1.201.1 (ma32p): Bericht über Phoebus.

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Text

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Bericht über Phoebus2.

Der Reichskanzler trug in großen Zügen den Inhalt des beabsichtigten Berichtes3 vor und wies die erschienenen Vertreter der Fraktionen auf die außerordentliche[1359] allgemeinpolitische Bedeutung der Angelegenheit hin. Unter keinen Umständen dürfe sich die Untersuchung des Parlaments auf Dinge erstrecken, die von der Reichsregierung aus wohlerwogenen Gründen geheimgehalten würden. Der Bericht des Staatsministers Saemisch sei dem Reichskanzler persönlich erstattet worden, und der Reichskanzler müsse auch entscheiden, inwieweit er sich zur Veröffentlichung eigne. Seines Erachtens könne die Veröffentlichung aus den oben geschilderten allgemeinpolitischen Gründen überhaupt nicht in Frage kommen.

Die Vertreter der Fraktionen erklärten sich mit dem von der Reichsregierung beabsichtigten Verfahren einverstanden.

Prälat Leicht wies darauf hin, daß ein Rückzug der Sozialdemokratischen Partei in der Frage der Veröffentlichung des Saemisch-Berichtes dadurch besonders erleichtert werden würde, daß darauf hingewiesen werde, daß der Bericht nicht der Reichsregierung, sondern dem Reichskanzler persönlich erstattet sei4.

Fußnoten

2

Vgl. Dok. Nr. 441 und 442.

3

Gemeint ist der Bericht über die sog. Lohmann-Unternehmungen, den die RReg. dem Haushaltsausschuß vorzulegen beabsichtigte.

4

Zur Besprechung mit Vertretern der SPD-Fraktion siehe Dok. Nr. 445.

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