1.231.1 (ma32p): 1. Tariferhöhung.

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1. Tariferhöhung.

Der Reichsverkehrsminister erklärte, daß seine Begründung für Ablehnung der Tariferhöhung nach wie vor gültig geblieben sei1 und er daher das Reichskabinett bitte, sich in dem von ihm vorgeschlagenen Sinne zu entscheiden2. Inzwischen seien noch eine Reihe von Eingaben aus der Wirtschaft im Verkehrsministerium eingegangen, wie z. B. des Reichsverbandes der Industrie und des bayerischen Industrie- und Handelstages, die sich gegen die Tariferhöhung ausgesprochen hätten3.

[1473] Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß er dem Antrag des Reichsverkehrsministeriums durchaus zustimme. Eine Tariferhöhung sei nur mit der Gefährdung des Betriebes der Reichsbahn-Gesellschaft durch Geldmangel zu begründen, und eine solche Gefährdung sei zur Zeit nicht gegeben. Auch die wirtschaftliche Mehrbelastung durch eine Tariferhöhung sei ein gewichtiger Grund für die Ablehnung, wenngleich ihm allerdings eine gewisse Befruchtung der Industrie durch erhöhte Bestellung der Reichsbahn-Gesellschaft gegenüberstehe für den Fall, daß durch die Tariferhöhung mehr Mittel zur Verfügung stehen würden. Der Reichswirtschaftsminister äußerte die Meinung, daß die Reichsregierung das Schiedsverfahren nicht zu fürchten habe.

Der Reichsverkehrsminister bemerkte, daß die Reichsbahn-Gesellschaft ja nicht beabsichtige, nach der Tariferhöhung ihren Ausgabenvoranschlag zu steigern, so daß er nicht an erhöhte Aufträge an die Industrie in diesem Falle glaube.

Auch der Reichsminister der Finanzen erklärte sich mit der Ablehnung der Tariferhöhung einverstanden. Er machte darauf aufmerksam, daß allerdings die Herren Leverve und Parker Gilbert in ihren Berichten auf diesen Beschluß des Reichskabinetts mit unfreundlicher Kritik antworten würden4 und daß hieraus gewisse Schwierigkeiten für die Begebung der Vorzugsaktien entstehen könnten. Auf die Dauer werde sich eine Tariferhöhung wohl nicht vermeiden lassen. Zur Zeit halte er sie aber für unbegründet.

Ministerialdirektor Ritter bat, in der Antwort der Reichsregierung dadurch die Position des Reichs in einem Schiedsverfahren günstiger zu gestalten, daß man sich nach einer gewissen Frist zu neuen Verhandlungen bereit erkläre, wenn die Sachlage dies erfordere.

Das Reichskabinett erklärte sich einstimmig mit der Ablehnung der Tariferhöhung einverstanden und beschloß, die folgende Antwort der Reichsregierung auf den Antrag der Reichsbahn-Gesellschaft durch das Wolffsche Telegraphenbüro zu veröffentlichen5:

„Die Reichsregierung hat den Antrag der Reichsbahn-Gesellschaft auf Tariferhöhung in wiederholten eingehenden Beratungen einer gründlichen Prüfung unterzogen. Sie hat insbesondere auch die Antwort der Reichsbahn auf ihre Rückfragen vom 21. v.M. ernstlich gewürdigt. Wenn die Reichsregierung auch nicht verkennt, daß die Finanzlage der Reichsbahn-Gesellschaft eine gewisse Spannung zeigt, so hat sie doch aus den Unterlagen nicht die Überzeugung gewinnen können, daß die beantragte Erhöhung der Personen- und Gütertarife sich bereits jetzt als unumgänglich notwendig erweist. Die Entwicklung der für die Entscheidung maßgebenden Verhältnisse im laufenden Geschäftsjahre ist nach ihrer Ansicht noch nicht genügend zu übersehen, um zu einer Maßnahme zu greifen, die gegenüber der Allgemeinwirtschaft nur beim Vorliegen eines[1474] äußersten Notstandes vertreten werden kann. Insbesondere liegen keine hinreichenden Gründe für die Annahme vor, daß die in den ersten fünf Monaten dieses Jahres erzielten Mehreinnahmen von 85 Millionen gegenüber 1927 durch Mindereinnahmen in den restlichen Monaten des Jahres ganz oder zum größeren Teil wieder aufgezehrt werden.

Das Reichskabinett war daher einstimmig der Ansicht, daß zur Zeit dem Antrag auf Tariferhöhung nicht zugestimmt werden kann. Es erklärt sich jedoch bereit, alsbald in erneute Verhandlungen mit der Reichsbahn-Gesellschaft einzutreten, wenn die finanzielle Lage, insbesondere wenn die Einnahmeentwicklung der nächsten Monate es erfordert.

Die Reichsregierung erklärt sich ferner geneigt, alsbald in Verhandlungen mit der Gesellschaft darüber einzutreten, wie Mittel und Wege gefunden werden können, um ihr für den Rest des Geschäftsjahres 1928 die weitere Hereinnahme stärkerer Kapitalmittel zu sichern, und sie ist des weiteren grundsätzlich bereit, mit der Reichsbahn schon jetzt eine Vereinbarung über die Tilgung der Kredite zu treffen, deren Lasten sich über den 1. Januar 1965 hinaus erstrecken.“6

Fußnoten

1

Vgl. zuletzt Dok. Nr. 472, P. 1.

2

In dem Entwurf einer Stellungnahme der RReg. zum Tariferhöhungsantrag der RB-Gesellschaft (undatiert und unsigniert; mit Kopfvermerk Plancks vom 1.6.28: „Entwurf des Reichsverkehrsministeriums, bisher nicht angenommen“) heißt es: Die RReg. verkenne nicht die z.Zt. angespannte Finanzlage der RB-Gesellschaft. Diese sei jedoch hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß die RB-Gesellschaft im Jahre 1927 die Ausgaben für ihre werbenden Neuanlagen nicht durch Kapitalaufnahme decken konnte, sondern fast ausschließlich aus Betriebsmitteln bestreiten mußte. Es sollte daher nichts unversucht bleiben, durch Aufbringung neuer Kapitalmittel Erleichterung zu schaffen. „Eine Tariferhöhung in der jetzigen Zeit würde von sehr bedenklichen Folgen für die Wirtschaft sein. Im Zusammenhang mit der Kohlen- und Eisenpreiserhöhung wäre zweifellos mit einer allgemeinen Preissteigerung zu rechnen und damit die Gefahr eines Absinkens der immer noch günstigen Konjunktur in greifbare Nähe gerückt. Eine rückläufige Wirtschaftskonjunktur müßte sich aber für die Reichsbahn-Gesellschaft in verringertem Verkehr auswirken, ihre Einnahmen würden also aller Voraussicht nach geschmälert, während ihre Ausgaben zugleich durch die erhöhten Stoffpreise gesteigert würden. Der erhoffte günstige Erfolg für die Reichsbahnfinanzen ist also mehr als fraglich.“ Der Voranschlag der RB-Gesellschaft für 1928 sehe neben den Mehreinnahmen aus der Tariferhöhung nur eine Steigerung der Jahreseinnahmen von 20 Mio RM vor. Die ersten vier Monate des Jahres 1928 hätten aber im Vergleich zu denselben Monaten des Vorjahres bereits eine Reinmehreinnahme von 75 Mio RM gebracht. Selbst wenn man von der Annahme ausginge, daß die kommenden Monate nur die gleichen Einnahmen wie 1927 erbringen, müßte es der RB-Gesellschaft unschwer möglich sein, ihren Voranschlag für 1928 mit den bereits verfügbaren Mehreinnahmen sowie dem restlichen Reinüberschuß aus dem Jahre 1927 und mit neu hereinzunehmenden Anleihemitteln auszugleichen. Zum mindesten müsse abgewartet werden, ab sich die „in ihrer Auswirkung auf die Allgemeinwirtschaft so bedenkliche Maßnahme einer allgemeinen Frachten- und Fahrpreiserhöhung nicht durch die weitere Entwicklung der Verhältnisse in den kommenden Monaten von selbst erübrigt. Aus diesen Gründen vermag die Reichsregierung zur Zeit den Antrag auf Tariferhöhung nicht zu genehmigen.“ Die RReg. sei jedoch zu Verhandlungen mit der RB-Gesellschaft darüber bereit, wie ihr für den Rest des Geschäftsjahres 1928 weitere Kapitalmittel zugeführt werden können (R 43 I /1069 , Bl. 129–131).

3

Eingaben des Bayer. Industrie- und Handelskammertages sowie des Außenhandelsverbandes in R 43 I /1069 , Bl. 149–156.

4

Siehe den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 7.6.28, S. 29 ff., sowie den beigefügten Bericht des Eisenbahnkommissars vom 1.6.28, S. 209 ff.; den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 22.12.28, S. 40 ff., sowie den beigefügten Bericht des Eisenbahnkommissars vom 2.12.28, S. 295 ff.

5

Die folgende Mitteilung wurde durch WTB Nr. 909 vom 5.6.28 veröffentlicht; ein Zeitungsausschnitt mit der gedruckten Mitteilung ist in das Kabinettsprotokoll eingeklebt.

6

Zur weiteren Behandlung der Tariffrage siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 8, P. 1; Nr. 10; Nr. 12, P. 7.

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