2.254 (mu21p): Nr. 254 Ministerialdirektor von Hagenow an den Reichskanzler. 15. Juli 1929

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[829] Nr. 254
Ministerialdirektor von Hagenow an den Reichskanzler. 15. Juli 1929

R 43 I /1907 , Bl. 74 f.

[Betrifft: Meinungsverschiedenheit zwischen Reichsbankpräsident und Reichsverkehrsminister.]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Das Reichsfinanzministerium hat heute eindringlich gebeten, von Ihnen, hochverehrter Herr Reichskanzler, die Zustimmung zur Veröffentlichung der Anlage herbeizuführen1. Man hält die Veröffentlichung für unerläßlich notwendig, weil anders die Öffentlichkeit die Haltung der Reichsregierung bezüglich der Frage der zukünftigen Gestaltung der Verhältnisse der Reichsbahn sowohl im Organisationskomitee wie auch auf der politischen Konferenz nicht richtig begreifen werde. Herr Reichsminister Stegerwald, das Reichsfinanzministerium und Herr Reichsbankpräsident Schacht sind mit der Veröffentlichung nicht nur einverstanden, sondern halten sie gleichermaßen auch für notwendig. Eine Meinungsverschiedenheit besteht nur insofern, als Herr Reichsminister Stegerwald das Wort „Einvernehmen“ im Eingang der Anlage durch das Wort „Benehmen“ ersetzt zu wissen wünscht. Herr Präsident Schacht hat erklärt, daß er sich diesem Wunsch des Herrn Reichsverkehrsministers Dr. Stegerwald anpassen wolle, obschon der Brief nicht nur im Benehmen, sondern auch im Einvernehmen mit der Reichsregierung geschrieben worden sei. Nach dieser Richtung kann in der Tat auf Grund der bei den Akten befindlichen schriftlichen Unterlagen über die Entstehungsgeschichte des Briefes ein Zweifel nicht bestehen. Reichsminister Stegerwald beruft sich darauf, daß er damals die Situation noch nicht habe voll übersehen können. Im übrigen erscheine ihm das Wort „Einvernehmen“ deshalb nicht angebracht, weil die Stellung der Vertreter der Reichsregierung in dem Organisationskomitee bei den Verhandlungen über die Reichsbahn erschwert würde, wenn schon jetzt öffentlich festgestellt wird, daß der bewußte Brief im Einvernehmen mit der Reichsregierung geschrieben wurde. Weiterhin glaubt der Herr Minister Stegerwald, daß eine Nichtveröffentlichung die Stellungnahme der Reichsregierung gegenüber der Opposition im Reichstag erschweren werde. Herr Präsident Schacht macht darauf aufmerksam, daß er sich bei der Fassung „Benehmen“, für den Fall von Presseangriffen gegen ihn, ausdrücklich vorbehalte, daß er im „Einvernehmen“ mit der Reichsregierung gehandelt habe. Bevor er aber einen derartigen Schritt[830] tun werde, wolle er nochmals mit dem Reichsfinanzministerium Fühlung nehmen.

Bei der gegebenen Sachlage wird eine Veröffentlichung kaum zu vermeiden sein, nachdem den Eisenbahngewerkschaften das Vorhandensein eines Briefes – anscheinend wohl durch Besprechungen mit ihnen zum Reichsbahngesetz – bekannt geworden ist. Hinsichtlich der Einleitung kann wohl angesichts der Haltung von Präsident Schacht dem Wunsch des Herrn Reichsministers Stegerwald Rechnung getragen und das Wort „Benehmen“ gewählt werden. Hierbei besteht allerdings das ernste Bedenken, daß für den Fall späterer Presseangriffe gegen Schacht und seiner öffentlichen Erwiderung auf Grund der gewählten Fassung die Haltung der Reichsregierung mindestens als Halbheit hingestellt wird und daß kurz vor der politischen Konferenz ein Konflikt zwischen der Reichsregierung und dem Hauptsachverständigen hervorzutreten scheint. Bei der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit, die besonders von Minister Stegerwald und dem Reichsfinanzministerium betont worden ist, bitte ich, mir gestatten zu dürfen, morgen vormittag Ihre Entscheidung, hochverehrter Herr Reichskanzler, fernmündlich einholen zu können2.

Mit gehorsamster Empfehlung bin ich, hochverehrter Herr Reichskanzler, Ihr treu ergebener

gez. Dr. von Hagenow

Fußnoten

1

Gemeint ist die vorbereitete Presseveröffentlichung des Schreibens Schachts an Owen Young vom 6. 6. über die Fortdauer des privaten und unabhängigen Charakters der RB (siehe hierzu Dok. Nr. 219). Für die Presse war als Einleitung vorgesehen worden: „Der Brief des Herrn RbkPräs. an den Vorsitzenden des Sachverständigenausschusses in der RB-Frage, der im Einvernehmen mit der RReg. und der RB geschrieben und in letzter Zeit mehrfach in Presseveröffentlichungen erwähnt worden ist, lautet in deutscher Übersetzung wie folgt:“.

2

Der RK hielt es für unerwünscht, vor der Haager Konferenz „in eine Kontroverse mit dem Herrn RbkPräs. Schacht“ einzutreten (Telefonische Mitteilung an v. Hagenow vom 17. 7. und Schreiben an Stegerwald vom 18. 7.; R 43 I /294 , Bl. 241 f., 246-249). Gegenüber Stegerwald äußerte der RK weiterhin, eine öffentliche Auseinandersetzung werde zum Nachteil Deutschlands die Aufmerksamkeit des Auslands auf diese Frage lenken. Schachts Ansicht, daß der Brief „im Einvernehmen“ geschrieben worden sei, sei nicht zu widerlegen (R 43 I /294 , Bl. 246-249, hier: Bl. 248f). Nach weiterem Briefwechsel erklärte sich Stegerwald für eine Veröffentlichung „ohne Vorspann“ (Vermerk v. Hagenows vom 25. 7.), aber inzwischen hatte der RFM die Veröffentlichung des Schreibens überhaupt für unerwünscht erklärt (Vermerk v. Hagenows vom 27. 7.; R 43 I /294 , Bl. 321).

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