesbezüglicher Beschluß erst in der Kabinettssitzung vom 24. 1. gefaßt; s. Dok. Nr. 70, P. 3.

9

Vgl. den Bericht in DAZ Nr. 39 vom 24. 1.

10

VO über die Arbeitszeit vom 21.12.23 (RGBl. I, S. 1249 ).

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