1.187.2 (mu22p): 2. Roggenpreisstützung.

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2. Roggenpreisstützung.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trug den wesentlichen Inhalt seiner Kabinettsvorlage vor1. Trotz der außerordentlich schlechten Preise, die bei der Ausfuhr von Roggen erzielt würden, etwa 100,– M für die Tonne, dürfe der nordische Markt nicht den Polen und Russen allein überlassen bleiben. Den Wert des Einfuhrscheines heraufzusetzen, wie die Landwirtschaft verlange, gehe nicht an, zumal davon keine preissteigernde Wirkung im Inlande erwartet werden könne.

Die Vereinbarungen mit Polen sollten dahin gehen, daß Polen 4, Deutschland 6 Teile der Gesamtausfuhr beider Länder liefern sollen. Die Wirkung der erhofften Vereinbarung sei aber durch die Russen gefährdet. Mit diesen sei es nicht möglich, zu einer Vereinbarung zu kommen. Sie wollten die benötigten Devisen auf jeden Fall durch die Ausfuhr von Getreide beschaffen. Nach ihren Angaben kommen ziemlich erhebliche Mengen in Frage.

Es sei beabsichtigt, aus Deutschland etwa 150 000 t, aus Polen etwa 100 000 t und vielleicht aus Rußland etwa 75 000 t Roggen auszuführen. Mehr würde der Weltmarkt voraussichtlich nicht aufnehmen können2. Eine weitere Forcierung der Ausfuhr durch Deutschland sei deswegen nicht möglich, weil sie dem Reiche zu teuer kommen und die ausländische Viehzucht übermäßig stärken würde.

[1454] Die bisherigen Stützungsmaßnahmen für Roggen hätten das Absinken des Preises nicht verhindern können, aber den Erfolg gehabt, daß der Preis nicht in gleichem Maße fiel, wie der Haferpreis. Dieser bewege sich jetzt etwa 20,– M unter dem Roggenpreis3.

Geplant sei, 200 000 t aus dem deutschen Markte herauszunehmen und einzulagern. Ein erheblicher Teil sei bereits gekauft. Auch die Amerikaner gingen mit der Magazinierung von Getreide vor. Die Kanadier hätten ebenfalls unter einer Überfülle am Getreidemarkte zu leiden. Die argentinische Weizenernte sei glücklicherweise ungünstig, dagegen sei dort die Maisernte sehr groß.

Mit der Magazinierung in Deutschland sei bei dieser Sachlage ein erhebliches Risiko verbunden, deswegen müßten die Garantien in der von ihm vorgeschlagenen Weise geschaffen werden4.

Auch die Grüne Front habe in dem Briefe, den sie letzthin an ihn richtete, keine durchgreifenden Hilfsmaßnahmen vorschlagen können5. Die Maiszollfrage werde er in Verhandlungen mit Jugoslawien aufgreifen. Sie werde dadurch erschwert, daß die Rumänen bei den gegenwärtigen Handelsvertragsverhandlungen die Bindung des niedrigen Maiszolles fordern.

Der Reichskanzler führte aus, die Maßnahmen, die bisher zur Stützung des Getreidemarktes getroffen worden seien, seien lediglich Palliativmittel, durch die ein durchgreifender Erfolg nicht erzielt werden könne.

Nach Ausführungen, die Professor Caro gemacht habe, sei auch durch den Übergang vom Roggenbau zum Anbau von Weizen, der weitgehend technisch möglich sei, eine baldige Besserung der Lage nicht zu erwarten. Diese Maßnahme brauche Zeit und koste Geld. Sofort helfen würde dagegen der Zwang, nur Mehl auf den Markt zu bringen, das wenigstens 60% Roggenmehl enthalte. Im Schutze dieser Bestimmung könne sich die Landwirtschaft allmählich von der übermäßigen Roggenerzeugung abwenden. Professor Caro habe darüber eine kurze Denkschrift verfaßt6.

[1455] Der Reichsarbeitsminister sprach sich dafür aus, daß dieser Zwang eingeführt werde. Es werde wohl möglich sein, durch die Parteien in das Brotgesetz eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen. Es sei leicht festzustellen, ob sie eingehalten werde. Die Bestimmung werde eine günstige Wirkung auf die Landwirtschaft ausüben. Der Gegensatz zwischen ihr und den Konsumenten würde an Schärfe verlieren.

Auch der Reichsminister der Finanzen sprach sich für diese Maßnahme aus. Er wolle dem Vorschlage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft wegen der Magazinierung des Roggens nicht widersprechen, obwohl weitere 7,5 Millionen aus dem stark bedrängten Etat 1930 freigestellt werden müßten. Von einem Roggenmehrverbrauch sei eine Stärkung des inneren Marktes und damit auch eine Besserung der Arbeitsmarktlage zu erhoffen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sagte zu, daß er dem Vorschlage entsprechend die Aufnahme von Bestimmungen über die Verwendung von Roggenmehl in das Brotgesetz durch die Parteien veranlassen werde.

Nach dem Ergebnis der Aussprache stellte der Reichskanzler fest, daß das Kabinett gegen die Vorschläge des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft wegen der Magazinierung von Roggen keine Einwendungen erhebt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte sich bereit, Bestimmungen darüber ausarbeiten zu lassen, daß grundsätzlich Mehl nur mit mindestens 60% Gehalt an Roggenmehl in den Verkehr gebracht werden darf. Er hielt es für zweckmäßig, wenn die Bestimmungen gegebenenfalls durch einen Initiativantrag der Parteien in das Brotgesetz eingefügt werden.

Die Ausführungen von Professor Caro über den Zwang der Verwendung von Roggenmehl, die dem Reichskanzler zugegangen sind, sollen sämtlichen Reichsministern in mehrfachen Abschriften übersandt werden7.

Fußnoten

1

Es handelt sich um seine „Denkschrift über die Roggenpreisstützung“ vom 8.2.30 (R 43 I /2542 , Bl. 189-195, hier: Bl. 189-195).

2

Ein dt.-poln. Roggenexport-Vertrag wurde am 16. 2. paraphiert. Die Roggenausfuhr sollte dadurch kontingentiert und Mindestpreise eingehalten werden. Zu diesem Zweck war eine GmbH zu gründen durch die poln. Staatliche Getreidestelle und die Deutsche Getreide-Handels-Gesellschaft. „Die Regierungen haben sich verpflichtet, deutsche Einfuhrscheine oder polnische Ausfuhrscheine für die Dauer des Vertrages nur noch für solche Roggenausfuhrmengen zu erteilen, die durch die Vermittlung der deutsch-polnischen Kommission verkauft werden. Dabei haben sie sich vorbehalten, in welcher Weise sie ihren Getreidehandel in den Verkehr mit dieser Kommission einschalten wollen. – Die von beiden Staaten nach den nordischen Ländern auszuführende Roggenmenge solle auf Deutschland und Polen im Verhältnis von 3:2 aufgeteilt werden.“ Die Mindestpreise waren je nach der Marktlage festzusetzen. Für den Fall, daß sich das zunächst bis zum 1.7.30 befristete Abkommen bewähre, war eine Verlängerung vorgesehen (WTB vom 19. 2.; R 43 I /2542 , Bl. 235, hier: Bl. 235).

3

Der Roggenpreis im Inland war vom 21.11.29 bis zum 20.1.30 von 168 RM je Tonne auf 152 RM gefallen und dann durch die Intervention der öffentlichen Gesellschaften wieder auf 163 RM gestiegen. Demgegenüber mußte der Roggen auf dem Weltmarkt mit Mais und Gerste konkurrieren, die 100 RM je Tonne kosteten, der Haferpreis war auf 80 RM zurückgegangen (Denkschrift des REM vom 8.2.30; R 43 I /2542 , Bl. 189-195, hier: Bl. 189-195).

4

Für die Lagerungskosten hatte der REM den Betrag von 40 Mio RM angegeben, von denen 20 Mio RM abzuschreiben waren (Denkschrift vom 8.2.30; R 43 I /2542 , Bl. 189-195, hier: Bl. 189-195). Die Forderung, Roggen zu magazinieren, war schon von dem Abg. Schiele im Handelspolitischen Ausschuß des RT am 30. 1. erhoben worden (Vermerk Feßlers vom 30. 1.; R 43 I /1079 , Bl. 98 f., hier: Bl. 98 f.).

5

Der Brief wurde nicht ermittelt.

6

Die Denkschrift Caros war nach einer Unterredung mit dem RK entstanden. Darin wurde vorgeschlagen: „1. Es muß durch Gesetz oder durch Verordnung die Erzeugung und der Verbrauch von solchem Mehl untersagt und unter hohe Geld- und Ehrenstrafen (Zuchthaus) gestellt werden, das weniger als 60% Roggenmehl enthält. 2. Die Verwendung von ausländischem Weizen darf nur in den letzten Monaten eines Erntejahres gestattet werden. – 3. Die Erzeugung von Mehl mit mehr als 60% Roggenmehl muß steuerlich begünstigt werden, ebenso die Herstellung von Backware aus solchem Mehl. [Die dagegen sprechenden Gründe seien technischer Natur und könnten überwunden werden.] Die Einstellung breitester Bevölkerungsklassen gegen eine solche Maßnahme, von Klassen, die im Verzehr von Weißbrot eine Steigerung ihres gesellschaftlichen Ansehens sehen, muß rücksichtslos bekämpft werden.“ Mit dem auf diese Weise erzielten Mehrerlös solle die Umstellung von Roggen- auf Weizenbau gefördert werden, der auf 20–25% der Roggenböden möglich sei. „Nach und nach“ seien dann die Einschränkungen zu lockern (12.2.30; R 43 I /2542 , Bl. 207-211, hier: Bl. 207-211).

7

Zum Fortgang der Roggenbrotaktion siehe Dok. Nr. 456.

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