2.165.1 (wir1p): [Russisch-bolschewistische Propaganda in Deutschland]

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[Russisch-bolschewistische Propaganda in Deutschland]

a) Verhinderung eines weiteren Ausbaues der Russischen Sowjet-Regierung in Berlin [sic.].

Der Bayerische Gesandte trug den Inhalt seines Schreibens vom 9. September 1921 vor und bat um Prüfung, ob nicht einem weiteren Ausbau der Sowjet-Vertretung entgegengetreten werden müsse1.

Der Reichskanzler machte auf die wirtschaftlichen Gründe aufmerksam, die unsere Politik auch gegenüber Rußland beeinflußten. Er müsse es daher ablehnen, gegen die Russische Sowjet-Vertretung vorzugehen, weil nicht direkte Beweise übler Handlungen nachgewiesen werden könnten. Er bitte anzugeben,[453] wenn einzelne Personen sich solcher Handlungen schuldig machen würden, gegen die man einschreiten müsse.

Staatssekretär von Haniel führte ergänzend aus, daß die große Zahl der Vertreter auf dem russischen Handelssystem beruhe, wonach Privatleute keinen Handel treiben dürften.

Herr von Maltzan gab die Gesamtzahl der Vertretung auf 447 an, worunter sich 167 Reichsdeutsche befänden.

Im übrigen wurde mitgeteilt, daß die Kontrolle auch hinsichtlich der Einreiseerlaubnis sehr verschärft sei, und daß man hierbei bleiben wolle.

Herr von Maltzan betonte, daß der Vertreter der Sowjet-Regierung ihm zugesagt hätte, daß die Sowjet-Vertretung selbst ihre Leute ausweisen würde, wenn sie sich staatsfeindliche Handlungen zu Schulden kommen lassen würden.

Der Bayerische Gesandte war für die gegebene Aufklärung dankbar und verkannte für seine Person nicht die schwierige Lage, so daß wir, wenn wir Arbeitsaufträge haben wollten, die andere Gefahr, die aber wohl das kleinere Übel sei, in Kauf nehmen müßten. Er bat jedenfalls, die Grenze möglichst scharf zu kontrollieren.

Reichsminister Dr. Köster erklärte, daß er einen direkten Einfluß auf die Bewachung der Grenze leider nicht hätte, da eine einheitliche Bewachung ja dem Reich fehle.

Im übrigen wurde sowohl von Herrn Staatssekretär v. Haniel wie auch von Oberst Kuenzer ausgeführt, daß die Behörden bereits zu scharfer Kontrolle angewiesen seien.

Im allgemeinen bestand die Auffassung, daß sich die zuständigen Stellen der Reichsregierung tunlichst eng mit den betreffenden Stellen der Landesregierungen in Verbindung halten sollten.

b) Erwägung besonderer Strafbestimmungen gegen jede Tätigkeit, die auf Bildung einer Roten Armee abzielt.

Der Gesandte v. Preger wies kurz auf den Inhalt seines Schreibens vom 9. September hin, in dem auf die Gefahr der Bildung einer Roten Armee hingewiesen worden sei2. Wenn auch die Sachlage sich inzwischen wohl verändert haben würde, so sei doch größte Vorsicht am Platze.

Oberst Kuenzer erwiderte, daß eine Rote Armee nicht bestehe, daß im übrigen die Strafbestimmungen ausreichten, falls nach der Richtung hin Machenschaften sich zeigten. Jedenfalls würde auch hier ein enges Zusammenarbeiten der beteiligten Stellen des Reichs und der Länder erwünscht sein.

Gesandter von Preger war für die Eröffnungen dankbar und wird seiner Regierung berichten.

Fußnoten

1

Mit Begleitschreiben vom 9.9.21 hatte die Bayer. Gesandtschaft den Abdruck einer umfangreichen Entschließung des Bayer. Ministeriums des Äußern vom 7.9.22 übersandt. In der Entschließung war u. a. ausgeführt: „Besonders gefahrvoll und bedenklich ist der Bayerischen Regierung von jeher die Errichtung einer förmlichen Vertretung der russischen Sowjetregierung in Berlin erschienen, zumal in dem Umfang, wie es geschehen ist, und in der Ausstattung mit diplomatischen und sonstigen Rechten, wie sie in dem Abkommen vom 6.5.21 vorgesehen sind. – Die Bayerische Regierung verkennt nicht, daß die Pflege der Beziehungen zu den auswärtigen Staaten ausschließlich Sache des Reiches geworden ist. Als Glied des Reiches aber, und mit diesem selbst von der furchtbaren Wirkung bedroht, welche ein Erfolg der bolschewistischen Propaganda für das gesamte deutsche Volk nach sich ziehen müßte, glaubt Bayern eine ernste Pflicht darin erblicken zu müssen, seine Auffassung über diese Dinge der Reichsregierung eindringlich vorzustellen. – Die fortgesetzten revolutionären Erschütterungen und kommunistischen Aufstände in Deutschland, die seit Jahren in der Presse erscheinenden Nachrichten über die grauenvollen Zustände in Rußland sind in ihrer steten Gleichförmigkeit und Eindeutigkeit nur allzusehr geeignet, im Volke und vielleicht auch bei manchen staatlichen Stellen einen Zustand der Gewöhnung an derartige Dinge zu schaffen, der schließlich den Blick für das Ungeheuerliche des bolschewistischen Weltverbrechens trüben und gerade im kritischen Moment hemmend auf die rechtzeitige Ergreifung der Maßnahmen wirken kann, die zur Verhütung der Gefahren erforderlich sind.“ Im übrigen weist die Entschließung aufgrund der Lageberichte des Reichskommissars nach, daß die Sowjetvertretung in Berlin eine Zentrale für die kommunistische Agitation in Deutschland darstellt (R 43 I /2668 , Bl. 66-73).

2

Auch in diesem Punkt stützt sich die in Anm. 1 gekennzeichnete bayer. Entschließung auf einen Lagebericht des Reichskommissars für öffentliche Ordnung vom 26.6.1921, nach dem die Schaffung einer militärischen Macht zur Bewirkung „des Umsturzes in Deutschland“ Aufgabe der russ. Sowjetvertretung sei. Unter russ. Leitung vollziehe sich auf dieser Entwicklungslinie die Bildung einer Roten Armee in Deutschland (R 43 I /2668 , Bl. 67-73, 58, hier: Bl. 71).

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