2.115.11 (ma31p): 11. Außerhalb der Tagesordnung: Etat für die Erwerbslosenfürsorge.

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11. Außerhalb der Tagesordnung: Etat für die Erwerbslosenfürsorge.

Der Reichsarbeitsminister erklärte folgendes:

Im Etat 19279 sind für die unterstützende Erwerbslosenfürsorge im ordentlichen Haushalt 50 Millionen als Morgengabe für die Erwerbslosenversicherung und weitere 50 Millionen als Beihilfe zum Einspielen der Versicherung10 sowie 50 Millionen für die produktive Erwerbslosenfürsorge vorgesehen. Im ordentlichen11 Haushalt sind 130 Millionen für die produktive Erwerbslosenfürsorge bestimmt. 1926 waren für die unterstützende Erwerbslosenfürsorge im ordentlichen Haushalt 200 Millionen, im Nachtrag 60 Millionen, zusammen 260 Millionen eingesetzt.

Die Beschränkung auf 100 Millionen für das Jahr 1927 bei der unterstützenden Erwerbslosenfürsorge wird damit begründet, daß die Erwerbslosenversicherung eingeführt werden soll12. Es ist nicht anzunehmen, daß die für 1927 vorgesehenen Summen ausreichen werden. Auch 1926 waren 3% als Beitrag für die Erwerbslosenfürsorge beizusteuern. Die produktive Erwerbslosenfürsorge war 1926 mit 230 Millionen bedacht. Sie wird steigende Aufwendungen erforderlich machen.

[328] Die Ansätze im neuen Etat werden zu starken Angriffen, besonders gegen die Steuerherabsetzungen13 Anlaß geben, da diese als Grund für die Ersparnisse in der Erwerbslosenfürsorge hingestellt werden. Er müsse deswegen gegen die Ansätze Einspruch erheben.

Bei 1 Million Erwerbslosen14 ergebe sich ein Bedarf von 70 Millionen im Monat; davon würden 45 aus den Beiträgen der Versicherung gedeckt, der Rest müsse auf Darlehen genommen werden. Auch für die Krisenfürsorge werde ein Mehrbedarf entstehen. Da die Rationalisierungsbestrebungen nicht abgeschlossen seien, müsse damit gerechnet werden, daß die Zahl der Erwerbslosen 1 Million übersteigen werde15.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß für die Aufstellung politische Gründe maßgebend gewesen seien. Die Frage, ob ein Defizitetat vorgelegt werden solle, wäre eine politische Entscheidung, die am Dienstag [16. 11.] getroffen werden müsse16.

Der Reichsarbeitsminister wird dann durch Staatssekretär Geib vertreten sein.

Fußnoten

9

Siehe dazu Dok. Nr. 118, P. 1.

10

Siehe Anm. 12.

11

Richtig: außerordentlichen.

12

Bei der Berechnung der Etatmittel für die unterstützende Erwerbslosenfürsorge im Haushalt 1927 ging das RFMin. davon aus, daß das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung, das zu diesem Zeitpunkt noch vom RR beraten wurde, schon zum Beginn des neuen Haushaltsjahres am 1.4.27 in Kraft treten könne (Anlage zum Kabinettsprotokoll vom 16.11.26, R 43 I /1416 , Bl. 327). Während das Reich nach den bisher geltenden Vorschriften laufende Zuschüsse zu den Kosten der Erwerbslosenfürsorge zu leisten hatte, sollten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz die Ausgaben der Versicherung in erster Linie aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (3% des Arbeitslohns) bestritten werden; nur wenn die Eigenmittel der Versicherung nicht ausreichten, sollte das Reich mit Darlehn einspringen. Zur Aufbringung der Kosten der Arbeitslosenversicherung siehe RT-Bd. 413 , Drucks. Nr. 2885 , S. 42 ff.; vgl. auch Preller, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, S. 369 ff.

13

Gemeint sind offenbar die Steuerermäßigungen auf Grund des „Gesetzes über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage“ vom 31.3.26 (RGBl. I, S. 185 ).

14

Am 1.11.26 gab es 1,3 Mio Arbeitslose, die Erwerbslosenunterstützung erhielten; siehe Statistisches Jahrbuch 1927, S. 339.

15

Am 13. 11. teilte RArbM Brauns dem StSRkei mit: Nachdem er, der RArbM, in der Kabinettssitzung vom 11. 11. auf die unzureichenden Mittel für die Erwerbslosenfürsorge im Haushaltsentwurf für 1927 hingewiesen habe, habe sich der RFM bereit erklärt, einen weiteren, noch näher zu bestimmenden Betrag für die Krisenfürsorge in den Haushalt aufzunehmen. Außerdem sei der RFM damit einverstanden gewesen, daß, sofern der Arbeitsmarkt dazu nötige, die erforderliche Erhöhung der Ansätze für die Erwerbslosenfürsorge in einem Nachtragshaushalt erfolgen könne. Schließlich habe sich der RFM damit einverstanden erklärt, daß der RArbM in den Haushaltsverhandlungen im RR oder RT seine Auffassung „über die wahrscheinliche Unzulänglichkeit der jetzt angesetzten Mittel zum Ausdruck bringen“ könne. Der RArbM bat, diese Erklärungen des RFM sowie die Zustimmung der RReg. in der Niederschrift über die Kabinettssitzung vom 16. 11., die sich mit dem Haushalt 1927 beschäftigen werde, festzulegen (R 43 I /2032 , Bl. 220).

16

Das Protokoll der Kabinettssitzung vom 16. 11. (Dok. Nr. 118, P. 1) enthält keine Ausführungen oder Beschlüsse zu dieser Frage.

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