2.167.5 (wir1p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Postgebühren.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Postgebühren.

Reichsminister Giesberts: Durch Kabinettsbeschluß vom 31.10.1921 sei eine Erhöhung der Postgebühren auf das 15fache der Friedensgebühren bewilligt worden. Nunmehr verlange das Reichsfinanzministerium Balancierung des Etats der Post. Um das zu erreichen, müßten die Gebühren auf das 20fache erhöht werden. Die Folge würde voraussichtlich Einschränkung des Verkehrs und die Notwendigkeit der Entlassung von Personal sein.

Reichskanzler Dr. Wirth: Der Etat müsse auf jeden Fall balanciert werden. Um die Postgebühren der Teuerung rechtzeitig anpassen zu können, wäre es erforderlich, für eine Übergangszeit den Reichspostminister gesetzlich zu Tariferhöhungen zu ermächtigen. Über diese Frage heute schon einen Beschluß zu fassen, empfehle sich jedoch nicht, da die Londoner Verhandlungen, die von Einfluß auf unseren Etat sein würden, noch nicht zum Abschluß gekommen wären.

Er bat den Reichspostminister, jedenfalls den beabsichtigten Tarif schon jetzt vorzubereiten.

Der Reichspostminister sagte dies zu.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß im Reichsfinanzministerium zur Zeit eine Denkschrift ausgearbeitet würde, die bestimmte Vorschläge für die zukünftige Gestaltung des Etats brächte. Er beabsichtige, sie in der nächsten Woche dem Kabinett vorzulegen.

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