Text
1. Frage der Vertretung Preußens in der neuen Reichsbahn-Gesellschaft1.
Der Reichskanzler teilte mit, daß in dieser Angelegenheit der Preußische Ministerpräsident nochmals ein Schreiben vom 2. Oktober an ihn gerichtet habe.
Der Reichskanzler verlas sodann dieses Schreiben des Preußischen Ministerpräsidenten vom 2. Oktober 19242. Er wies besonders auf die Beschwerde des Preußischen Ministerpräsidenten darüber hin, daß Bayern entgegen der persönlichen Zusage des Reichsverkehrsministers vor Preußen bez. der Reichsbahn bevorzugt werde. Der Preußische Ministerpräsident führe auch darüber Beschwerde, daß in der zweiten Sitzung des Verwaltungsrats der deutschen Reichsbahn-Gesellschaft3 auf Vorschlag des Generaldirektors Oeser sechs Herren zu Mitgliedern des Vorstandes und ein Herr zum Leiter der Verwaltungsabteilung ernannt worden seien, unter denen sich der für den preußischen Direktorposten seitens des Preußischen Staatsministeriums vorgeschlagene Beamte4 nicht befinde. Der Preußische Ministerpräsident bemängele es, daß Herr v. Frank zum Direktor ernannt und ihm die Gruppenverwaltung Bayern übertragen worden sei, wodurch Bayern Rechte eingeräumt seien, die Preußen entgegen den gegebenen Zusagen verweigert würden.
[1082] Unter diesen Umständen habe das Preußische Staatsministerium in seiner Sitzung vom 2. Oktober es bis auf weiteres abgelehnt, an der für den 7. Oktober anberaumten Chefbesprechung über die Frage der Durchorganisation der Wasserstraßenverwaltung teilzunehmen, da das Preußische Staatsministerium nach den gemachten Erfahrungen in der Reichsbahnfrage keine Neigung habe, sich der Gefahr auszusetzen, daß auch in dem Falle der Wasserstraßenverwaltung Vereinbarungen getroffen würden, die nachher seitens der Reichsregierung nicht gehalten würden.
Der Reichsverkehrsminister Vor der entscheidenden Sitzung des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft sei es ihm nicht gelungen, ein Einvernehmen mit der Preußischen Regierung darüber herbeizuführen, welchem von den Direktoren der Reichsbahn-Gesellschaft die Vertretung übertragen werden solle. Er habe infolgedessen dem Verwaltungsrat gegenüber betont, daß er als Generaldirektor einen Vorschlag bezüglich des Vertreters der preußischen Interessen noch nicht machen könne. Bayern werde keinesfalls besser behandelt als Preußen. Ministerialrat Schulze könne nicht Direktor werden, er habe aber eine andere zufriedenstellende Lösung im Auge. Die Beibehaltung der bayerischen Gruppe entspreche der durch § 43 des Reichsbahngesetzes5 aufrechterhaltenen Bestimmung des Schlußprotokolls Ziffer 4 zum § 24 des Staatsvertrages6, während im Staatsvertrage selbst oder in seinem Schlußprotokoll die preußische Regierung sich die Aufrechterhaltung der Zweigstelle Preußen-Hessen nicht für die Dauer ausbedungen habe. Auf keinen Fall könne eine besonders preußische Gruppe mit einem besonderen Leiter geschaffen werden7.
Der Staatssekretär in der Reichskanzlei Auch er habe den Eindruck, als ob die Personalfrage Schulze ihre Schärfe verloren habe.
Staatssekretär Fischer: Im Verwaltungsrat werde die Gruppenverwaltung Bayern durchaus für möglich gehalten. Es würde jedoch unmöglich sein, vielleicht die preußischen Direktionen zu einer besonderen Gruppenverwaltung zusammenzufassen. Ein preußischer Direktor, sozusagen ohne Portefeuille, sei nicht denkbar.
Der Reichsverkehrsminister Die Rechtsfrage sei kompliziert. Er werde dem Kabinett eine Darstellung der Rechtslage übersenden.
Das Kabinett nahm diese Mitteilungen zur Kenntnis8.
Fußnoten
- 2
- 3
Die Sitzung fand am 1. 10. statt; vgl. Schultheß 1924, S. 85.
- 4
MinR Schulze; vgl. Dok. Nr. 308, Anm. 1.
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- 6
Gesetz betr. den Staatsvertrag über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich vom 30.4.20 mit Schlußprotokoll zum Staatsvertrag: RGBl. 1920, S. 773.
- 7
Diesen Standpunkt vertritt der RVM auch in einem Schreiben an den PrMinPräs. vom 4. 10. (R 43 I/1057, Bl. 41-44).
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Nach weiteren Verhandlungen mit Preußen kommt eine vom 20.10.24 datierte Vereinbarung zwischen der RReg. und der Pr. Reg. zustande, durch die die Vertretung der pr. Interessen im Direktorium der Dt. RB-Gesellschaft geregelt wird. Die Vereinbarung sieht im wesentlichen vor: Dem derzeitigen Direktor der Verkehrsabteilung, StS Vogt, wird die „Verwaltungsstelle Preußen“ bei der Dt. RB-Gesellschaft übertragen. „Der mit der Verwaltungsstelle Preußen betraute Direktor wird mit der Pr. Staatsreg. Fühlung halten und ermächtigt, in den Sitzungen der Ausschüsse des Landtags und Staatsrats zu Verkehrsfragen Stellung zu nehmen und Auskünfte zu erteilen.“ Eine Neubesetzung dieser Direktorenstelle darf nur im Einvernehmen mit Preußen erfolgen. Außerdem wird ein Beamter des PrHandMin. nebenamtlich in den Eisenbahnabteilungen des RVMin. tätig sein, um dort die pr. Auffassung zu vertreten (R 43 I/1057, Bl. 67).