1.75.3 (ma32p): 3. Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

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3. Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

Der Reichsminister des Innern berichtete über den bisherigen Verlauf der Verhandlungen in den Reichsratsausschüssen7. Er machte darauf aufmerksam, daß man mit einer Ablehnung des Gesetzentwurfes im Reichsrat rechnen müsse, wenn keine befriedigende Erklärung über die Kostenfrage von ihm abgegeben werde. Nach seiner Ansicht müsse er irgendeine einigermaßen befriedigende Erklärung über die Kosten abgeben.

Das Reichskabinett erklärte sich damit einverstanden, daß der Reichsminister des Innern bei der morgigen (14.10.27) Plenarsitzung des Reichsrats ungefähr folgende Erklärung abgebe:

Der Umfang der durch den Gesetzentwurf entstehenden Kosten stehe nicht fest, daher könne die Reichsregierung sich zur Zeit zur Kostenfrage noch nicht äußern. Sobald die voraussichtliche Gestaltung des Gesetzentwurfs und somit die Höhe der Kosten sich etwas überblicken lasse, sei die Reichsregierung bereit, in eine gründliche Prüfung der Frage einzutreten, ob und wieweit sie sich an den Kosten der Überleitung beteiligen wolle.

[999] Diese Erklärung solle jedoch nur abgegeben werden, wenn der Reichsminister des Auswärtigen sich hiermit einverstanden erkläre. Der Reichsminister des Innern will seine Zustimmung einholen8.

Fußnoten

7

Am 13.10.27 war die 2. Lesung des Entwurfs eines Reichsschulgesetzes in den Ausschüssen des RR beendet worden (Entwurfsfassung nach den Beschlüssen der RR-Ausschüsse in 2. Lesung in: R 43 I /791 , Bl. 167–173).

8

Die Erklärung zur Kostenfrage wurde vom RIM in der Plenarsitzung des RR am 14. 10. abgegeben. Siehe dazu Dok. Nr. 318, P. 3.

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