2.61.2 (bau1p): 2. Wiederaufbau in Frankreich und Belgien.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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2. Wiederaufbau in Frankreich und Belgien.

a) Der Reichswirtschaftsminister stellt eine Denkschrift über den Stand der Angelegenheit in Aussicht7;

b) er teilt mit, daß er nach großen Mühen eine Persönlichkeit als Reichskommissar für den Wiederaufbau gefunden habe8, die jedoch ein Jahresgehalt von 100 000 M und besondere Repräsentationsgelder beansprucht. Das Kabinett erklärt sich in Ermangelung einer anderen Lösung mit der Anstellung einverstanden, ersucht jedoch, die Bezüge möglichst auf 80 000 M herabzudrücken. Die Anstellung soll auf dreimonatliche Kündigung erfolgen. Besondere Repräsentationsgelder sollen nicht gewährt werden; die Liquidierung für Reisen und Aufwand soll vielmehr im einzelnen Falle vorbehalten werden.

Mit der vom Reichswirtschaftsminister ferner vorgeschlagenen Einstellung eines Mitarbeiters (Steiner) erklärt sich das Kabinett ebenfalls einverstanden;

[246] c) auf Anfrage des Landrats Cuntze9 beschließt das Kabinett: Falls die Regierungen der Länder die Forderungen stellen sollten, daß die vom Reich zu vergebenden Lieferungen nur durch ihre Vermittlung vergeben werden dürfen, so sind diese Forderungen abzulehnen. Die für den Wiederaufbau in Frage kommenden Lieferungen sollen durch den Reichskommissar vergeben werden10.

Fußnoten

7

Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 43, P. 1. – Am 17. 9. legt der RWiM dem RK einen Bericht vom 13. 9. über seine „bisherige Tätigkeit in Sachen des Aufbaues in Nordfrankreich und Belgien“ vor (R 43 I /342 , Bl. 77–81). In diesem Bericht wird zunächst ausgeführt, daß die in der Kabinettssitzung vom 12. 8. ausgesprochene Warnung an die dt. Industrie, mit Behörden oder Unternehmern der Entente nicht in direkte Verhandlungen zu treten, aus Konkurrenzgründen und wegen der offenen Westgrenze sich nicht habe aufrechterhalten lassen. Hinsichtlich der vom Reich zu liefernden Materialien, deren Wert auf über 1 Mrd M geschätzt wird, wird die grundsätzliche Frage aufgeworfen, „ob es zweckmäßig sei, diese Aufträge in voller Höhe und schnell auszuführen, oder ob man sich ihnen gegenüber möglichst zögerlich zu verhalten habe“. Einerseits sei es wünschenswert, wenn die dt. Industrie in möglichst großem Umfang beschäftigt werde, andererseits sei aber die Endsumme der dt. Reparationsschuld noch nicht festgestellt, so daß die RReg. Gefahr laufe, daß die dt. Lieferungen „wohl auf dem Haben, aber gleichzeitig auch versteckt auf dem Soll erscheinen und damit in Wirklichkeit überhaupt nicht berechnet werden“. Der RWiM empfiehlt, „unter allen Umständen den guten Willen zum Wiederaufbau“ zu zeigen und gleichzeitig über eine baldige Festsetzung der Reparationsschuld zu verhandeln. „Ein solcher Schritt ist indes bedenklich, solange die Ententemächte innerlich geschlossen Deutschland feindlich gegenüberstehen“ (R 43 I /342 , Bl. 77–81).

8

Dr. Hilbenz, ehemals Direktor der Kruppschen Friedrich-Alfred-Hütte. Er war von der ZAG vorgeschlagen worden.

9

In der Vorlage irrtümlich: Conze.

10

Zur weiteren Behandlung dieser Organisationsangelegenheit s. Dok. Nr. 179, letzter Abs.

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