2.181.1 (wir1p): 1. Eisenbahnerstreik.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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RTF

1. Eisenbahnerstreik.

Seitens des Reichsverkehrsministeriums berichtete Ministerialrat Roser ausführlich über die Streiklage1.

[497] Nach längerer Aussprache wurde den von dem Reichsverkehrsministerium aufgestellten Grundsätzen, nach denen die weiteren Verhandlungen mit den Organisationen geführt werden sollten, zugestimmt. Diese Grundsätze lauten:

1.

Beschleunigte Verhandlungen über die Aufstellung des Ortsklassenverzeichnisses für die Arbeiter;

2.

beschleunigte Aufnahme der Verhandlungen über die allgemeinen Lohnbedingungen;

3.

beschleunigte Neufestsetzung der Übersteuerungszuschüsse im Zusammenhange mit den Verhandlungen zu 1 und 2;

4.

Zusicherung einer Rückwirkung des endgültigen Ortsklassenverzeichnisses und der endgültigen Neufestsetzung der Überteuerungszuschüsse auf den 1. Oktober 1921;

5.

sofortige provisorische Erhöhung der bisherigen Überteuerungszuschüsse in einem vertretbaren Maße mit Wirkung vom 1. Oktober 1921, unter Vorbehalt der Abrechnung bei der endgültigen Neufestsetzung. Eine provisorische Neueinführung von Überteuerungszuschüssen an anderen Orten, soweit sich dies unter sofortiger Feststellung rechtfertigen läßt, soll nicht ausgeschlossen sein.

Über den Erfolg der Verhandlungen wird das Reichsverkehrsministerium den Herrn Reichskanzler unterrichten2.

Fußnoten

1

Der RVM hatte am 30.12.21 um 23.30 Uhr dem RK mit folgendem, handschriftlichen Schreiben über die Streiklage berichtet: „Die seit heute 4 Uhr nachmittags im Gange befindlichen Verhandlungen mit den drei Vertragskontrahenten des Reichslohntarifs (Deutscher Eisenbahner-Verband, Gewerkschaft deutscher Eisenbahner und Staatsbediensteter und Allgemeiner Eisenbahner-Verband) haben bis zu dieser Stunde zu keiner Einigung geführt. Die drei Gewerkschaften kommen immer wieder auf die Notwendigkeit einer möglichst allgemeinen Beihilfe, wenn auch in einer nach Ortsklassen abgestuften Art zurück. Über die Höhe lassen sie mit sich reden, sie sagen, sie brauchen eine große Geste, um die Streikenden wieder in die Betriebe hineinzubringen. Da eine solche Lösung auf dem Boden des Reichslohntarifs nicht möglich ist, vielmehr die gesamte Beamtenschaft, auch die der anderen Ressorts, damit auch wahrscheinlich auch die Beamten der Ländern, umfassen würde, ist das Reichsverkehrsministerium meines Erachtens nicht befugt, die Verhandlungen auf solch breiter Basis in eigener Zuständigkeit zu führen. Die Verhandlungen über allgemeine Leistungen in jeder Form liegen beim Reichsfinanzministerium und soweit mir bekannt, finden dort morgen in dieser Beziehung informatorische Besprechungen statt. Da die Reichsregierung auch eine allgemeine Vorschußzahlung bisher abgelehnt hat, wird es notwendig sein, ehe die Verhandlungen weiter geführt werden, eine nochmalige Beschlußfassung des Kabinetts herbeizuführen. Die Verhandlungen sind im Einvernehmen mit den drei Gewerkschaften bis morgen Vormittag 11 Uhr vertagt worden. Ich bitte die Kabinettssitzung möglichst für 10 Uhr anzuberaumen.“ (R 43 I /2124 , Bl. 3 f.). Ein allgemein-informatorischer Bericht des RVM vom 30.12.21 über die Streiklage war vor den hier geschilderten Verhandlungen an den RPräs. und abschriftlich an den RK gegangen (R 43 I /2123 , Bl. 29 f.).

2

Bericht des RVM in R 43 I nicht ermittelt; die zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung (R 43 I /2124 , Bl. 5 f.) wird am 1.1.1922 in der Tagespresse wiedergegeben (etwa DAZ Nr. 1 vom 1.1.22).

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