1.183.2 (ma32p): 1. Agarprogramm.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

1. Agarprogramm.

Die Beratungen über den als Anlage 1 beiliegenden Entwurf eines Arbeitsnotprogramms für die Landwirtschaft1 wurde bei Punkt II fortgesetzt.

Nach längerer Aussprache bestand Übereinstimmung darüber, daß in das Notprogramm nur die Punkte aufgenommen werden sollen, die im Haushaltsausschuß noch nicht erledigt worden sind.

Die Garantieleistung des Reiches bei der Kreditaufnahme territorialer Kreditinstitute soll sich auf ⅓ der Kreditsumme beschränken unter der Voraussetzung, daß ein weiteres Drittel das zuständige Land, das letzte Drittel die örtlichen Stellen übernehmen. Die Kreditsumme des Reichs soll mit 75 Millionen begrenzt werden. Die Garantie des Reiches gilt lediglich für das interne Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und ihren Schuldnern. Der Anschein soll vermieden werden, als ob sie auch für die Aufnahme der Gelder seitens der Kreditinstitute im Auslande Bedeutung habe. Deswegen darf sie insbesondere in den Prospekten der Auslandsanleihen nicht erwähnt werden.

Trotz der gegen die Ausdehnung des Einfuhrscheinsystems auf die Ausfuhr von Schweinefleisch bestehenden handelspolitischen und reparationspolitischen Bedenken soll diese Maßnahme in das Arbeitsnotprogramm aufgenommen werden.

[1320] Die Entscheidung über den Antrag des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, ihm weitere 30 Millionen zur Sanierung der landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Verfügung zu stellen, der vom Reichswirtschaftsminister unterstützt wurde, wurde ausgesetzt, bis sich die gesamte Mehrbelastung des Etats durch das Arbeitsnotprogramm übersehen lasse.

Im Anschluß an die Beratungen wurden das Arbeitsprogramm sowie in Ergänzung des Arbeitsprogramms abzugebende Erklärungen und die erforderlichen Gesetzesbestimmungen von den zuständigen Referenten unter Mitwirkung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft formuliert (Anlage 2)2.

Fußnoten

1

Text des Entwurfs in Anm. 6 zu Dok. Nr. 424.

2

R 43 I /1428 , Bl. 285–290.

Extras (Fußzeile):