1.59 (vpa2p): Nr. 188 Ministerialdirektor Brecht an Reichsminister Bracht. 2. November 1932

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[856] Nr. 188
Ministerialdirektor Brecht an Reichsminister Bracht. 2. November 1932

R 43 I /2281 , S. 211–215 Abschrift1

[Durchführung des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 25.10.32]

Sehr geehrter Herr Reichsminister!

Die Herren Staatsminister sind übereinstimmend der Auffassung, daß das Reich es bisher an einer Durchführung der Leipziger Entscheidung fehlen läßt. Sie erheben Anspruch darauf, daß sie in ihr Amt als Staatsminister und Landesregierung ohne jeden Vorbehalt wieder eingesetzt werden. Der Umstand, daß die Reichskommissare in weitgehendem Umfange Amtsbefugnisse, die an sich den preußischen Landesministern zustehen, auf das Reich übernommen haben, ändert nichts daran, daß die preußische Staatsregierung und die Staatsminister als solche in ihre Ämter wieder eingesetzt werden müssen. Dazu gehört es, daß jedem der Herren Minister seine Amtsräume zur Ausübung der ihm zustehenden Befugnisse als Landesminister zur Verfügung gestellt werden. Den Vorschlag, dem Herrn Ministerpräsidenten Dr. Braun und dem Herrn Staatsminister Dr. Severing Diensträume in den Räumen des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereit zu stellen2, können die Herren Minister als genügende Wiedereinsetzung in ihre Ämter nicht ansehen. Sie entnehmen hieraus im Gegenteil den Willen, sie von ihren Ämtern fernzuhalten.

Im übrigen bitte ich im Auftrage des Herrn Ministerpräsidenten und der Herren Staatsminister um die Erklärung des Einverständnisses des Herrn Reichskommissars in folgenden Punkten:

1. Der Herr Reichskommissar und die übrigen Kommissare des Reiches sehen künftig davon ab, als „Preußisches Staatsministerium“, „Preußischer Minister“, „Preußische Landesregierung“ oder dergl. mit oder ohne Zusatz der Wahrnehmung der Geschäfte zu zeichnen. Sie erkennen an, daß sie nur als Reichskommissar und Reichsorgan die Geschäfte erledigen dürfen, die sie von der Preußischen Staatsverwaltung auf die Reichsverwaltung auf Grund der Verordnung vom 20. Juli 1932 in der Fassung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 1932 übernehmen.

2. Dem Herrn Ministerpräsidenten und den Herren Staatsministern steht in allen Angelegenheiten, auf die sich ihre Amtsbefugnisse erstrecken, der unmittelbare Verkehr mit den preußischen Staatsbeamten zu3. Insbesondere haben sie jederzeit ungehinderten Verkehr mit den stellvertretenden Bevollmächtigten zum Reichsrat.

3. Ebenso steht den Herren Staatsministern das Recht zu, sich unmittelbar jederzeit[857] aus ihrem Geschäftsbereich die Akten vorlegen zu lassen, die sie zur Bearbeitung der ihnen obliegenden Aufgaben benötigen4.

4. Von Seiten der Herren Kommissare des Reichs werden keine Vorlagen an den Landtag, Staatsrat, Reichsrat und Reichstag gehen. Alles diese Körperschaften betreffende Material wird unmittelbar den Herren Staatsministern oder den nach der Geschäftsverteilung für sie zuständigen Beamten zugeleitet.

5. Den Herren Ministern steht der notwendige technische Apparat nach eigener Anweisung zur Verfügung.

Diese Forderungen stellen die Herren Staatsminister nicht, um der Arbeit der Herren Reichskommissare irgendwelche Schwierigkeiten zu bereiten – dieser Gedanke liegt ihnen gänzlich fern –, sondern nur deshalb, weil sie verpflichtet sind, diejenigen Aufgaben ordnungsmäßig und in einer die Würde des Landes Preußen wahrenden Weise zu erfüllen, die ihnen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs nach wie vor zustehen. Die Herren Staatsminister wären zufrieden, wenn sie diese Aufgaben möglichst bald Nachfolgern in einer verfassungsmäßig zustande gekommenen Regierung übergeben könnten. Solange das nicht der Fall ist, müssen sie selber so handeln, wie es zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlich ist.

Namens der Herren Staatsminister habe ich den Auftrag, Sie, Herr Reichskommissar, zu bitten, mir tunlichst noch heute, jedenfalls aber vor dem Beginn der morgigen Reichsratssitzung (10 Uhr), eine Mitteilung darüber zukommen zu lassen, ob der Herr Reichskommissar für Preußen diese nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs selbstverständlichen Ansprüche der Herren Minister anerkennen will. In der Raumfrage wiederhole ich Ihnen meinen Vermittlungsvorschlag, daß der Herr Ministerpräsident das Haus Wilhelmstraße 64 wieder übernimmt.

Ich schließe mit dem lebhaften Wunsch, daß es gelingen möchte, auf der Grundlage dieses Schreibens die Angelegenheit befriedigend zu ordnen5.

Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung bin ich, Herr Reichsminister,

Ihr sehr ergebener

gez. Brecht

Fußnoten

1

Von Bracht am 3. 11. an StSRkei zur Kenntnisnahme übersandt.

2

Vorschlag Brachts in seinem Schreiben an Brecht vom 1. 11. (Dok. Nr. 184).

3

Hierzu Randvermerk des RK: „Nein“.

4

Hierzu Randvermerk des RK: „Nein“.

5

Zur Antwort Brachts s. Dok. Nr. 189.

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