2.5.5 (ma31p): 5. Pariser Luftfahrtverhandlungen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

[10]5. Pariser Luftfahrtverhandlungen4.

Das Kabinett stimmte sämtlichen Anträgen des Reichsverkehrsministers zu5.

Fußnoten

4

In seiner Kabinettsvorlage vom 14.5.26 hatte RVM Krohne über Zweck und Ergebnis der Pariser Luftfahrtverhandlungen berichtet; zugleich hatte der RVM die Zustimmung der RReg. zu den am 7.5.26 paraphierten Vereinbarungen mit der all. Botschafterkonferenz, zu den damit zusammenhängenden Ausführungsgesetzen und -verordnungen sowie zu den Luftverkehrsabkommen mit Frankreich und Belgien erbeten (R 43 I /735 , Bl. 14–35; die Kabinettsvorlage des RVM ist – ohne Anlagen – abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 220). Dagegen hatte RIM Külz namens des RWeM in einer Kabinettsvorlage vom 19. 5. erklärt, daß das RWeMin. die Annahme des Pariser Abkommens nicht befürworten könne. „Durch Annahme des Abkommens wird die Wahrung der Landesverteidigungsinteressen erheblich erschwert und werden unübersehbare Beanstandungs- und Kontrollmöglichkeiten geschaffen, für deren außenpolitische Folgen das Reichswehrministerium die Verantwortung ablehnen muß.“ (R 43 I /735 , Bl. 37–39; gedr. in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 220, Anm. 8). Zur Vorgeschichte siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, zuletzt Dok. Nr. 349, P. 6.

5

Die Vereinbarungen zwischen Dtld. und der Botschafterkonferenz über die Luftfahrt wurden am 21.5.26 in Paris unterzeichnet (gedr. in: Société des Nations, Recueil des Traités, Bd. LVIII, Nr. 1381, S. 332 ff.). Zur Durchführung der Vereinbarungen wurden folgende Gesetze und VOen in Kraft gesetzt: „Gesetz zur Durchführung der Artikel 177, 178 und 198 des Vertrags von Versailles“ vom 8.7.26 (RGBl. I, S. 397 ); „Verordnung über Luftfahrzeugbau“ vom 13.7.26 (RGBl. I, S. 463 ); „Verordnung über führerlose Flugzeuge und über Flugzeuge mit den technischen Merkmalen neuzeitlicher Jagdflugzeuge“ vom 13.7.26 (RGBl. I, S. 463 ); „Verordnung über Beschränkung der Flugausbildung“ vom 13.7.26 (RGBl. I, S. 464 ); „Verordnung über Listenführung in der Luftfahrt“ vom 13.7.26 (RGBl. I, S. 464 ). Die Luftverkehrsabkommen zwischen Dtld. und Frankreich sowie zwischen Dtld. und Belgien wurden durch Gesetz vom 6.12.26 in Kraft gesetzt (RGBl. II, S. 740 ).

Extras (Fußzeile):