2.43.1 (mu11p): Lage in Düsseldorf.

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Lage in Düsseldorf.

In Ergänzung meines Telegramms aus Düsseldorf vom 11. April2 beehre ich mich, folgendes zu berichten.

Bei meiner Ankunft in Düsseldorf am 11. früh fand ich eine vollständig ruhige Lage vor. Das Straßenbild zeigte nicht die geringsten Spuren einer Beunruhigung der Einwohner. Ich hatte im Laufe des Vor- und Nachmittags Rücksprachen mit dem Vertreter des Regierungspräsidenten, Oberregierungsrat Lutterbeck (Oberregierungsrat Hoffmann3 war zu General v. Watter nach Münster gereist), dem Oberbürgermeister, dem Oberpostdirektor usw. Ferner habe ich auch mit einer Reihe von Einwohnern, die den verschiedensten Volksschichten angehörten und schließlich auch mit Vertretern politischer Parteien gesprochen.

Übereinstimmend war man der Ansicht, daß Ruhe und Ordnung zunächst durch die „Sicherheitswehr“ gewährleistet ist, und daß ein Einrücken von Reichswehrtruppen gar nicht in Frage komme. Dies würde sofort zu Zusammenstößen mit der Sicherheitswehr und Arbeitern führen und katastrophale Folgen auslösen. Bezüglich der Wiederkehr der Garnison – sofern entsprechende Verhandlungen mit der Entente zu einem solchen Zugeständnis für Deutschland führen sollten – gingen die Meinungen auseinander. Während man in den Kreisen der Arbeiter und teilweise auch in bürgerlichen Kreisen die Rückkehr der Garnison unter allen Umständen vermieden wissen wollte, war nicht zu verkennen, daß die Leiter der Behörden, mit Ausnahme des Oberbürgermeisters, und bessergestellte Kreise das Wiedereinrücken der Garnison begrüßen würden. Jedoch bestand kein Zweifel darüber, daß dies vorläufig, d. h. auf Wochen hinaus, nicht ausgeführt werden dürfe. Zur Begründung des Wunsches nach Rückkehr der Garnison wurde in erster Linie der vermeintlich notwendige bessere Schutz der Stadt angeführt. Aber auch Prestigegründe wurden genannt.

Nach meiner Ansicht kann eine Rückverlegung der Garnison nur dann erfolgen, wenn der Schutz der Stadt durch die neu zu organisierende Sicherheitswehr tatsächlich nicht gewährleistet ist. Die Truppen dürften aber in diesem[110] Fall nur nach und nach und ohne Aufsehen zu erregen, also nicht etwa mit klingendem Spiel, in ihre Quartiere einrücken. Natürlich müßte die Sicherheitswehr vorher aufgelöst und die Waffen im Besitz der Regierung sein.

Diese Sicherheitswehr, die jetzt in Düsseldorf zusammen mit der städtischen Polizei für Ruhe und Ordnung sorgt, ist eine Volkswehr und besteht aus Arbeitern, welche Anhänger der verschiedensten politischen Parteien sind. Es ist aber nicht zu verkennen, daß die Anhänger der USPD überwiegen. Kommunisten sollen angeblich nicht in die Wehr eingestellt worden sein. Der Kommandeur der Wehr, Schmitz, erklärte mir, daß man bei der Auswahl der Mannschaften so vorsichtig vorgegangen sei, wie die Umstände dies gestatteten. Immerhin könne er nicht leugnen, daß sich noch Elemente in der Wehr befänden, die nicht hineingehörten. Die Wehr werde aber in kürzester Frist neu und zwar auf paritätischer Grundlage aufgebaut werden, so daß die Christlichen, Hirsch-Dunkerschen und freien Gewerkschaften gleichmäßig beteiligt sein werden. Zur Zeit ist die Wehr 1100 Mann stark und verursacht der Stadt Düsseldorf täglich 54 000 M Kosten, eine Last, welche für die Dauer unerträglich ist.

Nachteiliges über das Verhalten der Wehr oder einzelner ihrer Angehörigen habe ich nicht gehört. Aber es muß zugegeben werden, daß manche Wehrleute einen nicht besonders vertrauenswürdigen Eindruck machten. Doch trotzdem war überall Ruhe und Ordnung, und das Straßenleben ging seinen geregelten Gang. Bezeichnend war es auch, daß Reichswehrangehörige sich ungehindert auf den Straßen bewegten. Hierbei möchte ich erwähnen, daß in dem Tagesbefehl der Sicherheitswehr vom 11. April, den ich als Anlage 1 beifüge, die Belästigung von Reichswehrangehörigen ausdrücklich untersagt ist4.

Die Behörden arbeiten in Düsseldorf durchweg verfassungsmäßig. Aufgefallen ist mir aber, daß noch hier und da Bekanntmachungen erschienen sind, die die Unterschriften des Oberbürgermeisters und des Vollzugsrates tragen. In einer Bekanntmachung vom 6. April, die ich als Anlage 2 vorlege, heißt es allerdings, daß „die vollziehende Gewalt wieder ausschließlich in den verfassungsmäßigen Händen der Stadtverwaltung“ liege. Offenbar handelt es sich hier um einen Übergangszustand, der seine Erledigung mit der Umwandlung des Vollzugsrats in einen Ordnungsausschuß (Bielefelder Abkommen) finden wird5. Zur Stunde war man sich aber noch nicht über die Zusammensetzung dieses Ordnungsausschusses einig.

[111] Die Waffenablieferung in Düsseldorf ist bis zum 11. April durchaus ungenügend gewesen. Bis zu diesem Tage waren abgeliefert: 800 Gewehre, 2 schwere Minenwerfer, 8 MG, 8000 Handgranaten, außerdem noch Munition6. Die Waffen befanden sich am 11. April unter dem gemeinsamen Verschluß des Oberbürgermeisters und des Vollzugsrats. Sie lagerten in den Räumen des Ständehauses, welches dem Vollzugsrat und der Sicherheitswehr als Hauptquartier dient. Wie mir mitgeteilt wurde, hat die Sicherheitswehr nördlich von Düsseldorf Auffangstellungen eingerichtet, um zurückflutende Abteilungen der roten Armee zu entwaffnen. Wieviel Waffen und Munition in diesen Stellen gesammelt worden sind, war noch nicht bekannt.

Die Sicherheitswehr will die gesammelten Waffen in erster Linie zur Bewaffnung ihrer Angehörigen nach der Umgestaltung und dem Ausbau der Wehr verwenden. Übrig bleibende Waffen will sie gegen andere benötigte Waffen austauschen und den Rest abliefern. Ferner will die Wehr eine möglichst restlose Entwaffnung der Bevölkerung durchführen und zu diesem Zweck auch Haussuchungen vornehmen.

Ohne Zweifel bedeutet diese Lage bei der jetzigen Zusammensetzung der Wehr eine schwere Gefahr für die Sicherheit der Stadt. Wenn Waffensuchen in Häusern sich vielleicht nicht wird ganz vermeiden lassen, kann diese aus eigener Machtvollkommenheit durchgeführte Maßregel für den größten Teil der Bevölkerung zu einer bösen Schikane und Bedrohung werden. Außerdem ist zu besorgen, daß bei irgend einem Anlaß die Anhänger der USPD in die schärfste Opposition zu den andern Parteien treten, die besonnenen Elemente aus der Wehr verdrängen und dann versuchen werden, die Diktatur des Proletariats mit Waffengewalt aufzurichten. Es muß deshalb alles aufgeboten werden, die abgelieferten Waffen herauszubekommen und die Wehr nach den guten Absichten ihres Führers umzugestalten. Dies kann aber nur im Wege gütlicher Verhandlungen geschehen. Zwangsmaßregeln würden gar keinen Erfolg zeitigen. Ein Einrücken der Reichswehr zum Zwecke der Entwaffnung der Sicherheitswehr würde ein Blutbad bedeuten.

Es wird zweckmäßig sein, die ins Ruhrgebiet entsandte parlamentarische Kommission7 zu beauftragen, mit dem Vollzugsrat oder Ordnungsausschuß über die Auslieferung der Waffen zu verhandeln und auf schleunige Umgestaltung der Sicherheitswehr zu dringen. Zur Förderung der Entwaffnung der Bevölkerung ist es vielleicht empfehlenswert, eine Geldprämie für die Ablieferung von Waffen auszusetzen.

Steinkopf

MdN

Fußnoten

2

S. dazu Anm. 1 zu Dok. Nr. 37.

3

ORegR Hoffmann und ORegR Lutterbeck hatten das PrHandMin. über die Lage im Ruhrgebiet während des Aufstands unterrichtet (R 43 I /2728 , Bl. 170, 181, 342 f., 349 f., 365 f.; P 135/11760).

4

P. 5 des Tagesbefehls lautet: „Reichswehrangehörige, welche nach Düsseldorf beurlaubt sind oder sich vorübergehend dienstlich in Düsseldorf aufhalten, sind ungehindert passieren zu lassen“ (R 43 I /2716 , Bl. 245).

5

Die Bekanntmachung lautete: „Zwischen Stadtverwaltung und Vollzugsrat in Düsseldorf ist in Ausführung der Bielefelder Vereinbarungen vom 24.3.20 folgendes für die Übergangszeit gültige Abkommen getroffen: ‚Die vollziehende Gewalt auf allen Gebieten der Stadtverwaltung liegt wieder wie vor dem 13.3.20 ausschließlich in den verfassungsmäßigen Händen der Stadtverwaltung, d. h. beim OB und seinen Stellvertretern. Die Polizeiverwaltung hat wieder in vollem Umfange ihre Dienstobliegenheiten aufgenommen. 2. Der bisherige Vollzugsrat soll alsbald in den nach § 9 der Bielefelder Vereinbarungen zu bildenden Ordnungsausschuß übergeleitet werden. Die Zuständigkeit des Ordnungsausschusses beschränkt sich auf die in den Vereinbarungen ihm zugewiesenen Aufgaben: Abwicklung der Geschäfte des bisherigen Vollzugsrats, Mitwirkung bei der Durchführung des Sicherheitsdienstes und der Einziehung der Waffen in Gemeinschaft mit der Stadtverwaltung (§ 12 der Vereinbarungen). 3. Die im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung errichtete Sicherheitswehr wird den Bestimmungen der Bielefelder Vereinbarungen gemäß ausgebaut und als Ortswehr im Sinne des § 10 der Vereinbarungen anerkannt‘“ (R 43 I /2716 , Bl. 246).

6

Nach dem militärischen Lagebericht Hauptmann v. Fumettis vom 15. 4. waren bisher im Ruhrgebiet insgesamt 16 000 Gewehre abgeliefert worden (R 43 I /2728 , Bl. 134).

7

Zur Tätigkeit dieser Kommissionen s. Dok. Nr. 49.

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