1.136.1 (mu22p): Kassenkredit des Reichs.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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Kassenkredit des Reichs.

Der Reichskanzler bemerkte zunächst, daß er das Staatsdiner, zu dem er für den heutigen Abend eingeladen habe, mit Rücksicht auf die schwierige politische Lage abgesagt habe.

Sodann veranlaßte er Staatssekrektär Dr. Pünder, ein Telegramm des deutschen Botschafters in Paris vom 17. Dezember – Nr. 1260 –, in welchem dem Reichsminister des Auswärtigen über eine Unterredung mit dem französischen Außenminister Briand berichtet wird, zu verlesen.

Das Kabinett erfuhr aus diesem Telegramm, daß die französische Regierung vom Stand der Anleiheverhandlungen der Reichsregierung mit dem amerikanischen Bankhaus Dillon-Read durchaus unterrichtet ist, und daß sie gegen den[1284] Abschluß der Anleihe die schwerwiegendsten Bedenken vorgebracht hat. Dem deutschen Botschafter ist von Herrn Briand in Gegenwart des Ministerpräsidenten Tardieu und des Finanzministers Chéron eröffnet worden, daß sie zuverlässige Nachrichten erhalten hätten, wonach eine deutsche Anleihe mit Dillon-Read vor dem Abschluß stehe. Es handele sich um 100 Millionen Dollar, die unter geradezu drakonischen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden sollten. Zwar sollte es sich nur um eine kurzfristige Anleihe handeln, zweifellos werde aber wie üblich daraus bald eine konsolidierte langfristige Anleihe werden. Der Abschluß des Anleihevertrages, der dem Vernehmen nach gegen den nachdrücklichen Widerspruch des Herrn Reichsbankpräsidenten Schacht erfolgen solle, würde die französischen Interessen am Young-Plan schwer schädigen. Bekanntlich betrachte Frankreich die Mobilisierungsmöglichkeit als hauptsächlichen Vorteil, den ihm der Young-Plan biete. Der Abschluß einer derartigen hohen Anleihe würde nach Aussage amerikanischer Bankiers die Aussichten für die Mobilisierung fürs erste zerstören, und zwar um so mehr, wenn der Abschluß unter derartigen schweren Bedingungen erfolge, die den deutschen Kredit für geraume Zeit ruinieren und Reparationsbonds unbegebbar machen müßten1.

Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß inzwischen eine Instruktion an den deutschen Botschafter von Hoesch abgegangen sei, durch die er über den Fragenkomplex informiert worden sei2. Der Reichskanzler trug weiter vor, daß er am gestrigen Abend von dem Reparationsagenten Parker Gilbert aufgesucht worden sei3. Dieser habe ihm zunächst auseinandergesetzt, daß das Reich Anleihen nur aufnehmen dürfe, wenn darüber Einverständnis zwischen der Reichsbank und der Reichsregierung bestehe. Er nehme an, daß auch die amerikanischen Bankiers, insbesondere die Firma Dillon-Read, sich bei dem Abschluß einer Anleihe an diese Voraussetzung halten würden.

[1285] Ferner habe er geltend gemacht, daß eine Auslandsanleihe des Reichs im gegenwärtigen Augenblick gegen die auf der Haager Konferenz getroffenen Vereinbarungen verstoße, weiter daß er selbst mit Rücksicht auf den Artikel 248 des Versailler Vertrages Bedenken gegen die Anleihe geltend machen müsse4 und schließlich, daß die in dem Vertragsentwurf mit Dillon-Read vorgesehene Option für eine langfristige Anleihe den Anleihemarkt derart belaste, daß eine Begebung der deutschen Reparationsbonds, auf die die Gläubigermächte entscheidendes Gewicht legten, unmöglich werden würde. Gilbert habe sehr stark dafür plädiert, daß zwischen Reichsregierung und Reichsbankpräsidenten eine Einigung herbeigeführt werde. Das Finanzprogramm der Regierung, das ihm auch bekannt geworden sei, erscheine ihm in einigen Punkten lückenhaft. Vor allen Dingen müsse stärkeres Gewicht auf die Schuldentilgung des Reiches gelegt werden. Mit dem Reichsbankpräsidenten Schacht sei er zwar in vielen Punkten verschiedener Meinung. Einig sei er jedoch mit ihm in der Kritik an der inneren deutschen Finanzverwaltung. Von einem etwaigen Rücktritt der Regierung verspreche sich Gilbert keine Erleichterung der Lage, er habe im Gegenteil erklärt, daß die Dinge nach seiner Auffassung nur durch ein gemeinsames Zusammenarbeiten der Reichsregierung mit dem Reichsbankpräsidenten in Ordnung kommen könnten.

Anlangend die Aussichten für das Zustandekommen einer Anleihe mit Dillon-Read bemerkte der Reichskanzler, daß er mit einem Zustandekommen nicht mehr rechne. Der deutsche Botschafter von Prittwitz habe über seine Unterredung mit dem Seniorchef des Bankhauses Dillon-Read, Herrn Clarens Dillon, berichtet, daß dieser einstweilen Hemmungen habe, die Anleihe abzuschließen, weil das deutsche Bankkonsortium, offenbar auf Druck der Reichsbank, von einer Beteiligung an der Anleihe zurückgetreten sei. Das Telegramm des deutschen Botschafters von Prittwitz vom 18. Dezember 1929 – Nr. 76 – wurde verlesen, desgleichen ein Zusatztelegramm hierzu vom gleichen Tage – Nr. 584 –5.

Staatssekretär Dr. Popitz machte ergänzende Mitteilungen aus Informationen, die er von dem hiesigen Vertreter des Bankhauses Dillon-Read soeben erhalten hatte. Danach hat das New Yorker Bankhaus seinen Vertreter um Auskunft darüber ersucht, welche Bewandtnis es mit dem Widerspruch des Reichsbankpräsidenten[1286] Schacht habe. Die bisherigen Verhandlungen seien von der Annahme ausgegangen, daß der Reichsbankpräsident sich in der Sache passiv verhalten wolle und nicht, wie es offenbar jetzt der Fall sei, aggressiv gegen den Anleiheplan vorgehe. Die National City Bank, die zum amerikanischen Anleihekonsortium gehöre, habe auch an Dr. Schacht die ausdrückliche Frage gerichtet, wie es mit der Deckung für die Anleihe stehe.

Auf eine Frage des Reichsaußenministers, was auf der Haager Konferenz einschlägig mit den Gläubigermächten vereinbart sei, erwiderte der Reichsfinanzminister daß sich in der Vereinbarung über die Übergangsregelung ein Satz befinde, dem zufolge Deutschland nichts tun werde, was die Rechte der Gläubigermächte beeinträchtigen könne6. Der Reparationsagent Parker Gilbert verlange daraufhin, daß er über das gesamte Kreditgebaren der Reichsregierung zur Deckung des Kassenbedarfs unterrichtet werde. Er sei daraufhin unterrichtet worden, daß § 25 des Reichsbankgesetzes der Reichsregierung völlig freie Hand lasse, Anleihen ohne die Reichsbank aufzunehmen, wenn die Reichsbank erklärt habe, daß sie bei einer Anleihe nicht mitwirken wolle7.

In der Unterredung, die er am gestrigen Tage mit Parker Gilbert gehabt habe, habe dieser erklärt, er sehe durchaus ein, daß die Reichsregierung sich, so wie die Dinge heute lägen, einem Diktat des Reichsbankpräsidenten schwerlich fügen könne. Er habe aber gemeint, daß die Reichsregierung aus eigenen Stücken dem Reichstag ein Statement vorlegen könne, worin sie in verbindlicher Form ankündige, daß im kommenden Jahre eine stärkere Fundierung der schwebenden Schulden aus Ersparnissen erfolgen werde.

Der Reichskanzler erklärte, daß er nicht mehr die Hoffnung habe, daß die Anleihe mit Dillon-Read zustande komme. Die Reichsregierung müsse also damit rechnen, daß zur Deckung der fälligen Verpflichtungen ein Betrag von 330 Millionen RM fehle. Die ersten fälligen Zahlungen (Überweisungen an die Länder) seien bereits nicht geleistet8. In den nächsten Stunden müsse sich die Regierung über den Ausweg der gegenwärtigen Situation klar sein. Nach seiner Meinung müsse die Reichsregierung an dem Punkt 14 des Finanzprogramms anknüpfen, in dem die Vorlegung eines Gesetzes zur Regelung zur Tilgung der Reichsschulden angekündigt worden sei. Dieser abstrakte Vorschlag müsse konkreter gestaltet werden. Das aber werde zur Folge haben, daß zum mindesten terminlich eine Verschiebung der angekündigten Steuersenkung eintreten müsse. Alsdann müßte es sich zeigen, ob Schacht seine bisherige starre Haltung mildern werde, zumal, wenn er ihm die ganze Verantwortung für einen etwaigen Rücktritt der Regierung vorstellen werde. Weiter halte er es für[1287] selbstverständlich, daß die Fraktionsführer baldigst über den Stand der Dinge ins Bild gesetzt würden9.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß auch er der Meinung sei, daß dem Punkte 14 des Finanzprogramms eine konkretere Form gegeben werden müsse. Es müßte nach Mitteln und Wegen gesucht werden, die Schuldenlast des Reiches im Jahre 1930 um 400 Millionen zu senken. Das Steuersenkungsprogramm müsse alsdann entsprechend hinausgeschoben werden. Er lege sich dabei die Frage vor, ob die Regierung, wenn sie eine derartige Änderung ihres Finanzprogramms vornähme, genötigt sein werde, zurückzutreten. In ruhigeren Zeiten würde er die Frage vielleicht bejahen. Im gegenwärtigen Augenblick dagegen bedeute ein Rücktritt der Regierung Fahnenflucht, die eine allgemeine Panik im Gefolge haben werde. Sein Vorschlag gehe daher dahin, sofort mit dem Reichsbankpräsidenten in Verbindung zu treten und dann gemeinsam mit dem Reichsbankpräsidenten mit den Parteiführern zu verhandeln.

Der Reichsverkehrsminister erklärte, ein Rücktritt der Reichsregierung im gegenwärtigen Augenblick werde die allgemeine Lage nur verschärfen. Ein Weg zur geforderten Schuldentilgung sei an sich nicht schwer zu finden. Man könne z. B. die Biersteuer verdoppeln und das Steuersenkungsprogramm hinausschieben. Schwierig sei nur die politische Seite der Angelegenheiten. Wenn man mit den Parteiführern spreche, brauche man aber die Sache nicht so darzustellen, als ob die Reichsregierung lediglich vor dem Reichsbankpräsidenten kapituliere; man müsse vielmehr auf den französischen Einspruch hinweisen, durch den eine langfristige Anleiheaufnahme unmöglich gemacht worden sei, und ferner auf den Widerspruch des Reparationsagenten. Er empfehle, zu erwägen, im Einvernehmen mit dem Reichsbankpräsidenten und den Parteien zu einer Vereinbarung zu kommen, wonach in den Etat des Jahres 1930 ein Betrag von 400 Millionen RM für Schuldentilgung vorgesehen wird, diese Vereinbarung jedoch erst nach der Annahme des Young-Planes zu veröffentlichen.

Der Reichsaußenminister führte aus, daß er es von seinem Standpunkt als Außenminister fast begrüßen müsse, daß die Auslandsanleihe nicht zustande gekommen sei. Nachdem er jetzt die Einstellung der Gläubigermächte zur Sache kenne, befürchte er, daß Deutschland für den Fall des Zustandekommens der Anleihe auf der kommenden Haager Konferenz hinsichtlich der Mobilisierung Bedingungen zugemutet werden würden, die gänzlich unerfüllbar sein würden. Er empfehle daher dringend, von einer direkten Anleihe bei Dillon-Read abzusehen. Unbedenklich würde es dagegen sein, wenn die Reichsregierung versuche, sich die erforderlichen Geldbeträge durch die deutschen Banken zu beschaffen, und die deutschen Banken ihrerseits teilweise den Auslandsmarkt in Anspruch nähmen. Der Reparationsagent habe ausdrücklich erklärt, daß er gegen eine auf dem Inlandsmarkt aufgenommene Anleihe, für die Geld aus dem Auslande komme, keine Bedenken habe. In der Parteiführerbesprechung könne die Reichsregierung sich durchaus darauf berufen, daß durch den französischen Schritt und den Schritt des Reparationsagenten eine völlig neue Lage geschaffen worden sei. Es habe sich herausgestellt, daß Deutschland[1288] aus außenpolitischen und reparationspolitischen Gründen nicht in der Lage sei, eine Auslandsanleihe aufzunehmen, und daß die Reichsregierung aus diesem Grunde ohne festen Schuldentilgungsplan nicht auskommen könne. Zu entscheiden sei dabei die Frage, ob für den Schuldentilgungsplan die Gesetzesform oder die Form einer internen Vereinbarung zwischen Reichsregierung und Parteien gewählt werde. Hinsichtlich der Behandlung des Reichsbankpräsidenten äußerte der Reichsaußenminister gewisse Bedenken gegen unmittelbare Verhandlungen mit ihm. Er erklärte, daß er es lieber sehen würde, wenn die Reichsregierung sich zunächst mit den Parteiführern einige, etwa auf eine Senkung der Schulden um 400 Millionen, und daß erst dann der Reichsbankpräsident angesichts dieser fertigen Vereinbarung vor die Frage seiner Mitwirkung gestellt werde. Er glaube nicht, daß der Reichsbankpräsident alsdann die Verantwortung dafür übernehmen könne, sich weiterhin weigerlich zu verhalten.

Der Reichskanzler erwiderte, daß die Parteiführer sicherlich zu allererst die Frage stellen würden, wie der Reichsbankpräsident sich zu einer Vereinbarung stellen werde. Aus diesem Grunde sei er der Meinung, daß man zwischen Regierung und Parteien an einer zuvorigen Verhandlung mit dem Reichsbankpräsidenten Schacht nicht vorbeikommen könne.

Der Reichsminister der Justiz sprach sich nachdrücklichst gegen einen Rücktritt der Regierung aus und erklärte weiter, daß die Reichsregierung sich nicht verhehlen könne, daß sie aus dieser Situation nicht ohne starke Minderung ihres Prestiges herauskommen könne. Daran ändere auch nichts der Schritt der französischen Regierung und der Schritt Parker Gilberts. Die Regierung könne sich von einer gewissen Schuld an der Lage auch nicht ganz frei sprechen und könne den Prestigeverlust nur durch starke Führung der Regierungsgeschäfte in Zukunft wett machen. Ohne den Reichsbankpräsidenten gebe es keinen Ausweg. Die zu führenden Verhandlungen müßten mit dem Reichsbankpräsidenten erfolgen. Das Endziel stehe in diesem Falle höher als der Prestige-Verlust.

Der Reichswirtschaftsminister gab bekannt, daß die Deutsche Bank ihn soeben darauf aufmerksam gemacht habe, daß die Dinge unbedingt bis zum Abend des heutigen Tages in Ordnung kommen müßten, weil sonst die Beschaffung der erforderlichen Mittel überaus erschwert sein werde10.

Der Reichsminister des Innern schloß sich der Auffassung der Vorredner an, daß ein Rücktritt der Reichsregierung im gegenwärtigen Augenblick unmöglich sei. Zu den bereits geäußerten Gründen fügte er hinzu, daß er innere Unruhen befürchte, wenn gerade im gegenwärtigen Augenblick die Reichsgeschäfte führerlos würden. Er verwies auf die Kommunistenkrawalle in Frankfurt/Main und auf gewisse Anzeichen in Berlin, die darauf schließen ließen, daß die Kommunisten drauf und dran seien, den illegalen Kampf zu beginnen11. Auch er sprach sich, ebenso wie die meisten Vorredner, dafür aus, daß[1289] zunächst mit dem Reichsbankpräsidenten Schacht und alsdann erst mit den Parteien verhandelt werden müsse.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete beantragte die sofortige Zuziehung des Reichsbankpräsidenten.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er bereit sei, Dr. Schacht sofort zu sich zu bitten, um zu sehen, wie weit er mit ihm komme12.

Abschließend solle alsbald eine Unterrichtung der Kabinettsmitglieder in einer erneuten Kabinettsberatung stattfinden13.

Fußnoten

1

Aus dem Telegramm geht hervor, daß Briand mit v. Hoesch bereits am Vormittag des 17. 12. über die deutsche Anleihe gesprochen hatte, daß v. Hoesch aber offiziell von der Absicht der RReg., eine Auslandsanleihe aufzunehmen, nicht orientiert worden war. Die Bedenken der frz. Regierung gegen die Anleihe wurden bei einem erneuten Gespräch am Abend vorgebracht und zwar in Gegenwart von Tardieu und Chéron. v. Hoesch wies die frz. Kabinettsmitglieder darauf hin, daß der RReg. in ihrer schlechten Finanzlage wahrscheinlich kein anderer Ausweg geblieben sei, als einen Auslandskredit aufzunehmen (R 43 I /2362 , Bl. 225-228, hier: Bl. 225-228).

2

Nach dieser Instruktion sollte v. Hoesch dem frz. Außenminister mitteilen, seit den Verhandlungen um die Kreuger-Anleihe habe sich die Finanzlage derart geändert, daß eine neue Kreditaufnahme unvermeidbar geworden sei. Der dt. Kreditmarkt habe die erforderliche Summe, die das Reich für seine Ultimoverpflichtungen benötige, nicht aufbringen können, daher seien Verhandlungen mit Dillon-Read über einen kurzfristigen Kredit geführt worden. „Schuldverschreibungen würden nicht auf den Markt gebracht, so daß durch etwaigen Abschluß dieses Kreditgeschäfts die von Frankreich beabsichtigte Mobilisierung nicht beeinträchtigt werden könne.“ Dem frz. Mobilisierungswunsch stehe das Reich sympathisch gegenüber. Der Widerstand Schachts bezwecke, „daß ein Teil des Kredits im Haushalt für 1930 aus allgemeinen Haushaltsmitteln abgedeckt werde.“ Da nach Absendung der Instruktion durch die Unterredung des RK mit Schacht eine neue Situation entstand, wurde im zweiten Teil des Telegramms v. Hoesch mitgeteilt, es sei abzuwarten, ob er seine Instruktion durchführen könne (Telegramm Nr. 989 vom 18. und 19.12.29; BA: Nachlaß Pünder  130). Aber am 20. 12. teilte v. Hoesch mit, Briand habe sich über seine Mitteilung erfreut und beruhigt gezeigt (Telegramm Nr. 1284; R 43 I /2362 , Bl. 233 f., hier: Bl. 233 f.).

3

Siehe Dok. Nr. 391.

4

Nach Art. 248 VV haftete das Reich mit seinem Besitz und seinen Einnahmen für die Wiedergutmachung der Kriegsschäden.

5

Im ersten Telegramm hatte v. Prittwitz berichtet: „Dillon prinzipiell geneigt, RReg. zu helfen, trägt aber infolge Rücktritts der deutschen Banken von Konsortium, was nach seinen Nachrichten auf Veto Rbk zurückzuführen, Bedenken, Angelegenheit mit seinen hiesigen Freunden zu besprechen. Dillon befürchtet, daß, falls er unter solchen Umständen Kredit gewähren würde, dies von deutschen Privatbanken und Reichsbank als unerwünschte Ingerenz aufgefaßt und seine Firma in innerpolitische deutsche Diskussion hineingezogen würde.“ Dillon wolle Erkundigungen in Berlin einziehen und am nächsten Tag sich entscheiden. Im zweiten Telegramm war v. Prittwitz auf eine Anfrage Dillons eingegangen: „Er [Dillon] habe erfahren, daß angeblich zwischen RReg. und Rbk hinsichtlich Behandlung Auslandskredite der RReg. Abmachung bestehe, wonach die RReg. bis zum 1.7.30 keine Kredite im Ausland ohne Zustimmung Rbk aufnehmen dürfe bzw. derartige Kreditabschlüsse der Rbk überlassen müsse.“ Vor einer Aufklärung in dieser Frage sei kein Entscheid Dillons zu erwarten (R 43 I /2362 , Bl. 229 f., hier: Bl. 229 f.).

6

Siehe RGBl. 1930 II, S. 77 : Anlage III, Art. I, Ziffer 2.

7

In Absatz 3 des § 25 war festgelegt worden, daß das Reich die Freiheit zur Placierung der Anleihen und Schatzanweisungen habe (RGBl. 1924 II, S. 241 ).

8

StS Weismann machte der Rkei am 19. 12. um 13.25 h Mitteilung von einem Schreiben des RFM an die Länderregierungen: Die Überweisungen würden am 20. 12. nur noch zur Hälfte und am 27. 12. gar nicht mehr gezahlt. Diese Angelegenheit solle von den Ländervertretern in der Vollsitzung des RR behandelt werden (Vermerk Feßlers vom 19. 12.; R 43 I /2362 , Bl. 198, hier: Bl. 198). Der sächs. MinPräs. sandte am gleichen Tag ein Telegramm mit der Bitte um dringende Abhilfe, und der Bremer Senat protestierte am folgenden Tag (R 43 I /2362 , Bl. 192 f., 262, hier: Bl. 192 f., 262).

9

Siehe Dok. Nr. 393395.

10

Die Deutsche Bank gehörte dem deutschen Konsortium für die Kreditbeschaffung an.

11

Durch Anhänger der KPD war es im Berliner Rathaus am 12. 12. zu Lärmszenen gekommen (MNN vom 13. 12.). In Frankfurt dagegen waren es Arbeitslose gewesen, die am 16. und 17. 12. Versuche unternommen hatten, ins Rathaus zu gelangen, und dabei mit der Polizei in Schlägereien geraten waren (MNN, 18.12.29).

12

Siehe Dok. Nr. 393.

13

Siehe Dok. Nr. 394.

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