2.148.1 (wir1p): 1. Reparationsfrage.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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1. Reparationsfrage.

Der Reichspräsident eröffnete die Sitzung um 4.25 Uhr nachm[ittags] und erteilte dem Reichskanzler das Wort.

Der Reichskanzler Seiner Meinung nach sei es nicht ratsam, schon in einer der nächsten Reichstagssitzungen eine Erklärung über den Stand der Verhandlungen mit der Reparationskommission und der Industrie abzugeben, weil heftige Debatten zu erwarten wären, die den Verhandlungen mit der Reparationskommission nur schädlich sein könnten. Er schlüge deshalb vor, bis zur Abreise der Reparationskommission, die für Ende der Woche in Aussicht genommen wäre, mit der Erklärung zu warten.

[404] Heute Morgen hätte er mit Bradbury und Kindersley mehrere Stunden lang verhandelt. Nach Bradburys Angabe ginge die Stimmung in der Reparationskommision mehr und mehr dahin, auf die Bezahlung der im Januar und Februar fälligen Reparationsleistungen zu bestehen. Diesem Standpunkt namentlich der französischen Mitglieder der Kommission zu begegnen, hätten die Engländer noch nicht die Macht2. Die Ansprache, die Dubois an den Reichskanzler beim nächsten Empfang halten werde, sei ihm bereits bekannt gegeben worden. Sie enthielte scharfe Vorwürfe gegen Deutschland. Wenn wir nicht noch in dieser Woche in ernsthaften Konflikt mit der Reparationskommission kommen wollten, dann müßten wir die Verhandlungen mit der Industrie nachdrücklichst betreiben. Auch Bradbury hätte eingesehen, daß uns nur noch ein langfristiger Kredit helfen könnte. Der in der vorigen Kabinettssitzung besprochene Brief an die Industrie3 sei im wesentlichen von taktischer Bedeutung. Ein endgültiger Beschluß über die Kreditaktion könnte erst nach Mitte nächster Woche gefaßt werden. Zu diesem Zeitpunkt nämlich erwarte er Mitteilungen aus England, über die Geneigtheit Englands, uns Kredit zu geben. Es würde uns den Kredit nur geben, wenn eine Regelung der Rep[arations]-Fragen für die Zukunft mit Sicherheit zu erwarten wäre. Aus den Ausführungen Bradburys ginge deutlich hervor, daß England namentlich deswegen auf einer Bezahlung der Januar- und Februarrate bestünde, um später die Frage der Gesamtregelung der Schulden der Staaten untereinander aufrollen zu können.

Sollte die Auskunft günstig für uns ausfallen, dann müßte an die Industrie das Verlangen gestellt werden, die Kredite aufzunehmen, andernfalls müßte mit Eingriffen in die Substanz gedroht werden.

Bradbury hätte ihm vertraulich mitgeteilt, daß die Zahlungen für Belgien bestimmt wären. So käme also die von uns zu unternehmende Kreditaktion auf eine Aktion zu Gunsten Belgiens heraus. Belgien zufrieden zu stellen, wäre für uns im gegebenen Zeitpunkt aber wesentlich; denn ohne die Unterstützung Belgiens wäre es England nicht möglich, dem französischen Einfluß in der Reparationskommission entgegenzuwirken. Der Reichskanzler meinte hierzu, er mache sich keine großen Illusionen.

Das nächste Ziel unserer Politik müsse sein: Der Reparationskommission Mitteilung über unsere Bereitwilligkeit zur Kreditaktion zu machen; in der Frage der Industrieaktion dürfen wir keine Polemik treiben, sondern müßten versuchen, durch ein positives Reformprogramm die durch die Antwort der Industrie zu der ursprünglichen Kreditaktion hervorgerufene Erregung abzulenken.

[405] Im Anschluß an seine Ausführungen verlas der Reichskanzler eine Niederschrift über seine Verhandlungen mit Bradbury4.

Staatssekretär Schroeder berichtete danach über seine und des Ministerialdirektors Fischer Verhandlungen mit Dubois und Bradbury. Zu dem Schreiben, das gestern an die Industrie abgesandt worden wäre, hätte Dubois bemerkt, das hätte schon längst geschehen müssen5.

Der Reichspräsident Alle Möglichkeiten, die von uns geforderten Summen im Januar und Februar zu zahlen, müßten restlos erschöpft werden. Vorher wäre der Versuch einer Neuregelung der Reparationsprobleme aussichtslos. Deswegen müßte auch die Bürgschaft der Industrie erbeten werden.

Über das, was die Antwort der Industrie zu der ursprünglichen Kreditaktion6 bedeuten solle, wäre er sich nicht ganz klar geworden. Die Industrie hätte sich selbst sagen müssen, daß eine ganz außerordentlich starke Regierung dazu gehöre, diese Forderungen durchzusetzen.

Auf das neue Schreiben an die Industrie7 werde voraussichtlich auch nur eine unklare Antwort erteilt werden. Die Industrie würde sich auf Lavieren beschränken. Die Verhandlungen mit ihr wären aussichtsvoller, wenn die Reparationskommission gesagt hätte, was nach der Zahlung geschehen solle. Über die Aussagen Bradburys dächte er sehr pessimistisch. Es stände jedenfalls das eine fest, daß nichts darüber gesagt worden wäre, was nach unseren Zahlungen erfolgen würde. Er hätte wenig Hoffnung auf eine günstige Regelung der Angelegenheit, und wir würden möglicherweise jetzt schon sagen müssen, wir wären am Ende unserer Leistungsfähigkeit. Die Hinausschiebung der Erörterung im Reichstag erschiene auch ihm wünschenswert8.

[406] Reichsminister Schmidt: Die Lage beurteile er heute etwas günstiger als gestern. Die Unterhaltung des Herrn Reichskanzlers mit Bradbury gebe wenigstens bezüglich Englands eine gewisse Hoffnung. Wenn die Industrie den Kredit nicht beschaffen wolle, müsse der Entwurf Hachenburgs, eventuell das Projekt des Reichswirtschaftsministeriums9, Gesetz werden. Daneben wären die Devisen stärker zu erfassen und die Auskunftspflicht über die Auslandsguthaben durchzuführen.

Reichsminister Dr. Brauns: Die Ankündigung des Reichskanzlers, ein Reformprogramm für die Reichsverkehrsbetriebe zu bringen, wäre von großem Werte; denn das Bedenkliche in den Verkehrsbetrieben müsse schleunigst beseitigt werden. Dieses Programm würde dazu beitragen, die Industrie gebefreudiger zu machen. Zu prüfen wäre auch, wie weit die Landwirtschaft, der Großhandel und die Banken neben der Industrie herangezogen werden könnten. Es dürfe dann aber auch gerechterweise die Arbeiterschaft nicht verschont bleiben. Die Wiedereinführung des 8-Stundentags im Bergbau sei hierbei zu erwägen. Es ginge z. B. nicht an, daß unsere Handelsflotte trotz unseres Kohlenreichtums mit englischer Kohle fahre, die wir mit Devisen bezahlen müßten. Auch die Forderungen über Arbeitsstreckung wären ein Problem, das das Kabinett jetzt erörtern müsse. Bei der allgemeinen politischen Bedeutung dieser Frage könne er selbständig nicht vorgehen. Zur Zeit sei der Arbeitsmarkt so günstig, daß die Entlassungsbestimmungen, die ihrer Natur nach auch nur als vorübergehende Maßnahme, nämlich zur Regelung der Übergangswirtschaft vom Krieg zum Frieden, gedacht wären, erleichtert werden könnten. Am 1. April 23 liefen die gesamten Demobilmachungsvorschriften10 überdies ab.

Würden so alle Schichten des Volkes zu einer großen Kraftanstrengung aufgefordert werden, dann wäre auch der Boden für ein Vorgehen gegen die Industrie günstig, und die Industrie hätte andererseits eine gewisse Garantie, die von ihr aufgenommenen Kredite abdecken zu können.

Reichsminister Groener: Bereits am 24. August hätte er eine Vorlage, Personal abstoßen zu dürfen, an das Kabinett gebracht. Wegen Widerstandes des Arbeitsministeriums wäre sie jedoch wieder zurückgezogen worden11.

[407] Reichsminister Bauer: Die Vorschläge des Reichsarbeitsministers Dr. Brauns wären beachtlich, insbesondere wäre der 8-Stundentag im Bergbau nötig. Da die Ernährungsverhältnisse sich in letzter Zeit gebessert hätten, wäre dies auch zu erreichen. Die Demobilmachungsverordnung aufzuheben, erschiene aus taktischen Gründen jetzt nicht passend. Er schlage vor zu warten, bis die Verhandlungen mit der Industrie zu einem Ergebnis gekommen wären.

Der Reichspräsident Er befürworte eine Reform der Verkehrsbetriebe, weil der Vorwurf einer schlechten Wirtschaft uns nach innen und außen schädige. Wo Demobilmachungsverordnungen im Wege ständen, müßten sie beseitigt werden, nötigenfalls auch mit Druck auf die Gewerkschaften. Die Überstunde wäre im Bergbau wieder einzuführen. Ginge die Kreditaktion gut, dann hätten auch die Bergarbeiter Verständnis für die Forderung der Regierung nach einer Überstunde. Lehnte die Industrie ab und müßte man gegen sie mit Zwang einschreiten, dann könnte man den Arbeitern vorhalten: Wenn die Regierung gegen die Industrie mit Zwang vorgeht, dann könnt auch Ihr Eurerseits etwas tun.

Reichsminister Groener: Zur wirtschaftlichen Gesundung der Eisenbahn wäre ihre Auslieferung an die Industrie nicht nötig. Eine Besserung hätte nach dem Kriege von Jahr zu Jahr stattgefunden. 1920 hätte der Fehlbetrag 87% der Einnahmen ausgemacht, 1921 nur 32%12. Gegen die Erhöhung der Kosten durch Valutasturz gebe es nur das Mittel der Tariferhöhung, und die Anwendbarkeit dieses Mittels wäre begrenzt. Der Personalbestand wäre durch die Demobilmachungsverordnung[408] stark angeschwollen, doch wären schon jetzt gegen 50 000 Köpfe allmählich entfernt worden. Trotzdem kämen jetzt noch auf jedes Achskilometer 45 Köpfe statt 22 in Friedenszeiten. Dabei wäre kein Überfluß an hochqualifizierten Facharbeitern, sondern an Beamten. Aber gerade diese abzustoßen, wäre besonders schwierig13.

Ein Arbeitszeitgesetz würde in den nächsten Tagen mit den Gewerkschaften besprochen. Die schematische Anwendung des 8-Stundentags wäre besonders für die Eisenbahn verderblich.

Das in Vorbereitung befindliche Eisenbahnfinanzgesetz erstrebe eine Loslösung von der allgemeinen Finanzverwaltung.

In Frankreich würde der Plan der Industrialisierung der Reichsbahnen durch Übergang auf mehrere Gesellschaften Anklang finden. Er würde sich dafür verwenden, daß das Rheinland und anschließende Teile von Westfalen eine eigene Gesellschaft bilden. Dadurch würde es ihm leicht gemacht werden, dieses einheitliche Bahnnetz an die eigenen und die belgischen Bahnen anzuschließen. Im Kabinett müßte die Privatisierung der Reichsbahnen noch einmal besprochen werden, und das Kabinett müsse einen unzweideutigen Entschluß fassen14.

Staatssekretär Teucke berichtete über die Verhältnisse bei der Post. Er glaube, daß der Etat in 2 bis 3 Jahren balanciere. Mit Abwandlung des 8- Stundentags würde wohl auch das Personal einverstanden sein.

Der Reichskanzler Die Ministerien sollen bis Donnerstag ihre Forderungen und Programme der Reichskanzlei übermitteln. Das Material müsse spätestens Anfang nächster Woche gesammelt werden, um im Reichstag verwendet werden zu können.

Auf eine Frage des Reichsministers Dr. Köster erwiderte der Reichskanzler daß unser gestriger an die Industrie übersandter Brief nicht nur von taktischer, sondern auch von sachlicher Bedeutung wäre. Die Stellung des Kabinetts gegenüber den Forderungen der Industrie ginge einmütig auf Ablehnung. Es handelte sich wohl nur noch um die Art der Formulierung. Das Wesentlichste wäre aber nicht die Ablehnung, sondern ein positives Reformprogramm.

Reichsminister Bauer: Die Erwiderung auf die Vorschläge der Industrie dürfe nicht den Eindruck erwecken, als ob uns erst die Industrie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gezwungen hätte. Auch müsse die Öffentlichkeit über die Ansicht des Kabinetts aufgeklärt werden.

Nachdem der Reichskanzler noch darauf hingewiesen hatte, daß eine rein negative Erklärung ohne Bedeutung wäre und der Aktion im Reichstag zu viel vorwegnehme, beschloß das Kabinett, in den nächsten Tagen hierüber noch besonderen Beschluß zu fassen.

Fußnoten

2

Nach dem in Anm. 1 bezeichneten Protokoll Meissners hat der RK ausgeführt: „Wenn in England die Geneigtheit vorhanden ist, uns einen kurzfristigen Kredit von 5–600 Millionen Goldmark zu geben, und wenn die Voraussetzungen, die in dem Briefe an die Industrie niedergelegt sind, gebilligt werden, dann müssen wir uns zur Zahlung der [im] Januar und Februar fälligen Raten entschließen, sei es in gütlichem Einvernehmen mit der Industrie, sei es unter Zwang. Die starre Haltung der Reparationskommission bezüglich der nächstfälligen Zahlungen erklärt sich daraus, daß diese Zahlungen des Januar und Februar für Belgien bestimmt sind. Scheitern die jetzigen Verhandlungen mit der Reparationskommission, so war die Taktik doch nicht vergeblich.“ (R 43 I /22 , Bl. 153-159, hier: Bl. 153).

3

Siehe Dok. Nr. 141 Anm. 4 u. Dok. Nr. 142 Anm. 3.

4

In R 43 I nicht ermittelt.

5

Bei der offiziellen Unterrichtung der Repko über den Brief des RK an den Reichsverband der deutschen Industrie (siehe Anm. 3) am 15. 11. um 10.30 Uhr hatte Dubois laut Protokoll bemerkt: „Alle diese Schritte, die die Reichsregierung jetzt in diesen Tagen seit der Ankunft der Reparationskommission getan hat, hätten meiner Ansicht nach längst getan werden müssen, und zwar unmittelbar nach den Berliner Beratungen mit dem Garantie-Komitee. Staatssekretär Schroeder weist den Vorwurf, die deutsche Regierung habe nicht alles getan, was in ihrer Macht stünde, zurück. Die Reparationskommission kann gar nicht beurteilen, was inzwischen deutscherseits geleistet worden ist, es steht doch nicht alles in den Zeitungen, was die Regierung tut. Aus dem letzten, von den Industriellen hinsichtlich der Kreditaktion gefaßten Beschluß mag die Reparationskommission ersehen, mit welchen Schwierigkeiten wir zu kämpfen haben. […] Daraus, daß wir schon für morgen eine weitere Besprechung über die Kreditaktion vorschlagen, mögen die Herren ersehen, daß es uns ernst und eilig mit der Kreditaktion ist.“ (R 43 I /22 , Bl. 182-185, hier: Bl. 184; siehe auch Dok. Nr. 143 Anm. 5).

6

Siehe Dok. Nr. 133 Anm. 1 und Dok. Nr. 135 Anm. 2.

7

Siehe Anm. 3.

8

Nach dem in Anm. 1 gekennzeichneten Protokoll Meissners hat der RPräs. ausgeführt: „Ich bin auch der Meinung, daß alle Möglichkeiten, die noch gegeben sind, um unserer Reparationspflicht zu genügen, erschöpft werden müssen. Anders erscheint mir der Versuch, eine Neuregelung der Reparationspflicht herbeizuführen, aussichtslos. Die einzige praktische Möglichkeit zur Erfüllung der Januar/Februar-Verpflichtung ist die, eine Bürgschaft der Industrie herbeizuführen und mit dieser Bürgschaft ein Darlehen aufzunehmen. Dafür ist aber die Stellung der Industrie selbst entscheidend; diese scheint mir aber noch völlig unklar zu sein; solche Bedingungen, wie sie in der Resolution der Industrie stehen, kann man nur stellen, wenn man sich den Rückzug decken will; es ist ganz ausgeschlossen, daß eine Regierung, welcher Art sie auch sei, in der Lage wäre, diese Bedingungen zu erfüllen. Wie die Industrie auf den neuen Vorschlag des Reichskanzlers reagieren wird, ist zweifelhaft; sie wird wahrscheinlich auch jetzt keine klare Stellung einnehmen, sondern Rückfragen stellen und lavieren. Die Lage wäre besser, wenn die Reparationskommission sich darüber geäußert hätte, was bei Ablehnung dieses Vorschlages geschehen werde. Ich befürworte aber auch, alles zu tun, was möglich ist, um von der Industrie bald eine klare Erklärung zu bekommen. Die Äußerungen einzelner Mitglieder der Kommission mögen interessant sein, aber nach den Erfahrungen, die wir seit Beginn des Waffenstillstands gemacht haben, bin ich hier pessimistisch. Positives bringen uns diese Äußerungen nicht. Bezüglich der Stellung zum Reichstag stimme ich dem Reichskanzler bei, daß man versuchen muß, den Reichstag jetzt zurückzuhalten.“ (R 43 I /22 , Bl. 153-159, hier: Bl. 155).

9

Entwurf Hachenburgs siehe Dok. Nr. 115 Anm. 3, Projekt des RWiMin siehe Dok.- Nr. 6 Anm. 1.

10

In diesem Zusammenhang siehe VO über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 12.2.1920 (RGBl. 1920, S. 218  ff.).

11

Mit einem Schreiben vom 17. November 1921 übersendet der RArbM dem RK Unterlagen für eine Erklärung zur Frage der Entlassung überzähliger Arbeitskräfte. In dieser Erklärung ist er von dem Standpunkt, ein Personalabbau bei der RBahn sei unvereinbar mit § 12 der Demobilmachungs-VO (siehe Anm. 10), abgerückt: „In der Zeit der großen Arbeitslosigkeit, die auf das unglückliche Kriegsende gefolgt ist, haben sich auch die Betriebe des Reiches verpflichtet gefühlt, so viel Arbeitskräfte aufzunehmen, als es mit dem wirtschaftlichen Zwecke des Betriebes irgend vereinbar war, um diese Arbeitskräfte den verderblichen Folgen der Arbeitslosigkeit fern zu halten oder zu entziehen. Sie haben damit in Übereinstimmung mit den bekannten Verordnungen gehandelt, die für die Demobilmachungszeit erlassen worden sind und die alle das Ziel hatten, die Arbeitslosigkeit zu mildern und zu bekämpfen. Diese Vorschriften haben weiterhin auch dahin gewirkt, daß die Betriebe des Reiches nicht in der Lage waren, die Zahl ihrer Arbeitskräfte nach dem Maße des Bedürfnisses zu verringern. Die Verhältnisse haben sich geändert. Die Vorschriften der Demobilmachungszeit werden mit dem 1. April 1922 außer Kraft treten, soweit sie nicht in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden können. Diese Vorschriften hatten übrigens von vornherein neben den sozialpolitischen auch die wirtschaftspolitischen Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen. So schreibt beispielsweise der § 12 der VO vom 12.2.1920 zwar vor, daß die Arbeit gestreckt werden muß, ehe Arbeitnehmer entlassen werden dürfen, aber nur insoweit, als dies dem Betriebe nach seinen Verhältnissen zugemutet werden kann. Diese Vorschrift muß heute, wo der Arbeitsmarkt aus bekannten Gründen unerwartet günstig gelagert ist, weitherziger angewendet werden als vielleicht vor einem Jahre. Nach der Auffassung der Reichsregierung sind jedenfalls nunmehr zwingende politische und finanzielle Gründe dafür gegeben, daß die Betriebe des Reiches, insbesondere die der Reichsbahn- und Reichspostverwaltung, sich auf die Zahl von Arbeitnehmern beschränken, die für die wirtschaftliche Führung des Betriebes unerläßlich ist. Die Reichsregierung glaubt deshalb, die Entlassung der überzähligen Arbeitskräfte nicht verschieben zu dürfen.“ (R 43 I /2449 , Bl. 278 f.). Im interministeriellen Schriftverkehr vertritt der RArbM diesen Standpunkt noch einmal in einem ausführlichen Schreiben vom 2.12.1921 (R 43 I /1048 , Bl. 38 f.).

12

Das in Anm. 1 gekennzeichnete Protokoll Meissners gibt die Ausführungen Groeners ausführlicher wieder: „Der Fehlbetrag der Reichsbahnen betrug im Jahre 1920 15,7 Milliarden, d. h. die Einnahmen wurden um 87% überschritten; der voraussichtliche Fehlbetrag des laufenden Jahres wird 10,8 Milliarden betragen, die Einnahmen werden nur noch um 32% überschritten. Der Etat 1922 wird unter neuen Gesichtspunkten der Sparsamkeit aufgestellt und ohne Fehlbetrag abschließen.“ (R 43 I /22 , Bl. 153-159, hier: Bl. 157).

13

Zu den Ausführungen Groeners vergleiche auch die „Stellungnahme des Reichsverkehrsministeriums zu der Frage der Abgabe der Reichseisenbahn an die Privatwirtschaft“ (R 43 I /1048 , Bl. 2-5 und Dok. Nr. 146, P. 3).

14

Siehe Dok. Nr. 146, P. 3; ein Beschluß wird hier jedoch vertagt.

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