2.65.2 (wir1p): 2. Fortsetzung der Beratung über den Entwurf einer Abänderung zum Körperschaftssteuergesetz. [Bericht über die Vorverhandlungen zum Wiesbadener Abkommen]

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2. Fortsetzung der Beratung über den Entwurf einer Abänderung zum Körperschaftssteuergesetz. [Bericht über die Vorverhandlungen zum Wiesbadener Abkommen]

Der Wiederaufbauminister führte aus, daß er seinerzeit über die Lage und den Stand der Verhandlungen in Wiesbaden dem Kabinett Vortrag gehalten hätte3 und daß bei der Besprechung in Wiesbaden es hauptsächlich auf 2 Punkte angekommen sei: a) auf die Frage der Finanzierung und b) auf die Frage der Preise.

Zu a) sei die Frage dadurch aktuell geworden, daß man von beiden Seiten erkannt habe, daß die Leistungen für den französischen Wiederaufbau sich auf einen kurzen Zeitraum von etwa 4–5 Jahren erstrecken und erhebliche Geldleistungen erfordern würden, so daß der 52%ige Anteil Frankreichs4 an der Kriegsentschädigung nicht zur Gutschriftendeckung ausreichen würde. Die Franzosen wollten sich wegen ihrer erheblichen Devisenleistungen nicht weiter von Geldmitteln entblößen, wodurch die Frage der Finanzierung bzw. einer Vorleistung unserseits in den Vordergrund geschoben sei. Wir hätten Vorleistungen nicht in Gold, sondern in Papier zu machen, um für unsere innere deutsche Finanzierung zu sorgen.

Zu b) (Preise). Es müsse eine große Anzahl von Sinistrierten befriedigt werden (2,8 Millionen). Es sei daher der Gedanke aufgetaucht, einen Berechnungsmodus zu finden, der für jedes Vierteljahr für jede Kategorie der zu liefernden Waren den Preis festsetze; das müsse individuell geschehen auf der Basis der Vorkriegspreise multipliziert mit einem Index, der von Viertel- zu Vierteljahr von einer wissenschaftlich arbeitenden Kommission festgestellt würde, so daß die Preise herauskämen, die in Frankreich bezahlt würden. Die Franzosen wollten selbstverständlich den fremden Industriellen nicht mehr zahlen als ihren eigenen.

Im Kabinett habe man damals keinen Widerspruch gegen diesen Modus erhoben; die Verhandlungen seien daher fortgesetzt und lebhaft gefördert worden, und zwar zum Teil durch Verhandlungen zwischen ihm und Loucheur, zum Teil durch Verhandlungen von einzelnen Gruppen, die die Probleme unter sich geteilt hätten5. Man könne hier zwei Hauptgruppen unterscheiden: eine Gruppe, die sich mit dem sehr komplizierten Problem der Restitutionen und der[182] Reparationen, wie sie sich aus dem Friedensvertrag ergäben, zu befassen hätten. Diese habe sich insbesondere auf drei Gebieten zu betätigen, der Viehlieferung, der Maschinen- und Materiallieferung und dem Eisenbahnwesen. Es handele sich hier um eine Wiedererstattung des entführten Materials. Die Hauptschwierigkeit der Frage sei durch den Vorschlag einer einmaligen Pauschalierung beseitigt.

Die zweite Gruppe befasse sich mit dem Zentralabkommen hinsichtlich des französischen Wiederaufbaues. In dieser Beziehung wolle er vorausschicken, daß die Verhältnisse in Frankreich sehr undurchsichtig seien. Die Statistiken, die der Kammer und dem Senat vorgelegt worden seien, seien ziemlich günstig. Es gehe aus ihnen hervor, daß viel geleistet worden sei. Auf der anderen Seite sei ein großes Gebiet so gut wie unangeschnitten, weil eine große Anzahl von französischen Baugesellschaften sich in schwerer Kapitalnot befände. Zusammenfassend könne er sagen, daß die Franzosen den Teil stark gefördert hätten, der zentralisiert sei, d. h. die Wiederherstellung der Verkehrswege, Eisenbahnen einschließlich Nebenbahnen und die Wiederherstellung großer Fabrikétablissements, insbesondere der Kohlengruben. Auch was die Wiederherstellung des Landes anlange, so sei ein großer Teil, etwa 80–90%, wieder angebaut. Für die große Masse der Sinistrierten sei allerdings wenig getan; man habe nur mit 0,8 Millionen von den 2,8 Millionen Schadensersatzberechtigten abgerechnet. Das Verfahren gehe langsam vor sich; es könnte beschleunigt werden, aber es wäre kein Kredit vorhanden; die Wiederaufbaugesellschaften wären mit ihrem Kapital zu Ende; sie gäben monatlich 100 000 Frcs. mehr aus, als ihre Einnahmen betrügen, die Finanzlage sei daher gespannt. Von den 600 000 Häusern, von denen 300 000 vernichtet und 300 000 beschädigt seien, seien noch nicht viele in Angriff genommen. Die Französische Regierung wäre zweifellos in der Lage, die Bauten zu fördern, wenn sie an eine starke Belastung des Landes herangehen und den Baugesellschaften Mittel zur Verfügung stellen wolle. Es läge aber nicht im französischen Finanzwesen und Charakter, sich Auflagen gefallen zu lassen.

Ein höherer Beamter des Finanzministeriums hätte aus Frankreich eine Anzahl von formulierten Abkommen mitgebracht6, die den in den Verhandlungen getroffenen Festlegungen entsprächen. Das Bild über die gegenwärtige Lage sei folgende.

Die Frage, ob die 26%ige Ausfuhrabgabe7 auch auf die Reparationsleistungen gelegt werde oder nicht, könne nicht mit der französischen Regierung allein gelöst werden, sondern müsse mit der Reparationskommission beraten werden. Der deutsche Standpunkt sei der, daß die 26% auf die Reparationsleistungen nicht gelegt werden könnten. Ob wir damit durchkämen, sei zweifelhaft; unser Standpunkt werde aber weiter vertreten werden. Für die Frage der eigentlichen Abmachungen hätten die 26% – wenn sie angewandt würden – keine Bedeutung; denn gleichviel, ob wir Waren exportierten und Devisen bekämen oder ob wir nach Frankreich lieferten und Gutschriften bekämen,[183] in beiden Fällen müßten 26% gezahlt werden. In den Verträgen sollte ausgesprochen werden, daß die 26% nur dann aufzulegen seien, wenn die Reparationskommission entschieden habe, daß auch die Reparationsleistungen von ihr betroffen würden. Bei den weiteren Fragen seien die Unterhändler einen erheblichen Schritt vorwärts gekommen; die Dinge seien formuliert und würden in Paris vertreten werden, womit natürlich nicht die Garantie gegeben sei, daß Loucheur sie akzeptiere. Diese beträfen I) die Frage, welches Material wir liefern müßten. Es bestünde die Gefahr, daß Frankreich nur das Material fordern würde, dessen Lieferung der deutschen Wirtschaft am unbequemsten sei, z. B. Rohstoffe, die wir nicht besäßen. Von unserer Seite sei der Standpunkt vertreten worden, daß wir nur solche Produkte zu liefern hätten, die der deutschen Leistungsmöglichkeit angepaßt seien.

II) Hinsichtlich der Preise hätten sich die Unterhändler auch verständigt. Wir sollten die französischen Preise bekommen, wogegen zu unsern Lasten die Transport- und Zollkosten zu gehen hätten. Der Zoll ließ sich vielleicht dadurch mildern, daß er indexmäßig berechnet würde. Bei keinem Land seien die Preise höher als bei uns; wir wollten aber die weitere Sicherung haben, daß der Preis für die Ware, die nach Deutschland geliefert würde, nicht billiger sei als der deutsche Inlandspreis.

III) Die Frage des Rücktritts. Er hoffe eine Bestimmung vorsehen zu können, wonach der Rücktritt von beiden Seiten möglich sei. Diese Frage nehme an Bedeutung ab, wenn wir durchsetzen könnten, daß nur Waren unserer Leistungsmöglichkeit und nach dem oben erwähnten Berechnungsmodus geliefert zu werden brauchten. Für den Berechnungsmodus sei eine Kommission in Aussicht genommen, bestehend aus je einem Vertreter Deutschlands und Frankreichs und einem von beiden zu wählenden Obmann, der im Falle einer Nichtverständigung von dem Schweizer Präsidenten zu bestimmen sei.

Hinsichtlich der Finanzierung lägen die Verhältnisse sehr kompliziert. Da könnte es folgendermaßen aussehen: wir hätten ein Quantum von Waren zu liefern nach dem Versailler Vertrag, ferner diejenigen Waren, die aus den eigentlichen Reparationsgeschäften stammen. Von den letzteren Waren würden uns 35% gutgeschrieben. Wenn beispielsweise von uns für 400 Millionen Mark Kohlen und für 1½ Milliarden Mark Reparationswaren angefordert würden, von denen ⅓ nur gutgeschrieben würden, so würden wir nur 400 + 500 = 900 Millionen Mark erhalten. Hier sei nach oben hin eine Begrenzung vorgesehen, daß die jährlichen Gutschriften nicht mehr als eine Milliarde betragen dürfen. Nehme man an, daß die Lieferungen sich in den ersten 3–4 Jahren abspielen würden, so würden wir rasch zur Vorleistung von mehreren Goldmilliarden kommen. Von 1925 ab würde eine verhältnismäßige Rückzahlung der von uns ausgelegten Beträge eintreten. 1935 würden etwa 60% übrig bleiben. 1935 würde dann eine Generalabrechnung stattfinden und der für Deutschland bleibende Saldo in vier Semestrialitäten für 1935 und 1936 ausgeglichen werden. Es sei denkbar, daß wir 1935 nach Ablauf der vier Semestrialitäten noch einen Saldo zu unsern Gunsten haben würden. Dann würde uns das Recht zustehen, unsere Lieferungen so stark zu restringieren, daß bis zu einer Milliarde der Gutschriften verrechnet würde.

[184] Bei den ganzen Verhandlungen halte er für besonders wertvoll, daß zum ersten Male ein geschäftlicher Konnex, und zwar nicht nur mit Frankreich allein, sondern mit allen Mächten eingetreten sei. Die Verhandlungen müßten von der Reparationskommission genehmigt werden. Es müßte sowohl der Reparationswie der Garantiekommission über alle Verhandlungen mit Loucheur Rechenschaft abgelegt werden.

Entscheidend für uns sei, daß man dazu komme, im großen Umfang die Gold- in Sachleistungen zu verwandeln, auch wenn eine innere Vermehrung des Papierumlaufs für uns damit verbunden sei. Ebenso wesentlich für uns sei, daß wir in Anbetracht der großen finanziellen Schwierigkeiten für Frankreich imstande seien, die ganzen Wiederaufbauleistungen nach Deutschland hinüberzuleiten. Die Folge würde die Aufnahme einer Anleihe auf unserm Geldmarkt sein. Die von Loucheur angegebenen Zahlen von 9 Goldmilliarden seien nicht zutreffend. Für uns komme es darauf an, uns einen Anteil an der Weltarbeit zu sichern. Das Volk, das dies am besten könne, würde gut fahren. Es käme daher darauf an, unser Ausfuhrbudget zu steigern, was auch für den Arbeitslosenmarkt von großer Bedeutung sein würde.

Allgemein wolle er bemerken, daß die Möglichkeit bestehe, im Laufe des Monats zu einem Abschluß mit Frankreich zu kommen. Mit der Reparationskommission müsse dann noch verhandelt werden. Er hoffe, falls nicht Störungen eintreten würden, bis zum 9. Klarheit zu haben8.

Der Reichswirtschaftsminister gab zu, daß der Wiederaufbauminister im Kabinett über seine Absichten Mitteilung gemacht hätte; er habe aber angenommen, daß bei der Wichtigkeit der Angelegenheit nochmals eingehend darüber gesprochen werden würde, ehe man sich zu weiteren Schritten entschlösse. Im übrigen machte er verschiedene Bedenken geltend hinsichtlich der Finanzierung der Anleihen, hinsichtlich der Lieferungen und der Möglichkeit Aufträge zu refüsieren. Er bemängelte ferner die Preisbestimmung durch eine Unterkommission und die Schaffung von Lieferungsverbänden. Unter Hinweise auf die seinerzeitige viermalige Erhöhung der Viehpreise befürchte er eine Wiederholung der früheren Zustände und Schröpfung des Reichs. Hinsichtlich der Preise weise er auf die Wohlfeilheit der von Frankreich hergestellten Häuser hin gegenüber den deutschen und stellte die Frage, ob es nicht besser sei, unsere ganze Kraft auf den Export einzustellen, als mit Frankreich ein Abkommen zu schließen zu versuchen und diese Verhandlungen zu forcieren. Auch bezüglich der Übernahme des Zolls auf die deutsche Seite erhob er Bedenken. Ferner bat er um Auskunft, ob auch den Arbeitern ein genügender Einfluß auf die Verwaltung der Lieferungsverbände eingeräumt sei und ob auch sonst Sicherungen getroffen seien, die eine einwandfreie Nachprüfung ermöglichten. Der Reichsminister für Wiederaufbau bedauerte, den Vorwurf unzulänglicher Information nicht annehmen zu können; denn außer den Informationen im Kabinett habe eine eingehende Ressortbesprechung stattgefunden, bei der das[185] Reichswirtschaftsministerium durch Herrn Feldbausch vertreten gewesen sei9 und auch das ganze vorliegende Material erhalten habe. Zu den einzelnen Bedenken erwiderte er, daß bezüglich der Finanzierung der Anleihe Beratungen noch nicht stattgefunden hätten, daß die Belastung im übrigen für jedes einzelne Jahr nicht allzu groß sein würde.

In der Lieferung von Kupons sehe er kein so großes Unglück; denn in welcher Weise die Franzosen uns für unsere Lieferungen erkennen würden, scheine ihm gleichgültig zu sein; je mehr Kupons wir zurückbekämen, um so weniger brauchten wir an die Reparationskommission zu zahlen. Lediglich die Zinsdifferenz würde zu unsern Lasten gehen. Im übrigen könne er aber bemerken, daß unsere Unterhändler in den Verhandlungen zur entscheidenden Bedingung gemacht hätten, daß nicht in Kupons gezahlt würde. Was die Frage der in Betracht kommenden Lieferungen anlange, so sei es unmöglich gewesen, darüber etwas zu erfahren. Voraussichtlich würden 300 000 Häuser wieder aufgebaut und für weitere 300 000 Baumaterial geliefert werden müssen. Was die Organisation anlange, so hoffe er, daß die Lieferungsverbände die Arbeiten im einzelnen gerecht unterverteilen würden und daß man mit ihrer Hilfe auf einer mittleren Basis werde vorgehen können. Was die Holzhäuser anlange, so seien 76 bestellt worden, ohne daß man eine Ausschreibung gemacht hätte. Auch diese müßten auf die Länder verteilt werden. Es wäre besser gewesen, lieber einige Häuser mehr zu bestellen, damit alle befriedigt werden könnten. Daß die Franzosen unsere Vorschläge unterboten hätten, sei nicht verwunderlich, da sie für ihre Konstruktion einfachere Offerten abgegeben und uns Verbesserungen auferlegt hätten, die Verteuerungen darstellten. Trotzdem hätte die deutsche Industrie die Lieferung angenommen.

Er müsse zugeben, daß durch die Verbände auch hinsichtlich der Preisbestimmung für das Reich eine gewisse Gefahr bestehe, die aber durch den Reichskommissar beseitigt werden könne. Anderseits müsse die Industrie auch einen Nutzen haben; 10% glaube er wohl als angemessen bezeichnen zu können. Er glaube kaum, daß die anderen Mächte Einspruch gegen ein Abkommen erheben würden, da die ausländische Industrie, auch nicht die französische, nicht in der Lage wäre, die einzelnen Sinistrierten pekuniär zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, von sich aus Bestellungen vorzunehmen.

Den Zoll müßten wir zahlen.

Die Verhandlungen wurden hierauf abgebrochen.

Fußnoten

3

Siehe Dok. Nr. 29, P. 1.

4

Auf der Konferenz von Spa vom 5. bis 16. Juli 1920 war für die eingehenden deutschen Lieferungen an die Entente folgender Verteilerschlüssel festgelegt worden: Frankreich sollte 52%, England 22%, Italien 10%, Belgien 8% und die übrigen alliierten und assoziierten Staaten ebenfalls 8% erhalten.

5

Weiteres Material über die Verhandlungen siehe R 38 /169 ; dort findet sich die laufende Berichterstattung von StS Bergmann an Rathenau über seine Verhandlungen betreffend den Wiederaufbau in Frankreich (siehe auch Dok. Nr. 44, Anm. 5).

6

Siehe R 38 /169 , neu in R 3301 /2169 , Bl. 178-225.

7

Siehe Dok. Nr. 3, Anm. 6.

8

Das Wiesbadener Abkommen wird am 6.10.1921 von Rathenau und Loucheur paraphiert und am 14.7.1922 als Gesetz verkündet (RGBl. 1922 II, S. 625 ).

9

In R 38 /169 , neu in R 3301 /2169 , Bl. 43-46 findet sich das Protokoll „Ergebnis einer Besprechung im Reichsministerium für Wiederaufbau am 6.7.1921 über die Pariser Verhandlungen des Staatssekretärs Bergmann und Präsidenten Dr. Guggenheimer mit Minister Loucheur“, in dessen Anwesenheitsliste MinR Feldbausch angeführt ist. Danach hatte es das RWiMin übernommen, im Benehmen mit dem RM Wiederaufbau die Liste derjenigen Waren zu erstellen, die von deutscher Seite geliefert werden könnten.

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