1.102.2 (ma32p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen verlas den in Abschrift beiliegenden Entwurf einer gemeinsamen Niederschrift der deutschen und polnischen Seite über die Vorverhandlungen zu den deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen4 und erläuterte den Sachstand.

[1082] Der Reichswirtschaftsminister forderte, daß die Polen, wenn ihnen ein Schnittholzkontingent zugebilligt würde, nicht nur auf die Ausfuhrabgabe für Holz nach Deutschland verzichten, sondern auch von der Erhöhung der Zölle um 100% Deutschland gegenüber absehen und der deutschen Ausfuhr für möglichst viele Waren Zugeständnisse machen5.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft äußerte gegen die Fassung der Niederschrift6 einige Bedenken.

Es wurde beschlossen, über die Fassung der Niederschrift in der Ministerbesprechung zu beraten, die auf den 22. November abends 7 Uhr angesetzt war7. Jedes Ministerium wird am gleichen Tage 4 Uhr nachmittags einen Durchschlag des Entwurfs im Auswärtigen Amt abholen lassen.

Fußnoten

4

Vom 17. bis 22.11.27 hatten in Berlin Verhandlungen mit dem poln. Sondergesandten Jackowski stattgefunden, in denen die Wiederaufnahme der dt.-poln. Handelsvertragsverhandlungen vereinbart und der Rahmen für ein Modus vivendi-Abkommen mit Polen abgesteckt worden war. Über das Ergebnis der Berliner Verhandlungen mit Jackowski war eine gemeinsame Niederschrift entworfen worden (Entwurf in R 43 I /1425 , Bl. 198–203; auch in R 43 I /1107 , Bl. 30–35). Die Endfassung dieser Niederschrift, die geringfügig von der Entwurfsfassung abweicht, wurde von Stresemann und Jackowski am 23.11.27 unterzeichnet (R 43 I /1107 , Bl. 24–27); Abdruck in: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 132.

5

Am 22.11.27 wurde von Stresemann und Jackowski ein „Abkommen über die vorläufige Regelung des Holzverkehrs aus Polen nach Deutschland“ paraphiert. Darin wird Polen ein Einfuhrkontingent für 1 250 000 cbm Schnittholz für die Zeit vom 1.12.27 bis 30.11.28 gewährt. Polen verpflichtet sich, in demselben Zeitraum seinen Ausfuhrzoll für Rundholz nicht zu erhöhen. In einer ergänzenden Vereinbarung gestattet Polen die kontingentierte Einfuhr bestimmter deutscher Industriewaren nach Polen (R 43 I /1107 , Bl. 36–39).

6

Gemeint ist die Niederschrift über die Berliner Verhandlungen mit Jackowski (Anm. 4).

7

Siehe Dok. Nr. 347.

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