1.139 (str2p): Nr. 253 Empfang der Beamtenorganisationen durch den Reichskanzler. 14. November 1923, [18 Uhr]

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[1067] Nr. 253
Empfang der Beamtenorganisationen durch den Reichskanzler. 14. November 1923, [18 Uhr]1

R 43 I /2612 , Bl. 201–202

Anwesend: von der RReg.: Stresemann; MinDir. Falk; Vortr.LegR von Stohrer; MinR Kiep, Kühnemann; ORegR Grävell2; vom Deutschen Beamtenbund: Flügel, Remmers, Ehrmann, Kolshan; vom Allgemeinen Deutschen Beamtenbund: Völker, Falkenberg, Kotzur; vom Ring der Beamtenvereine: Wildgrube; vom Reichsbund höherer Beamter: Masche, Rathke; vom Gesamtverband: Büttemeier.

Herr Flügel als Sprecher für die Organisationen dankte dafür, daß den Beamtenorganisationen die Möglichkeit gegeben worden sei, dem Herrn Reichskanzler persönlich ihre Wünsche zu unterbreiten3. Dies sei besonders befriedigend, da unter der Beamtenschaft eine große Beunruhigung über bestimmte Maßnahmen und Unterlassungen der Regierung entstanden sei. Die Beamtenschaft erblicke in verschiedenen Maßnahmen geradezu eine Bedrohung ihrer Existenz und diese Auffassung werde durch Gerüchte über weitere beabsichtigte Maßnahmen gestärkt4.

Was die Besoldung anlange, so hätten die Beamten den Wunsch, daß das Gehalt sobald als möglich auf Goldmark umgestellt werde. Die Vollauszahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln sei sobald wie möglich vorzunehmen. Die vierteljährlichen bzw. monatlichen Vorauszahlungen der Gehälter seien wieder einzuführen5. Erstrebenswert sei, daß das Beamteneinkommen nach und nach auf Friedenskaufkraft gebracht werde. Besondere Sorgfalt müsse der Beamtenbesoldung im besetzten Gebiet zugewandt werden.

[1068] In seiner Rede in Stuttgart6 habe der Herr Reichskanzler eine besondere Wehrpflicht des Beamtentums gefordert; wenn darunter die Opferung nur materieller Werte zu verstehen sei, so sei die Beamtenschaft damit einverstanden, wünsche aber dafür einen gewissen Ausgleich auf dem Gebiete ideeller Werte. So sei z. B. wünschenswert, daß die Regierung die Beamtenschaft gegen unwahre Angriffe verteidige. Bei der Auswahl der Beamten sei mit besonderer Sorgfalt zu verfahren. Das Berufsbeamtentum müsse unter allen Umständen erhalten bleiben. Es seien Kräfte am Werk, die dieses in seinem jetzigen Inhalt zu unterhöhlen versuchten. Eine Trennung der Hoheitsbeamten von den Betriebsbeamten müsse vermieden werden. Bei einer Neuregelung der Arbeitszeit bitte die Beamtenschaft, keiner Sonderbehandlung unterworfen zu werden. Sie sei an sich gern bereit, falls es notwendig sei, länger zu arbeiten. Die Beamtenabbauverordnung habe größte Erregung hervorgerufen7. Allein schon die Form der Behandlung habe befremdend gewirkt. Die Beamtenschaft stehe auf dem Standpunkt, daß zunächst eine Reorganisation der Verwaltung durchgeführt werden müsse; zunächst habe der Ämterabbau zu erfolgen, dann erst der Beamtenabbau. Im Parlament sei bereits eine starke Strömung dafür vorhanden, die die Sistierung der Verordnung verlange. Die Beamtenschaft wünsche zum mindesten bei der Durchführung der Verordnung in größtmöglichem Umfange beteiligt zu werden. Die Länder versagten sich auch in diesem Punkte offenbar vollständig. Das Beamtenvertretungsgesetz müsse beschleunigt fertiggestellt werden8. Es sei nicht angängig, daß, nachdem die übrigen Arbeitnehmergruppen bereits eine gesetzliche Regelung ihres Arbeitsrechtes erhalten hätten, den Beamten diese Regelung vorenthalten bleibe. Eine vollständige Demokratisierung der Verwaltung sei notwendig. Es ginge nicht an, daß, wie durch Klagen bekanntgeworden sei, die republikanischen und verfassungstreuen Beamten zurückgesetzt würden.

Der Reichskanzler verbreitete sich in längeren Ausführungen über die finanzielle, innen- und außenpolitische Lage. Bestimmend für die gesamte Lage seien die Finanzen des Reichs9. Soweit das Währungselend ein rein technisches sei, werde es in den nächsten Tagen behoben werden. Die Rentenmark werde morgen herauskommen, 48 Stunden später werde der Einlösungskurs[1069] der Mark festgelegt werden. Trostlos aber seien die Aussichten nach zwei Richtungen hin:

a)

in der Richtung des außenpolitischen Drucks, unter dem Deutschland stehe,

b)

in der Richtung der innerpolitischen Verhältnisse.

Die Erwerbslosenfürsorge verschlinge ganz ungeheure Summen10. Wenn diese Zahlungen für die Erwerbslosenfürsorge mit der Rentenmark fortgesetzt würden, wäre der dem Reich von der Rentenbank zur Verfügung gestellte Kredit in kurzer Zeit aufgebraucht. Einen Papiermarkkredit zur Ermöglichung der Zahlungen in nächster Zeit habe die Reichsbank verweigert. Gewiß sei allenthalben die Not groß. Die Not des Reiches sei aber am größten und durch diese Not sei das Reich zu den Maßnahmen gezwungen worden, die es getroffen habe. Für das besetzte Gebiet werde bis an die Grenze der Möglichkeit gesorgt werden11. Die Eisenbahn und Post sollen solange als nur irgend möglich staatliche Institute bleiben. Bei der Durchführung der Beamtenabbauverordnung würden selbstverständlich die Beamtenorganisationen in weitestem Umfange beteiligt werden12. Der Achtstundentag werde, wenn überhaupt, auch für die Beamtenschaft grundsätzlich aufrechterhalten werden. An dem Berufsbeamtentum zu rütteln, habe niemand die Absicht. Nachdem von den drei Traditionen, die das Reich zusammenhielten, bereits zwei, die Monarchie und die Armee, geschwunden seien, wäre das Berufsbeamtentum die letzte Klammer, die das Reich zusammenhalte. Die politische Gesinnung dürfe nicht ausschlaggebend für die Beurteilung der Geeignetheit eines Beamten sein. Der Beamte habe unbeeinflußt von seiner eigenen politischen Überzeugung und von der Einstellung der politischen Stellen seine Pflicht zu tun.

Die Vertreterin der weiblichen Beamtenschaft führte daraufhin aus, daß durch die Beamtenabbauverordnung, insbesondere durch die die weibliche Beamtenschaft berührenden Vorschriften nicht bloß wohlerworbene Beamtenrechte, sondern auch Grundrechte der Verfassung verletzt seien. Diese Verletzung werde noch verschärft durch die in Aussicht genommenen Ausführungsbestimmungen13. Wenn schon bei der Entlassung weiblicher Beamten die wirtschaftliche[1070] Lage der zu Entlassenden ausschlaggebend sein solle, dann müsse, wie es auch die Verordnung vorschreibe, dem Staat die Last der Nachprüfung auferlegt werden. Die Ausführungsbestimmungen sähen dagegen vor, daß Entlassungen grundsätzlich stattfinden könnten und daß für die Anwendung von Ausnahmen die betroffene Beamtin den Nachweis der Bedürftigkeit zufolge ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu führen habe.

Der Reichskanzler sagte zu, die erwähnten Bestimmungen der Verordnung und der in Aussicht genommenen Ausführungsbestimmungen einer Nachprüfung unterziehen zu lassen14.

Fußnoten

1

Der Zeitpunkt des Empfangs geht aus dem Terminkalender von Dr. Ehlers hervor (BA: NL von Stockhausen  15).

2

Das Protokoll ist nicht gezeichnet, doch dürfte es von Grävell als dem zuständigen Referenten in der Rkei geführt worden sein.

3

Vgl. hierzu auch Dok. Nr. 63.

4

Dem Protokoll ist der Durchschlag für die „Dispositionen der Ausführungen des Wortführers (Lehrer Flügel, Vors. des Deutschen Beamtenbundes)“ beigefügt. Sie lauten: „I. Besoldungsfragen: 1. Umstellung des Gehalts auf Goldmark. 2. Vollauszahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln erstreben. 3. Wiedereinführung der ¼jährlichen bzw. monatlichen Vorauszahlungen der Gehälter und der 14tägigen Vorauszahlung der Teuerungszulagen. 4. Nach und nach ist das Beamteneinkommen auf seine Friedenskaufkraft zu bringen. II. Beamtenrechtsfragen: 1. Allgemeine Hebung des Beamtenstandes (Berufsbildung, Autorität, Schutz). 2. Aufrechterhaltung des Berufsbeamtentums. 3. Personalabbauverordnung (Abbau nach sachlichen Gesichtspunkten, keine Stygmatisierung der abzubauenden Beamten als weniger tüchtige Arbeiter, Schutz vor Mißbrauch der Abbauverordnung in parteipolitischer Hinsicht, Rechtsungültigkeit der Pensionskürzungen, deren Ausführung mehr kostet als einbringt, Rechtsungültigkeit der Kündigung angestellter weiblicher Beamter). 4. Arbeitszeit (dieselbe Formel wie bei den Arbeitern anwenden, also grundsätzliche Aufrechterhaltung des 8-Stundentages). 5. Gesetzliche Festsetzung des Dienstleistungsmaßes. 6. Demokratisierung der Verwaltung“ (R 43 I /2612 , Bl. 204).

5

S. dazu neben Dok. Nr. 63 auch Dok. Nr. 40, P. 5.

6

Gemeint ist Stresemanns Rede v. 2.9.23; s. Schultheß 1923, S. 162 ff.

7

S. hierzu zuletzt Dok. Nr. 183, P. 3 u. 7.

8

S. dazu Die Kabinette Wirth I/II, Dok. Nr. 35, P. 1.

9

Vom RFMin. war für den RK zu dieser Besprechung eine Aufzeichnung über „wertbeständige Gehalts- und Lohnzahlungen“ vorbereitet und mit einer Ausarbeitung über die Personalabbau-VO am 13.11.23 zugesandt worden: „I. Folgende wertbeständige Gehalts- und Lohnzahlungen sind vom Reichsfinanzminister angeordnet: 1. Von den am 8. bzw. 9. November zu zahlenden Bezügen waren 10 v.H. in wertbeständigen Zahlungsmitteln (Goldanleihe) zu zahlen. 2. a. Von den am 13. November zu zahlenden Gehaltsbezügen sind 15 v.H. wertbeständig zu zahlen. b. Von den am 13. November zu zahlenden Lohnbezügen sind 30 v.H. wertbeständig zu zahlen, da bei der Abschlagszahlung von 50% am 10. November nichts wertbeständig gezahlt ist. 3. Von den am 15. bzw. 16. November zu zahlenden Gehalts- und Lohnbezügen sind 30 v.H. wertbeständig (Goldanleihe und Rentenmark) zu zahlen. II. Es ist beabsichtigt, in dem Maße, wie größere Mengen wertbeständige Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, den Hundertsatz der wertbeständigen Zahlungen fortlaufend zu erhöhen, um möglichst bald zu einer vollen wertbeständigen Zahlung zu kommen“ (R 43 I /2612 , Bl. 205–207).

10

Vgl. hierzu Dok. Nr. 232, P. 3.

11

Vgl. Dok. Nr. 227, P. 79; Dok. Nr. 242, P. 3; Dok. Nr. 249.

12

Diese Haltung ist auch in der Ausarbeitung des RFMin. zur Personalabbau-VO enthalten. Dort wird weiter ausgeführt, die erforderlichen Maßnahmen seien von der RReg. getroffen worden, um das Berufsbeamtentum überhaupt in seinem Grundbestand erhalten zu können, andernfalls hätten im Lauf der Zeit weitaus schärfere Schritte unternommen werden müssen. Eine der wichtigsten Fragen bei der Durchführung der VO werde die Unterbringung der abgebauten Beamten und Angestellten sein. Hierüber fänden bereits Besprechungen zwischen den Ressorts statt (R 43 I /2612 , Bl. 207).

13

S. hierzu Art. 14 der Abbau-VO (RGBl. I, 1923, S. 1006). In den vorläufigen Ausführungsbestimmungen vom 13.11.23 war der RFM davon ausgegangen, daß verheiratete weibliche Beamte in der Regel als voll versorgt anzusehen seien; daher ordnete er ihre Entlassung zum 31.12.23 an. Im Einzelfall hätten die weiblichen Beamten die gegen ihre Entlassung sprechenden Gründe vorzutragen. „Die Entscheidung unterliegt dem Ermessen der zuständigen Behörde und ist als solche einer Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte entzogen. Zu beachten ist auch, daß es keines schlüssigen Beweises der wirtschaftlichen Versorgung bedarf, sondern nur der freien Würdigung, daß die Versorgung gesichert ‚erscheint‘“ (R 43 I /2612 , Bl. 174–177).

14

Bei Übersendung des Protokolls an den RFM und den RIM bat der StSRkei im Auftrag des RK um Überprüfung der Wünsche der Beamtenorganisationen besonders der der weiblichen Beamten (R 43 I /2612 , Bl. 200).

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