1.181.1 (mu22p): Erste Aussprache über die Etatsgestaltung 1930.

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Erste Aussprache über die Etatsgestaltung 1930.

Der Reichskanzler erläuterte kurz den Zweck der Zusammenkunft. Er verwies darauf, daß das Reichskabinett am Vortage eine erste Aussprache über die Etatsgestaltung 1930 gehabt habe und bei dieser Gelegenheit in erster Linie die Vorschläge des Reichsministers der Finanzen entgegengenommen habe1. Da es sich um eine erste Aussprache gehandelt habe, seien Beschlüsse noch nicht gefaßt worden. Das Reichskabinett habe es aber für richtig gehalten, schon in diesem Stadium der Vorarbeiten die Fraktionsführer über die Lage zu unterrichten. Die Weiterarbeit werde tunlichst beschleunigt werden, um die Fertigstellung des Etats spätestens vor der Osterpause des Reichstags zu ermöglichen. Größtmöglichste Beschleunigung sei insbesondere auch um deswillen geboten, weil das Fließen der neuen Steuern zur Abdeckung des Etatsdefizits mit dem Anfang des Etatsjahres beginnen müsse, wenn man ein weiteres Einreißen des Defizits wirksam vermeiden wolle.

Der Reichsminister der Finanzen hielt sodann einen eingehenden Vortrag über die nach seiner Meinung möglichen Pläne zur Sanierung der Finanz- und[1437] Kassenlage. Er ging von dem den Parteien bekannten Finanzprogramm der Reichsregierung vom 9. Dezember 1929 aus und erinnerte an die Voraussetzungen, die für die Aufstellung dieses Programms bestimmend waren. Darauf legte er dar – entsprechend den Ausführungen der Kabinettsvorlage vom 3. Dezember 19292 […] –, daß das Etatsbild 1930 bisher ein ungedecktes Defizit von rund 700 Millionen RM aufweise. In diese Summe sei ein Kredit von 250 Mio RM für die Arbeitslosenversicherung eingerechnet. Wenn man diesen Posten getrennt behandle, bleibe ein Defizit von 700 – 250 = 450 Mio RM. Er beabsichtige, diesen Betrag durch Ersparnisse, über die er mit den Ressortministern allerdings noch nicht einig sei, um weitere rund 80 Millionen RM zu senken. Das alsdann verbleibende Defizit belaufe sich mithin auf rund 370 Mio RM.

Der Reichsminister der Finanzen hielt es nicht für möglich, einen Etat vorzulegen, der einen Posten von 250 Mio RM für die Arbeitslosenversicherung enthält. Andererseits meinte er, es werde sich der Bedarf der Reichsanstalt auch nicht wesentlich verringern lassen. Durch materielle Reformen könne sich – die parlamentarische Durchsetzbarkeit vorausgesetzt – allerhöchstens ein Betrag von 50 Mio RM einsparen lassen. Darüber hinausgehende Reformen würden lediglich zur Folge haben, daß an anderer Stelle, insbesondere bei der Fürsorge, die gleichen Ausgaben wieder entstünden und dadurch zu einer Erhöhung der Realsteuern führten. Ein derartiges Ergebnis werde die Wirtschaft jedoch schwerer treffen wie die Belastung durch die Arbeitslosenversicherung.

Zur Abdeckung des Fehlbetrages von 700 Mio RM halte er 2 Maßnahmen für erforderlich:

1.

vollständige Entlastung des Reichs von den an die Arbeitslosenversicherung zu gebenden Krediten,

2.

Abdeckung des Fehlbetrages von 370 Mio RM durch Steuererhöhungen.

Zu 1.: Zur Entlastung des Reichs von der Arbeitslosenversicherung seien zwei Wege möglich:

a) Der Vorschlag des Reichsarbeitsministers, der darauf hinauslaufe, die Beiträge während der Dauer des Jahres 1930 auf 4% zu erhöhen und den dann noch ungedeckten Betrag von 80 Mio RM auf den Etat zu übernehmen. Für etwaige Mehrbedürfnisse schlage der Reichsarbeitsminister die Ermächtigung zur zeitweisen Erhöhung der Beiträge um ¼% vor.

b) Der Vorschlag, den er selbst für den richtigen halte, nämlich der Angestelltenversicherung und den Landesversicherungsanstalten gesetzlich vorzuschreiben, die von der Reichsanstalt benötigten Kredite zu gewähren.

Bei diesem Plan läge es ihm fern, den sozialen Versicherungsträgern damit ein Risiko aufzubürden. Sein Plan sei darauf abgestellt, daß die Versicherungsträger für ihre Anlage in Darlehen an die Arbeitslosenversicherung vom Reich volle Sicherheit erhalten. Auch die Versicherungsträger würden nicht geschädigt, da die Darlehen voll verzinst werden sollen.

Zu 2.: Anlangend die Abdeckung des Fehlbetrages von 370 Mio RM durch Steuererhöhungen sprach der Reichsminister der Finanzen in der Hauptsache von zwei Wegen, die nach seiner Meinung in Frage kommen könnten:

a)

eine Erhöhung der Umsatzsteuer um ¼%, dazu Erhöhung der Biersteuer in der bisher vorgesehenen Höhe;

b)

Verdoppelung der bisher ins Auge gefaßten Erhöhung der Biersteuer, dazu zwecks Vermeidung des Abwanderns vom Bierkonsum zum Weinkonsum eine Erhöhung der Weinsteuer und ferner eine Erhöhung des Zolles für Kaffee und Tee.

Bezüglich der Einzelheiten dieser Vorschläge hielt sich der Reichsminister der Finanzen eng an seine schriftlichen Darlegungen auf Seite 5 ff. der vorgenannten Kabinettsvorlage3.

Der Reichskanzler bemerkte anschließend an diesen Vorschlag, daß im Reichskabinett bei der ersten Aussprache über den Etat neben den vorgetragenen Vorschlägen von anderen Kabinettsmitgliedern weitere Vorschläge zur Erörterung gestellt worden seien, z. B.

1. eine langsamere Tilgung der Rentenbankscheine zugunsten des Etats,

2. Fortbestand der Industriebelastung in voller Höhe,

3. Erhöhung der Erbschaftssteuer,

4. Heranziehung der Festbesoldeten zur Arbeitslosenversicherung,

5. ein einmaliges Notopfer der Besitzenden.

Der Abg. Brüning dankte zunächst für die rückhaltlose Darstellung der Lage. Dann begründete er den bekannten Schritt des Zentrums, wonach vor einer endgültigen Verabschiedung des Haager Abkommens eine Reform der Reichsfinanzen gesichert sein müsse, die eine gesunde Haushaltsführung in Reich, Ländern und Gemeinden nachhaltig gewährleistet4. Er führte aus, daß es notwendig sei, die finanziellen Konsequenzen aus der Annahme des Young-Plans zu ziehen. Die Kassensanierung dürfe nicht bis nach der Annahme des Young-Plans hinausgezögert werden. Nach der Verabschiedung der Young-Gesetze werde wahrscheinlich die unbedingt notwendige Einigung zwischen den Parteien nicht mehr erreichbar sein. Die Situation, die dann entstünde, sei überaus gefährlich. Was jetzt unbedingt erreicht werden müsse sei zum mindesten die Einigung auf die Globalsumme des Etats 1930 und die Feststellung bestimmter Grundsätze für die Sanierung der Finanzen. Er erinnere an die Fehler, die bei der Annahme der Dawes-Gesetze gemacht worden seien. Damals sei es wegen ungenügender Vorausschau zu den bekannten, übertrieben harten Steuererhebungen gekommen, die die Kasse des Reichs unnötig stark gefüllt und die Wirtschaft schwer erschüttert hätten. Diese Fehler hätten ferner den uneinheitlichen und daher sehr schädlichen Steuerkurs der Folgezeit verschuldet. Dieses Mal sei es Pflicht der Regierungsparteien, sich vorher planmäßig über das einig zu werden, was für eine kontinuierliche Gestaltung der Zukunft notwendig sei. Eine schnelle Einigung sei auch um deswillen geboten, weil die neuen Steuergesetze bereits vor dem 1. April verabschiedet sein müßten, da ohne deren rechtzeitiges Inkrafttreten das Defizit ja noch größer werden würde. Wenn das von der Zentrumspartei aufgezeigte Ziel nicht erreicht werde, erscheine dem Zentrum[1439] die Verantwortung für die Annahme des Young-Plans unerträglich. Eine Einigung in absehbarer Frist sei durchaus möglich. Der Reichsetat müsse vom Kabinett in den nächsten Tagen verabschiedet werden. Einer Festlegung der Parteien auf die Globalsumme dieses Etats stehe nichts im Wege. Ebenso könne das Problem der Arbeitslosenversicherung baldigst bereinigt werden, und schließlich sei auch eine schnelle Einigung über die Steuern, die zur Defizitdeckung nötig seien, durchaus möglich. Dem Zentrum liege eine Störung der Sanierungsarbeit durchaus fern; es wolle im Gegenteil eine Weiterarbeit der jetzigen Koalition auf lange Sicht sicherstellen. Dem Zentrum sei es mit seinem Schritt absolut ernst. Der Beschluß des Vorstandes fordere nachdrücklichst, daß vor der Verabschiedung der Young-Gesetze entscheidende Schritte geschähen.

Der Abg. Breitscheid erklärte, es sei zuzugeben, daß vieles für die Befolgung der Vorschläge des Zentrums spreche, daß sich aber auch mancherlei dagegen anführen lasse. Er halte es für zweifelhaft, ob die sehr verwickelten und politisch überaus schwierigen Steuerfragen unter dem Druck der dritten Lesung des Haager Abkommens erledigt werden können. Er halte eine Einigung innerhalb einer Frist von 8–14 Tagen für die schwerwiegenden Fragen für unmöglich. Andererseits könne das Inkrafttreten des Young-Planes nicht gut weiter hinausgeschoben werden. Die Möglichkeit einer Krise wegen der Steuerfragen sei nicht von der Hand zu weisen. In einem solchen Falle werde es alsdann weder zur Erledigung der Steuerfragen noch zur Verabschiedung der Younggesetze kommen. Der Young-Plan sei eine Angelegenheit für sich. Man könne nach seiner Meinung an die Steuerfragen herangehen, ohne sie mit den Young-Gesetzen zu verbinden, und er könne sich nicht denken, daß die Regierungsparteien eine dilatorische Behandlung der Steuerfragen zulassen würden. In diesem Sinne erblicke er in dem Vorschlag des Zentrums gewisse Gefahren.

Der Abg. Brüning bemerkte hierzu, daß auch die sogenannte Sanktionsklausel5 für das Zentrum nur annehmbar erscheine, wenn feststehe, daß die Erfüllung des Young-Plans, soweit sie vom Willen der Regierung abhängt, sichergestellt sei. Die Regierung müsse gleichzeitig mit der Verabschiedung des Haager Abkommens dem In- und Auslande den Beweis erbringen, daß sie alles in ihren Kräften Stehende getan habe, um das Vertrauen in den Erfüllungswillen zu dokumentieren.

Der Abg. Scholz erklärte, daß die Ausführungen des Reichsministers der Finanzen selbst auf unterrichtete Kenner der Lage erschütternd gewirkt hätten. Es sei unmöglich, schon jetzt zu den Vorschlägen des Reichsministers der Finanzen Stellung zu nehmen. Nach seiner Meinung sei eine ersprießliche Erörterung von Vorschlägen im Kreise der Parteien erst dann möglich, wenn die Reichsregierung selbst zu festen Entschlüssen gekommen sei. Seine Fraktion stehe auf dem Standpunkt, daß aus Gründen der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Reichs eine Sanierung der Kassenlage des Reichs erste Pflicht aller zuständigen Stellen sei. Deutschland befinde sich nicht nur in einem Notjahr,[1440] sondern besser allgemein gesprochen und in einem weiteren Rahmen gesehen in einer Notzeit, und es sei zu prüfen, ob es nicht Mittel und Wege gebe, in dieser Notzeit das Finanzdefizit des nächsten Jahres anders abzudecken als durch das Tilgungsgesetz und die Abdeckung des Defizits des Jahres 1928. Er denke z. B. an eine Verwertung des Besitzes des Reichs an Eisenbahnobligationen. Auch die Deutsche Volkspartei strebe die Sanierung der Finanzlage gleichzeitig mit der Annahme des Young-Planes an. Es erscheine der Partei jedoch zweifelhaft, ob eine gleichzeitige Einigung über beide Probleme möglich sei, so innerlich verknüpft die Angelegenheiten auch seien. Er könne den Ausführungen des Abgeordneten Breitscheid eine gewisse Berechtigung nicht aberkennen. Die Durchbringung des Werkes Stresemanns sei jedenfalls vordringlich, und es sei für seine Fraktion unmöglich, an einer Entwicklung der Dinge mitzuwirken, die das Werk Stresemanns, das heißt die alsbaldige Befreiung des Rheinlandes von fremder Besatzung und die Aufhebung aller Souveränitätsbeschränkungen, im Endeffekt schädige. Er befürchte langwierige Verhandlungen über die Steuerfragen und setze Zweifel in die praktische Erreichbarkeit des Vorschlages des Zentrums.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß nach seiner Meinung der Forderung des Zentrums eine starke innere Berechtigung zuzuerkennen sei. Er stimme dem Abgeordneten Brüning auch darin zu, daß die jetzige Koalition so lange wie irgend möglich zusammenhalten müsse. Vom Standpunkt der Außenpolitik jedoch habe er Bedenken gegen allzu konsequente Durchhaltung des Standpunktes des Zentrums. Das große außenpolitische Werk dürfe nicht von der Lösung innerpolitischer Koalitionsfragen abhängig gemacht werden. Er halte eine alsbaldige Verabschiedung des Haager Abkommens schon wegen der Räumungsfrage für unbedingt erforderlich. In der bekannten Besprechung, bei welcher Tardieu die Innehaltung der Räumungsfristen zugesagt habe, sei von der Voraussetzung ausgegangen worden, daß Deutschland den Young-Plan baldigst ratifiziere6.

Eine Regierungskrise, von deren Möglichkeit der Abgeordnete Breitscheid gesprochen habe, halte er vor Verabschiedung des Young-Plans für gänzlich undenkbar. Eine solche Krise müsse nämlich unfehlbar dazu führen, daß eine Regierung zur Verabschiedung des Young-Plans gebildet werde; ein Ergebnis, auf das niemand zusteuern könne. Er bitte also dringend, bei den kommenden Auseinandersetzungen die außenpolitischen Gesichtspunkte nicht aus dem Auge zu verlieren.

Der Abgeordnete Koch-Weser legte dar, daß nach seiner Meinung für die gegenwärtigen großen Schwierigkeiten der Umstand sehr stark mitverantwortlich sei, daß der Reichstag vor Weihnachten notgedrungen sich zu einer außergewöhnlichen Tilgung von 450 Millionen RM binnen 1 Jahres habe verpflichten müssen7. Er sehe alle neuen Steuern, die die Kapitalbildung hemmen, für[1441] ungeeigneter an als die Konsumsteuern. Infolgedessen neige er mehr der Annahme des Vorschlages des Reichsministers der Finanzen zu, der eine Verdoppelung der Biersteuer vorsehe. Ferner protestiere er gegen allzuweitgehende Zugeständnisse gegenüber den Ländern. Es sei unmöglich, leistungsunfähige Länder weiter finanziell durchzuschleppen. Gegenüber der Forderung des Zentrums nach Sanierung der Reichskasse vor endgültiger Annahme des Haager Abkommens führte er aus, daß er alles vermeiden wolle, was eine Verabschiedung des Haager Abkommens verzögern könne. Er teile aber nicht den von dem Vorredner geäußerten Pessimismus, daß eine Einigung über die Fragen nicht sehr bald möglich sein werde. Der Zwang zu schnellem Handeln ergebe sich aus der Tatsache, daß die neuen Steuern zum 1. April fließen müßten. Ferner müsse das Vertrauen des Auslandes in die deutsche Finanzwirtschaft baldigst hergestellt werden. Sein Vorschlag gehe daher dahin, die Verabschiedung des Young-Plans von der Sanierung der Kassenlage nicht formell abhängig zu machen, sich aber baldigst innerhalb der Fraktionen über das Sanierungsprogramm zu einigen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erklärte, daß das Zentrum sich bei seinem Vorstoß über dessen Tragweite durchaus klar gewesen sei. Die drei Zentrumsminister seien mit dem Vorstand der Fraktion, der den Vorstoß unternommen habe, absolut solidarisch. Das Zentrum habe nicht verlangt, daß alle zur Sanierung notwendigen Maßnahmen vollständig verabschiedet sein müßten. Es genüge, wenn über die erforderlichen Maßnahmen Klarheit bestehe und ihre Durchführung gesichert sei. Der Reichsminister des Auswärtigen habe gesagt, daß die außenpolitische Lage durch eine rasche Verabschiedung des Haager Abkommens erleichtert werde. Dem Zentrum sei um die Tragung der aus dem Haager Abkommen sich ergebenden Lasten bange. Die sogenannte Sanktionsklausel sei tragbar. Es sei aber nicht zu leugnen, daß im deutschen Volke noch psychologische Befürchtungen in der Sanktionsfrage bestünden, die ausgeräumt werden müßten. Gerade in dieser Aufgabe erblicke er eine außenpolitische Notwendigkeit. Die Bereinigung der Kassenlage und die Erkenntnis, daß in Deutschland die Dinge in Ordnung seien, sei für den deutschen Kredit und für das Vertrauen der Welt zu Deutschland unerläßlich. Er gebe zu, daß es für die Sozialdemokratie schwer sei, den Konsumsteuern, die die Massen belasten, zuzustimmen, und daß dort gefragt werden könne, was die anderen als Äquivalent für die neue Massenbelastung böten. Das Zentrum erblicke seine Aufgabe darin, eine Brücke zwischen den auseinandergehenden Interessen der anderen Fraktionen zu schlagen. Zum Erfolge sei die Zusammenarbeit aller Regierungsparteien unerläßlich.

Der Abgeordnete Leicht erklärte, daß bekanntlich auch seine Fraktion eine Entschließung gefaßt habe. Die Herbeiführung einer Krise liege der Bayerischen Volkspartei fern. Der Schritt sei im Gegenteil von dem Bestreben diktiert, eine Krise zu vermeiden. Die Gefahr einer Krise werde heraufbeschworen, wenn man das Haager Abkommen annehme, ohne sich vorher über das, was nachher kommen müsse, zu einigen. Die Einigung müsse ohnehin sehr schnell kommen, da der Etat vor Ostern fertig werden müsse. In der Räumungsfrage bestehe zeitlich ausreichende Bewegungsmöglichkeit. Die Verhandlungen über den[1442] Young-Plan und über die Finanzsanierung könnten sehr gut nebeneinander geführt werden. Auch über den Young-Plan werde lange verhandelt werden müssen. Zur Frage der Finanzsanierung wolle er heute noch nicht Stellung nehmen.

Der Abgeordnete Breitscheid nahm nochmals das Wort, um zu erklären, daß seine Fraktion durchaus daran mitarbeiten wolle, eine schnelle Einigung über die Lastenverteilung zu erzielen. Er nehme auch an, daß alle Parteien sich schnellstens an der Debatte über die notwendigen neuen Steuergesetze beteiligen würden. Er bleibe aber dabei, daß die Einigung über das Haager Abkommen schneller erreicht werden würde, wie über die Steuergesetze, daß er deshalb widerraten müsse, die Erledigung der Steuerfragen zur Bedingung für den Abschluß der Beratungen über das Haager Abkommen zu machen.

Der Abgeordnete Esser stellte fest, daß alle Parteien die vom Zentrum formulierte Forderung grundsätzlich billigen. Vom Standpunkt eines Vertreters des besetzten Gebiets aus, dem an einer schleunigen Räumung besonders gelegen sein müsse, wolle er sich ebenfalls mit unbedingter Klarheit für die Forderung des Zentrums aussprechen. Er sehe auch durchaus die Möglichkeit vor Augen, daß bei gutem Willen eine alsbaldige Einigung der Fraktionen möglich sei.

Der Reichsverkehrsminister warnte vor einer Verschleppung der Verhandlungen im Hinblick auf sonst unvermeidbare Schwierigkeiten bei der Überwindung des März-Ultimo-Termins.

Der Abgeordnete Keil meinte, daß in der zur Verfügung stehenden kurzen Frist eine Einigung über die Finanzfragen kaum möglich sein werde. Mit dem Zentrum sei er aber darin einig, daß eine Sanierung lediglich der Kassenverhältnisse gleichzeitig mit dem Abschluß der Verhandlungen über den Young-Plan möglich sei. Wenn man das Programm dahin umgrenze, daß zunächst nur eine Einigung über die Behandlung der Kassenschwierigkeiten und nicht auch über das Programm der kommenden Jahre gefordert werde, werde man sich leichter einigen können. Über die Aufgaben der Zukunft könne man sich später verständigen. Das Finanz- und Steuerprogramm müsse so gestaltet sein, daß es möglichst alle deutschen Volksschichten und alle Parteien gleichmäßig belaste.

Der Reichskanzler erklärte, die Forderung der Stunde sei die Sanierung der Kassenlage. Die Souveränität des Reichs müsse vor allem gegenüber der Abhängigkeit von den Privatbanken wieder hergestellt werden8. Im übrigen bleibe das, was die Reichsregierung bei Gelegenheit der Bekanntgabe des Finanzprogramms vom 9. Dezember über die Notwendigkeit der Kapitalbildung gesagt habe, auch heute richtig. Die Reichsregierung werde nach wie vor bestrebt sein, die Young-Gesetze schnellstens zu verabschieden. Sie sei auch nicht pessimistisch hinsichtlich der Möglichkeit einer Einigung mit den Fraktionen in allen zur Erörterung stehenden Fragen. Das Kabinett werde jetzt, nach dieser ersten Aussprache mit den Fraktionen, die notwendig gewesen sei, zu festen Vorschlägen kommen.

[1443] Er stelle fest, daß folgendes gefordert werde:

1. Verabschiedung des Etats im Kabinett.

Es werde sich dann fragen, ob auch die Fraktionen zur Annahme der Globalsumme des Etats bereit seien.

2. Bereinigung der Schwierigkeiten in der Arbeitslosenversicherung.

Auch hier müsse festgestellt werden, ob eine Einigung der Fraktionen möglich sei.

3. Verabschiedung der Steuergesetze zur Abdeckung des Defizits.

Wenn die Fraktionen grundsätzlich über das, was auf diesem Gebiet notwendig sei, einig seien, werde die Verabschiedung der erforderlichen Gesetze wenig Last machen. Er schlage vor, daß zunächst die Finanzsachverständigen der Parteien frühzeitig in der kommenden Woche bei dem Reichsminister der Finanzen zusammenkämen. Er hoffe zuversichtlich, daß man in diesem Kreise eine Einigung finden werde; nötigenfalls stehe er selbst für eine Aussprache unter seinem Vorsitz zur Verfügung9.

Im übrigen halte er den Hauptzweck der heutigen Aussprache, d. h. die Aufklärung über den vollen Ernst der Lage, für erreicht.

Fußnoten

1

Tatsächlich fand die Kabinettssitzung am 5. 2. statt, siehe Dok. Nr. 434, P. 3.

2

Gemeint ist die Kabinettsvorlage des RFM vom 3.2.30, Dok. Nr. 432.

3

Das entspricht S. 1424 f. dieser Edition.

4

Siehe Dok. Nr. 426, P. 2.

5

Siehe hierzu den deutsch-alliierten Notenwechsel über das Vorgehen bei absichtlicher Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Young-Plan durch das Deutsche Reich (RGBl. 1930 II, S. 103  ff.).

6

Tardieu hatte am 18.1.30 im Haag dem RAM auf dessen Frage zugesichert, daß er für eine pünktliche Räumung des Rheinlandes, d. h. bis zum 30. 6., einstehen werde, „solange er am Ruder sei“ (Telegramm Pünders Nr. 56 vom 18.1.30; R 43 I /480 , Bl. 27 f., hier: Bl. 27 f.).

7

Siehe das Schuldentilgungsgesetz vom 24.12.29 (RGBl. II, S. 759 ).

8

Der RK hatte – nach Schäffers Tagebucheintragung – auch auf die Unabhängigkeit von der Rbk in diesem Zusammenhang hingewiesen (7.2.30; Institut für Zeitgeschichte: ED 93).

9

Über die Gespräche mit den Parteien berichtete der RFM dem Kabinett am 13. 2. (Dok. Nr. 444). Sie fanden statt am 11./12. 2. (Tagebuchaufzeichnungen Schäffers; Institut für Zeitgeschichte: ED 93).

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