2.103.8 (sch1p): 8. [Rheinischer Separatismus]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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8. [Rheinischer Separatismus]

Neu eingegangene Mitteilungen über die Plakatierung der Ausrufung der Republik in den Rheinlanden10 werden verlesen. Das Kabinett beschließt:[414] Gegen die Förderung hochverrätischer Umtriebe im Rheinland und in der Pfalz11 durch französische Offiziere soll sowohl durch die Waffenstillstandskommission wegen des darin liegenden Bruchs des Waffenstillstandsvertrages wie auch durch die Friedensdelegation protestiert werden; dabei soll ausgedrückt werden, daß durch diese Machenschaften die Friedensverhandlungen durchkreuzt und den erörterten Bedingungen die Grundlagen entzogen werden. Die berichteten Tatsachen sollen angeführt werden12.

Fußnoten

10

Die Kölnische Volkszeitung, Nr. 428, 2.6.1919, meldete unter dem 1.6.1919 aus Frankfurt: „In Wiesbaden und Mainz wurden heute Plakate angeschlagen, in denen die Gründung einer rheinischen Republik bekanntgegeben wird. Diese rheinische Republik soll nach dem Aufruf eine Friedensrepublik sein und das Rheinland, Rheinhessen und die Rheinpfalz umfassen. Die vorläufige Reg., die angeblich schon besteht, hat ihren Sitz in Wiesbaden. Endgültig soll Koblenz Hauptstadt werden. Die Erlaubnis zu den Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung soll sofort eingeholt werden. Die bisherigen Staats- und Gemeindebehörden sollen bis auf weiteres im Amte bleiben. Der Aufruf ist unterschrieben von drei Arbeitsausschüssen, nämlich dem Rheinischen Arbeitsausschuß, dem Nassau-Rhein-Hessischen Arbeitsausschuß und dem Pfälzischen Arbeitsausschuß. Es werden jedoch keine Namen genannt, so daß das Plakat und der Aufruf völlig anonym sind. In Koblenz und Köln wurde der Aufruf nicht verbreitet.“

11

Nach dem mißglückten Putschversuch am 18.5.1919 (s. Dok. Nr. 75, P. 6) wurde am 2.6.1919 in Speyer ein neuer Versuch unternommen, eine unabhängige Pfalzrepublik auszurufen: „Der Putsch war um 10 Uhr vormittags geplant. Davon hatten die Ludwigshafener Arbeiterorganisationen Kenntnis erhalten und sich nach Speyer begeben, wo sie das Regierungsgebäude besetzten. Als die Landauer [die 21 Putschisten] anlangten, kam es alsbald zu einer schweren Prügelei, bei der die Putschisten den kürzeren zogen. Es heißt, Marschall Foch habe einen Befehl an die Ortskommandanten erlassen gehabt, wonach diese sich jeder aktiven Einmischung zu enthalten hätten. Man hatte den Putsch dadurch besonders gut vorzubereiten geglaubt, daß man den RegPräs. v. Winterstein, der sich durch sein mannhaftes Auftreten den Besatzungstruppen gegenüber bekanntgemacht hat, den Abend vorher über den Rhein nach Mannheim abgeschoben hat.“ (Kölnische Volkszeitung, Nr. 429, 3.6.1919).

12

Die dt. Protestnote an die all. Wako vom 3.6.1919 lautete: „Der dt. Reg. sind glaubwürdige Nachrichten darüber zugegangen, daß frz. Besatzungsbehörden im linksrhein. Gebiete unter Mißbrauch der ihnen im Waffenstillstand eingeräumten Befugnisse hochverräterische Bestrebungen in den besetzten Gebieten fördern und unterstützen.“ Nach den der RReg. zugekommenen Meldungen hätten „politisch einflußlose Persönlichkeiten, die keinerlei Auftrag vom Volk hatten, wiederholt Verhandlungen über die Ausrufung einer rheinischen Republik und über die Loslösung der rhein. Republik vom Dt. Reich geführt, und zwar mit den frz. Offizieren Gen. Mangin, Gen. Gérard, Oberst Pinot, Hptm. Rostan. […] Frz. Okkupationsbehörden haben zwei weitere Depeschen eines Staatsanwalts Dorten aus Wiesbaden, der sich aus eigenem den Titel des Präs. der neuen Republik beilegt, an die Friedenskommission der all. und ass. Mächte in Paris entgegengenommen, in welchen er u. a. gebeten hat, nach Paris zu Verhandlungen kommen zu dürfen. Diese Handlungen frz. Okkupationsbehörden stehen im schroffsten Gegensatz zu den Waffenstillstandsbedingungen vom 11.11.1918 und zu den wiederholten Erklärungen des Marschalls Foch gegenüber den Unterzeichneten bei der Erneuerung des Waffenstillstandes. […]“ (Vorwärts, Nr. 281, 3.6.1919).

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