2.108.2 (bau1p): 2. Verhandlungen mit der Entente.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

2. Verhandlungen mit der Entente1.

Ministerialdirektor v[on] Simson berichtet über seine mündlichen Verhandlungen in Paris. Nach anschließender Aussprache2 beschließt das Kabinett:

a) Freiherr v[on] Lersner soll dahin Instruktion erhalten, daß er nochmals die Gründe darlegt, warum Deutschland die Verpflichtung der Entschädigung für die Versenkung der Flotte bei Scapa Flow nicht anerkennen kann, und[402] hierbei förmlich im Namen der Deutschen Regierung die Vorlage des ganzen Falles an ein Schiedsgericht zur Entscheidung vorschlagen. Diese Ausführungen sollen auch schriftlich überreicht werden3. Zugleich soll Herr v[on] Lersner ermächtigt werden, mündlich Schadensersatz anderer Art anzubieten.

b) Die Presse soll Mitteilung erhalten, daß Direktor v[on] Simson nur deshalb aus Paris abgereist ist, um nähere Instruktionen wegen der Frage von Scapa Flow einzuholen. Deutschland habe nicht die Absicht, die durch die Ablehnung der Unterzeichnung des Friedensvertrages in den Vereinigten Staaten von Amerika geschaffene Situation4 zu nutzen, um sich der Erfüllung des Friedensvertrages zu entziehen.

Fußnoten

1

Siehe dazu zuletzt Dok. Nr. 100, P. 1.

2

Nähere Einzelheiten über die Ausführungen von Simsons und den Gang der Kabinettsberatungen s. in den ausführlichen, z. T. wortprotokollähnlichen Tagebuchaufzeichnungen RIM Kochs vom gleichen Tag. Sie werden als Dok. Nr. 107 b im Zusammenhang abgedruckt; eine Zuordnung der Aufzeichnungsteile zu den einzelnen TOPen erschien angesichts des ungeordneten zeitlichen Ablaufs der Kabinettssitzung nicht zweckmäßig.

3

Den Standpunkt der RReg. in der Scapa Flow-Frage erläutert Frhr. von Lersner in einer Note vom 27. 11. Darin wird als ausschlaggebend für die Beurteilung des Falles die Tatsache hingestellt, daß die Versenkung der Schiffe nicht dem Verhalten der RReg., sondern den all. Regg. zur Last gelegt werden müsse. Es wird vorgeschlagen, den ständigen Schiedsgerichtshof im Haag zunächst über die Frage der Verantwortlichkeit entscheiden zu lassen (Text in: Urkunden zum Friedensvertrage. Bd. II, S. 902 ff.; DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 455 ff.; Abdruck auch in der der NatVers. am 4.3.20 vorgelegten Dokumentation über die Scapa Flow-Verhandlungen in: NatVers.-Bd. 341 , Drucks Nr. 2326).

4

Vgl. dazu Dok. Nr. 100, Anm. 7. – Nach Abstimmungen am 19. 11. war im Senat der Vereinigten Staaten von Amerika weder für noch gegen die Ratifizierung des VV die notwendige Zweidrittelmehrheit zustandegekommen. Im Anschluß daran hatte der republikanische Senator Lodge den Entschließungsantrag eingebracht, der Senat möge vorbehaltlich der Zustimmung des Repräsentantenhauses den Kriegszustand zwischen Dtld. und den USA für beendet erklären. Der Antrag wurde zunächst an den zuständigen Ausschuß überwiesen (Schultheß 1919, II, S. 424).

Extras (Fußzeile):