2.26.3 (ma31p): 3. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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3. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen.

Staatssekretär v. Schubert berichtete über das Ergebnis der Vorfühlungen in Paris. Die französische Regierung habe wissen lassen, daß für sie ein Handelsvertrags-Provisorium,[60] das die Gebiete Wein, Gemüse und Obst nicht einbegreife, nicht tragbar sei7. Außerdem habe die französische Regierung mit Rücksicht auf den Kabinettssturz8 zu der Frage der Einbeziehung der Kolonien in die Meistbegünstigung nicht Stellung nehmen können.

Bei dieser Lage sei es sehr schwer, schon jetzt dem Abschluß eines Provisoriums grundsätzlich zuzustimmen. Er sei der Meinung, daß den Wünschen Frankreichs in vollem Umfange nicht entsprochen werden könne. Es müsse den Franzosen klargemacht werden, daß es auch für Deutschlands Entgegenkommen Grenzen gäbe, und daß ein Handelsvertrags-Provisorium, das die Gebiete Wein und Obst umschließe, für Deutschland eine Unmöglichkeit sei.

Ministerialdirektor Posse ging nochmals auf die Verhandlungslage ein und bat um die Ermächtigung, die offiziellen Verhandlungen bezüglich Abschluß eines Provisoriums nunmehr beginnen zu dürfen. Als Richtlinie soll dabei der Deutschen Delegation mitgegeben werden, bezüglich der landwirtschaftlichen Positionen weitgehendste Zurückhaltung zu üben.

Staatssekretär Trendelenburg berichtete über ein Gespräch mit dem französischen Handelsminister9. Er habe den Eindruck, daß die Stimmung für Deutschland in Frankreich täglich schlechter werde. Schon deswegen sei es gut, jetzt die Verhandlungen nicht zum Bruch kommen zu lassen. Außerdem sehe er in einem Provisorium den Vorteil, damit aus den Verhandlungen über ein Definitivum herauszukommen, das jetzt abzuschließen mit Rücksicht auf die französischen Zolltarife außerordentlich bedenklich sei.

Nach längerer Aussprache, in der sich der Reichsernährungsminister gegen den Abschluß eines Handelsprovisoriums aussprach und ersuchte, auf jeden Fall die Positionen Wein und Äpfel auszuscheiden, beschloß das Kabinett: Das Handelsvertragsprovisorium darf sich nicht auf Wein erstrecken. Bei Obst und Gemüse ist größte Zurückhaltung zu üben, die Einschränkungen, die gegenüber den französischen Wünschen Platz greifen sollen, soll der Handelspolitische Ausschuß der Reichsregierung festlegen10.

Fußnoten

7

Siehe ADAP, Serie B, Bd. I,1, Dok. Nr. 250, Anm. 1.

8

Am 15. 6. war das Kabinett Briand zurückgetreten. Vgl. Schultheß 1926, S. 273.

9

Siehe ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 250.

10

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 42, P. 1.

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