1.88.2 (mu22p): 2. Deutsch-schwedische Handelsvertragsverhandlungen.

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2. Deutsch-schwedische Handelsvertragsverhandlungen.

Dieser Punkt wurde auf Vorschlag des Reichsministers Dr. Curtius von der Tagesordnung abgesetzt.

Reichsminister Dr. Curtius teilte mit, daß die Verhandlungen zunächst abgebrochen seien, weil der zuständige parlamentarische Ausschuß in Schweden[1130] der zwischen der schwedischen Regierung und den deutschen Unterhändlern vorläufig gefundenen Verhandlungsbasis nicht zugestimmt hätte7. Ein weiteres Entgegenkommen habe der Leiter der deutschen Delegation8 abgelehnt. Er sei auf dem Wege nach Berlin.

Fußnoten

7

Die deutsche Delegation hatte den schwedischen Verhandlungspartnern über den Kabinettsbeschluß vom 18. 10. (Dok. Nr. 323, P. 8) hinausgehend angeboten: „1. Für Rindvieh ein Zollkontingent zum alten Satz von 16,– RM in Höhe von 5000 Stück für das erste Jahr und von 6000 Stück vom zweiten Jahr ab. – 2. Die vertragsmäßige Herabsetzung des Zollsatzes für Innereien auf 16,– RM und 3. Zollfreiheit für Thymothee-Heu, für das jeweils eine Bestätigung der zuständigen Landwirtschaftskammern beizubringen ist, daß es nicht mehr als ⅓ getrockneten Klee und höchstens 10% andere getrocknete Beigräser enthält“ (Kabinettsvorlage des AA vom 6. 11.; R 43 I /1114 , Bl. 118 f., hier: Bl. 118 f.).

8

MinR Waldeck vom RWiMin.

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