2.38 (ma11p): Nr. 38 Der Vertreter der Reichsregierung in München an den Reichskanzler. München, 26. Dezember 1923

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[162] Nr. 38
Der Vertreter der Reichsregierung in München an den Reichskanzler. München, 26. Dezember 19231

R 43 I /2264 , Bl. 352-354

[Fall Lossow]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

[…]

Ich war heute bei Herrn von Knilling, um festzustellen, wann die bayerische Denkschrift in Berlin übergeben werden wird und ihn auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit aufmerksam zu machen. Er teilte mir mit, daß die Denkschrift fertiggestellt und von ihm selbst bereits durchgesehen sei. Er werde sie morgen, spätestens übermorgen mit seinen Ministerkollegen besprechen und hoffe, daß nach der Vervielfältigung Herr von Preger sie Silvester oder in den allerersten Tagen des Januar mit nach Berlin nehmen und überreichen könne2. Wegen des Umfanges der Denkschrift sei eine größere Beschleunigung kaum erreichbar. Die Beförderung der Offiziere müßte daher eventuell später mit rückwirkender Kraft erfolgen. Herr von Knilling schien selbst auch eine Aufhebung der Inpflichtnahme der bayerischen Truppen für tunlich zu halten, falls die Denkschrift eine entgegenkommende Antwort fände. Es bliebe allerdings in diesem Falle noch die Frage betreffend Herrn von Lossow zu lösen. Denn es würde für die Bayerische Regierung nicht tragbar sein, wenn etwa nach Aufhebung der Inpflichtnahme das Reichswehrministerium erklären würde, General von Lossow sei, weil bereits abgesetzt, für das Reichswehrministerium dienstlich nicht mehr vorhanden. Andererseits fürchte er, daß der Reichswehrminister, dessen persönliche Ansicht über den Fall ihm bekannt sei, sich nicht mit dem, wenn auch nur vorübergehenden, Verbleiben Herrn von Lossows abfinden würde. Vielleicht wäre es ein Ausweg, wenn Herr von Lossow zunächst auf Urlaub ginge, jedoch müsse die Anregung hierzu Herrn von Lossow von anderer Seite gegeben werden. Die Bayerische Regierung könne in dieser Richtung keinen Druck ausüben. Sicherlich würde er es selbst schmerzlich bedauern, wenn an der Person des Herrn von Lossow die Lösung des Konfliktes scheitern sollte. Aber um Herrn von Lossow sei der ganze Streit entstanden, und man würde es nicht verstehen, wenn nunmehr die hiesige Regierung Herrn von Lossow fallen ließe.

Ich hatte den Eindruck, daß Herr von Knilling versöhnlicher denn je gestimmt sei und daß er auch Herrn Reichskanzler volles Vertrauen entgegenbringt. Ebenso wie Herr von Knilling sehe aber auch ich die Hauptschwierigkeit[163] für die Lösung des militärischen Konfliktes in der Frage, was mit Herrn von Lossow geschehen soll. Herr von Knilling bestätigte mir, daß Herr von Lossow nicht an seiner Stellung klebe und wohl einsehe, daß diese auf die Dauer unhaltbar sein würde. Er meinte aber, man müsse Herrn von Lossow wenigstens eine Anstandsfrist gewähren, innerhalb deren er dann seinen Abschied nehmen könne. Ob es freilich gelingen wird, den Reichswehrminister zu bestimmen, daß er Herrn von Lossow, wenn auch nur stillschweigend und zeitweilig, in seiner Stellung beläßt, erscheint mir fraglich nach der überaus scharfen Weise, in der sich Herr Geßler noch letzthin über Herrn von Lossow mir gegenüber aussprach. Es entzieht sich meiner Beurteilung, ob es Ihnen und vielleicht auch dem Herrn Reichspräsidenten gelingen wird, ihn dazu zu bringen, um des politischen Endzieles willen den rein militärischen Gesichtspunkt zurückzustellen.

Zunächst freilich wird es sich darum handeln, die Denkschrift daraufhin summarisch zu prüfen, ob die bayerischen Wünsche erfüllbar sind. Voraussichtlich wird darin in militärischer Beziehung die Forderung gestellt werden, daß künftig der bayerische Landes-Kommandant, der zugleich Wehrkreis-Kommandeur ist, ebenso wie er schon bisher nur auf Vorschlag der Bayerischen Regierung ernannt werden konnte3, künftig ohne deren Zustimmung auch nicht abgesetzt werden darf. Auch für diesen Punkt, der, fürchte ich, das Minimum der bayerischen militärischen Wünsche darstellt, wird es nicht leicht sein, die Zustimmung der in Betracht kommenden Reichsstellen zu erhalten.

Sobald ich Näheres über die bevorstehende Überreichung der bayerischen Denkschrift höre, werde ich nicht verfehlen, erneut zu berichten4.

In besonderer Verehrung

Ihr aufrichtig ergebener

E. Haniel

Fußnoten

1

Der von Haniel als vertraulich und persönlich gekennzeichnete Bericht nimmt Bezug auf das Schreiben des RK vom 23. 12.; s. Dok. Nr. 26, Anm. 2.

2

Die bayer. Denkschrift wird am 4.1.24 dem RK durch Preger übergeben; s. Dok. Nr. 63, Anm. 1.

3

Gemäß § 12 Abs. 1 des Wehrgesetzes vom 23.3.21 (RGBl. S. 331 ).

4

Randvermerk RegR. Wiensteins vom 2.1.24: „Ich halte es für zweckmäßig, vor weiteren Schritten der RReg. in der bayer. Frage zunächst das Eintreffen der bayer. Denkschrift abzuwarten. Übersendung einer Abschrift dieses an den Herrn Reichskanzler persönlich gerichteten Briefes an den Reichswehr- u. ev. Reichsinnenminister halte ich nicht für angebracht.“ StS Bracht vermerkt hierzu: „Einverstanden“.

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