2.22.14 (wir1p): 14. Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der vor dem 1. August 1914 aus dem Heeres- und Marinedienst ausgeschiedenen Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.

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14. Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der vor dem 1. August 1914 aus dem Heeres- und Marinedienst ausgeschiedenen Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.

Der Entwurf13 wird vom Kabinett gebilligt.

Fußnoten

13

Der Entwurf (R 43 I /695 , Bl. 91-97) ist identisch mit der in den RT gelangten Fassung (RT-Drucks. Nr. 2373, Bd. 368 ).

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