2.98.1 (wir1p): 1. Besprechung mit dem Garantiekomitee.

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[274]1. Besprechung mit dem Garantiekomitee2.

Staatssekretär Schroeder machte Mitteilung von den Fragen, die in der nächsten Sitzung mit dem Garantiekomitee voraussichtlich zur Erörterung kommen würden, indem er das Schreiben des Vorsitzenden der Kriegslastenkommission vom 14. September 1921 durch weitere Ausführungen ergänzte3.

Zu der Frage eines Gesetzes wegen unmittelbarer Erhebung von 25% des Wertes der Ausfuhr4, das allgemein für unzweckmäßig gehalten wurde, bemerkte Reichskommissar Trendelenburg, daß sich das englische Gesetz über die 20%ige Abgabe nicht auf Deutschland übertragen lasse, weil wir nicht nur mit hochvalutarischen Ländern, sondern auch mit untervalutarischen Handel trieben. Außerdem sei jeder Zwang zur Abgabe eines Teils des Ausfuhrerlöses unzweckmäßig.

Die vorläufige Übersicht über den Reichshaushalt ergibt nach der Berechnung des Reichsfinanzministeriums einen Fehlbedarf von etwa 90 Milliarden, darunter 55 Milliarden im Ordinarium ohne das Kontributionskonto. Auf dieses sind 77,6 Milliarden eingesetzt5. Im Anschluß hieran hält Reichsminister Dr. Rathenau es für erforderlich, daß der weitverbreiteten Ansicht entgegengetreten werde, als ob mit steigender Inflation eine Verschlechterung der Valuta eintreten müsse, und daß die Regierung somit in der Lage wäre, durch Steigerung der Inflation die Mark zu „sabotieren“. Er schlägt vor, vergleichende Kurven[275] über die Bewegung der Mark und der Inflation in die Öffentlichkeit zu bringen6. Die Aufstellung dieser Kurven wird das Reichsfinanzministerium besorgen. Ebenso wird das Reichsfinanzministerium auf Vorschlag des Reichskanzlers unseren Kontributionsetat bei dem Valutastand vor einem halben Jahr und bei dem jetzigen vergleichend gegenüber stellen, um dem Garantiekomitee anschaulich zu machen, wie sehr unsere Reparationsverpflichtung von dem Stande der Valuta abhängt7.

Hinsichtlich der Möglichkeit, Ersparnisse in der Verwaltung zu machen, war man der Ansicht, daß die Zahl der Beamten und Arbeiter und ihre Entlohnung im Vergleich mit den sonstigen Ausgaben für „Kriegsfolgen“ nicht zu hoch seien, und insbesondere die Erhöhung der Gehälter nicht in gleichem Maße wie die Teuerung gestiegen sei. Das Reichsfinanzministerium wird hierüber eine zahlenmäßige Aufstellung ausarbeiten8.

Fußnoten

2

Das Garantiekomitee hatte seinen Besuch für Mitte September bereits in der Note vom 1.9.21 an die Klko in Aussicht gestellt (R 43 I /21 , Bl. 122). Einem Brieftelegramm des Vorsitzenden der Klko an die beteiligten Ministerien vom 23.9.21, das abschriftlich in die Rkei gelangte, zufolge sollte die erste gemeinsame Sitzung mit dem Garantiekomitee am 24.9.21, 16 Uhr stattfinden, um die Tagesordnung für die weiteren Sitzungen zu vereinbaren (R 43 I /21 , Bl. 275). Mit einem Begleitschreiben vom 11.10.21 übersendet dann der Vorsitzende der Klko StS Schroeder dem RK Abdrücke der Niederschriften über die Sitzungen mit dem Garantiekomitee nebst Anlagen vom 26. bis 29. 9. und vom 5.10.21 (R 43 I /21 , Bl. 330-384).

3

Über die voraussichtliche Tagesordnung der Besprechungen mit dem Garantiekomitee informiert der Vors. der Klko die Rkei in zwei Schreiben, einem vom 14.9.21 und einem weiteren vom 17.9.21. In dem erstgenannten Schreiben heißt es: „Voraussichtlich werden folgende Punkte bei den Verhandlungen besprochen werden: 1. Note des Garantiekomitees vom 19.8.1921 [s. Dok. Nr. 59, Anm. 1]. 2. Note des Garantiekomitees vom 1.9.1921 [s. Dok. Nr. 59, Anm. 1 ff]. 3. Richtlinien für ein Gesetz wegen unmittelbarer Erhebung von 25% des Wertes der Ausfuhr, 4. Beschaffung der 1. Milliarde Goldmark und dabei gemachte Erfahrungen, 5. Übersicht über die Devisenverpflichtungen des Reiches bis zum Ende des Kalenderjahres 1921 (30.4.1922), 6. Vorläufige Übersicht über die Gestaltung des Reichshaushaltes unter besonderer Berücksichtigung der angenommenen Erträge der neuen Steuern.“ (R 43 I /21 , Bl. 217, 249 f.). Das Schreiben der Klko vom 17.9.21 ergänzte die zur Erörterung stehenden Fragen durch folgende: „1. Welche Schritte sind getan zur Verminderung der Ausgaben? 2. Welche Schritte sind getan, um die Ausgaben des Reiches für Verbilligung der Ernährung und der Futtermittel zu beseitigen? 3. Was ist zur Beseitigung der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung getan? 4. Wie stellt sich die deutsche Regierung zu einer Erhöhung des Kohlenpreises und der Kohlensteuer? 5. Welche Pläne verfolgt die Deutsche Regierung, um das Defizit der Post- und Eisenbahnverwaltung zu beseitigen, und wie lauten die Etatziffern für den Rest des Rechnungsjahres 1921? 6. Welche Maßnahmen sind ergriffen, für die Beseitigung der Kapitalsflucht, und welche Erfahrungen und Erfolge sind dabei erzielt worden? 7. Welche Schritte beabsichtigt die deutsche Regierung zur Einstellung der Devisenspekulation zu unternehmen? Ich bitte, sich zu diesen Fragen schriftlich zu äußern.“ (R 43 I /21 , Bl. 254 f.).

4

Es handelt sich um eine Möglichkeit der Erfassung des nach Ziffer IV des Londoner Zahlungsplanes zu erbringenden Reparationsbetrages (s. Dok. Nr. 3, Anm. 6).

5

Weitere vorläufige Schätzungen für das Jahr 1922 in den Protokollen über die Sitzungen mit dem Garantiekomitee (R 43 I /21  u. R 2 /3055 ).

6

Mit Begleitschreiben vom 19.10.21 gehen der Rkei graphische Darstellungen dieser Art von der Klko zu, die dem Begleitschreiben zufolge von der Rbk gefertigt und dem Garantiekomitee überreicht worden waren (R 43 I /21 , Bl. 427, 431 f.). Mit diesem Material setzt Rathenau sich in der Chefbesprechung vom 7.11.21 noch einmal auseinander (Dok. Nr. 130).

7

Eine solche vergleichende Gegenüberstellung in R 43 I nicht ermittelt. Eine Übersicht über den Kontributionshaushalt wird dem Garantiekomitee in der Vormittagssitzung vom 27.9.21 übergeben (R 43 I /21 , Bl. 348-360, hier: Bl. 354).

8

Vergleiche dazu das Protokoll der Nachmittagssitzung vom 26.9.21; es gibt die Ausführungen Schroeders zu diesem Punkt vor dem Garantiekomitee wie folgt wieder: „Ein weiterer Beweis für die sparsame Wirtschaft seien auch die Beamtenbesoldungen. Die Beamtengehälter seien pro Kopf im Durchschnitt auf das 6½fache des Friedensgehaltes gestiegen. Für die einzelnen Beamtengruppen stellen sich die Erhöhungen wie folgt: Für die unteren Beamten auf das 8–10fache, für die mittleren Beamten auf das 5fache und für die höheren Beamten auf das 3fache. Diese Zahlen seien im Juli des Jahres festgestellt. Die Entwertung sei aber mindestens das 10fache, ja 13–15fache. Daraus ergebe sich, daß ein unterer Beamter nur knapp seine Friedensbezüge, ein mittlerer Beamter die Hälfte und ein höherer Beamter ⅓ seines Friedensgehaltes beziehe. Diese Tatsache der unzulänglichen Besoldung mache der Regierung hinsichtlich der Erhaltung eines zuverlässigen Beamtenstabes große Sorge.“ (R 43 I /21 , Bl. 339-344, hier: Bl. 343; weiteres statistisches Material dazu R 43 I /21  und R 2 /3055 ).

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