2.99.3 (ma31p): 3. Kommunistische Bewegung.

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3. Kommunistische Bewegung.

Der Reichsminister des Innern betonte, daß die Kernfrage seines Erachtens darin bestehe, ob der Rote Frontkämpferbund aufzulösen sei. Im gegenwärtigen Moment halte er das nicht für richtig, weil bei der Kommunistischen Partei ein starker Zersetzungsprozeß bestehe. Die Länder wollten die Entscheidung dieser unangenehmen Frage gern auf das Reich abwälzen.

Auf eine Frage des Reichswehrministers, ob nicht Umzüge einzelner Verbände in den Fällen aufgelöst werden könnten, wo sie militärischen Charakter[275] trügen, antwortete der Reichsminister des Innern daß dies Sache der Landespolizei sei.

Oberreichsanwalt Werner erstattete sodann einen ausführlichen Bericht über die kommunistische Gefahr10. Er führte aus, daß die Kommunistische Partei sich zur Zeit gemäß der aus Moskau erhaltenen Weisung zurückhalte, daß die Gefahr jedoch keineswegs beseitigt sei, ja noch nicht einmal verringert. Jetzt bestehe nach Ansicht der Kommunistischen Partei nur eine Atempause, die benutzt werde, den Staat zu zermürben und zu unterwühlen.

Mit welcher Energie die Kommunistische Partei ihr Ziel verfolge, die bestehenden Machthaber zu stürzen und die Macht im Staat an sich zu reißen, lehre die Geschichte der vergangenen Zeit. Die Partei habe keine Kosten gescheut, um die Massen im weitesten Umfange zu bewaffnen und sodann mit Waffengewalt die Macht an sich zu reißen. Sie bemühe sich, aus dem Mißlingen der bewaffneten Aufstände zu lernen. Eine Propaganda im weitesten Umfange gehe besonders darauf aus, die Reichswehr und die Schupo zu unterminieren. Gemäß der aus Moskau erhaltenen Anweisung würden alle Streiks auf das politische Gebiet überführt. In den meisten Ministerien säßen Vertrauensleute der K.P.D., so daß auch geheime Berichte in ihre Hände fielen. Neuerdings arbeite auch die Kunst in erhöhtem Maße im Dienst der Kommunistischen Partei. Ein großer Mißstand sei es, daß man gegen die Flugblätter und sonstige Propaganda nur schlecht vorgehen könne. Während früher weder Verleger noch Drucker noch Redakteur auf dem Propagandamaterial angegeben worden seien, würden jetzt stets Abgeordnete angegeben, deren Immunität nach der im Reich und in Preußen bestehenden Praxis nicht aufgehoben werde.

Zusammenfassend müsse er wiederholen, daß zur Zeit eine Atempause vorliege, welche die K.P.D. benutze, um den Staat zu unterwühlen11.

Der Reichswehrminister nahm Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Reichswehr nach wie vor von politischen Bestrebungen nicht beeinflußt werden dürfe. Aus diesem Grunde müßten die Löbeschen Pläne wegen der Rekrutierung der Reichswehr12 bekämpft werden.

Der Reichskanzler stellte zum Schluß Übereinstimmung darüber fest, daß über diese Aussprache nichts in die Presse kommen dürfe.

Fußnoten

10

Berichte des RKom. für Überwachung der öffentl. Ordnung und sonstige Materialien über die kommunistische Bewegung in R 43  I /2673  und 2696 .

11

Der Bericht des RKom. für Überwachung der öffentl. Ordnung vom 10.8.26 über die kommunistische Bewegung stellte zusammenfassend fest: „In systematischer Arbeit bereitet die KPD in aller Öffentlichkeit sich, ihre Hilfsorganisationen und die sympathisierenden Kreise auf den Bürgerkrieg in Deutschland vor. Die in letzter Zeit immer zahlreicher werdenden Demonstrationen auf der Straße, die Mobilisierung der werktätigen Bevölkerung Deutschlands für den ‚Kongreß der Werktätigen‘, die Werbeaktionen für den RFB, die ‚Roten Tage‘ und ‚Gautreffen‘ des RFB sind Glieder in einer Kette der außerparlamentarischen Kampfmittel, die nach Ansicht der KPD den Weg zur zweiten Revolution in Deutschland ebnen sollen. Die militärischen Vorbereitungen hierfür trifft der RFB, die ‚Rote Armee‘ des von der KPD und der Komintern propagierten ‚Sowjetdeutschlands‘. – Eine akute Gefahr besteht aber nicht, da die Leitung der kommunistischen Partei selbst einsieht, daß ihr zur Zeit nur ein Mißerfolg beschieden sein könnte. Man rechnet damit, daß eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in Verbindung mit der Zunahme der Arbeitslosen bessere Vorbedingungen für eine ‚Aktion‘ schaffen könnte.“ (R 43 I /2673 , Bl. 167–189, hier Bl. 189).

12

Siehe Dok. Nr. 96, Anm. 1.

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