2.111 (bau1p): Nr. 109 Aufzeichnung des Geheimen Regierungsrats Loehrs über die Verhandlungen mit der Entente. 24. November 1919

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[410] Nr. 109
Aufzeichnung des Geheimen Regierungsrats Loehrs über die Verhandlungen mit der Entente. 24. November 1919

R 43 I /13 , Bl. 3–5 Abschrift1

Wir sind am Dienstag, dem 18. November, vormittags in Paris eingetroffen. Am Nachmittag des 20. November hat der Führer der deutschen Delegation, Ministerialdirektor von Simson, im französischen Außenministerium eine Unterredung mit den Herren Dutasta und Berthelot gehabt. Die Unterredung bezog sich in ihrem ersten Teil auf die formelle Behandlung der von den Gegnern zur Erörterung gestellten Gegenstände2. Für eine auf den 25. November anberaumte mündliche Verhandlung, der auf französischer Seite der General Le Rond vorsitzen sollte, haben uns die Franzosen die anliegende Tagesordnung zugehen lassen3.

Bei Erörterung des Schlußprotokolls, dessen Unterzeichnung in der Note vom 2. November des Jahres4 seitens des Herrn Clemenceau verlangt worden[411] ist, nahmen die französischen Regierungsvertreter in den beiden Hauptpunkten, Scapa Flow und Auslieferung nach Artikel 228 des Friedensvertrages, eine völlig ablehnende Haltung ein. Demzufolge beschloß Herr von Simson, Herrn Dutasta durch briefliche Mitteilung des Herrn von Lersner wissen zu lassen, daß er zur mündlichen Berichterstattung nach Berlin fahren werde. Wir hatten inzwischen erfahren, daß die Amerikaner am 1. Dezember Paris und am 5. Dezember Europa verlassen würden, und die Pariser Presse verkündete mit voller Bestimmtheit das Inkrafttreten des Friedensvertrages zum 1. Dezember. Der Brief des Herrn von Lersner ist am 21. November abends in die Hände der Gegner gelangt. In der Absicht, am 22. mit der Delegation Paris zu verlassen, wurde Herr von Simson noch wesentlich durch die am Abend des 21. übermittelte Note der französischen Regierung über die Freigabe der deutschen Gefangenen bestärkt. Diese vom 15. November datierte Note (siehe Anlage)5 stellt nach Inhalt und Form eine der schamlosesten Beleidigungen Deutschlands dar, die sich die Entente-Diplomatie bisher gestattet hat. Sie bestreitet einerseits in krassem Widerspruch mit der Wahrheit, daß Frankreich uns irgend welche Versprechungen auf Entlassung der deutschen Kriegsgefangenen vor Inkrafttreten des Friedens gemacht habe, und ist andererseits offenbar von dem Gedanken getragen, daß Deutschland, angesichts seines Verhaltens im Kriege und nach dessen Beendigung, nicht berechtigt sei, die Erfüllung gegebener Versprechungen zu beanspruchen. Es wird der Deutschen Regierung u. a. vorgeworfen, daß sie sich illoyalerweise weigere, die vertragliche Verpflichtung auf Auslieferung der unter Artikel 228 des Friedensvertrages fallenden Personen zu erfüllen, obgleich noch am 20. November der französische Regierungsvertreter in einer amtlichen Unterredung mit Herrn von Simson die Schwierigkeiten ausdrücklich anerkannt hatte, denen Deutschland bei Erfüllung dieser Vertragsbestimmung gegenüberstehe, und obgleich keineswegs eine Weigerung, sondern vielmehr ein positiver Vorschlag von deutscher Seite vorliegt, wie auf dem hier fraglichen Gebiete der Volksstimmung in den Ententeländern Rechnung getragen werden könne, ohne die schweren Verwicklungen herbeizuführen, welche die Durchsetzung von Auslieferungsmaßnahmen in Deutschland gewärtigen ließen.

Die Nichtbeteiligung Amerikas bei Ausführung des Friedensvertrages6, insbesondere bei Besetzung und Verwaltung der Abstimmungs- und Okkupationsgebiete, bei den Grenzfestsetzungen und bei der Tätigkeit der Wiedergutmachungskommission, bedeutet für die deutschen Interessen sehr erhebliche Nachteile, die um so schwerer wiegen, als die Amerikaner, dort wo ihnen der Vorsitz zusteht, von den Franzosen vertreten und als ferner die amerikanischen Truppen einstweilen durch französische ersetzt werden sollen.

Was die Rechtslage anbelangt, so könnte Deutschland allerdings auf Grund des Friedensvertrages genötigt werden, sich bei Errichtung eines Protokolls zu beteiligen, welches lediglich die Ratifikation des Vertrages durch Deutschland[412] und drei der alliierten Hauptmächte feststellt. Dadurch würde der Friedensvertrag zwar formell in Kraft treten, er würde indessen – mangels anderweitiger Vereinbarung – in zahlreichen und wesentlichen Punkten ohne Amerikas Mitwirkung unausführbar sein. Dies gilt insbesondere auch von der Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu seinen bisherigen Feinden. Was die Gebietsveränderungen anbelangt, so sind der künftige Freistaat Danzig, der Memelstreifen und Nordschleswig den fünf Hauptmächten gemeinsam abgetreten, und in vielen Punkten ist ferner die Errichtung des Völkerbundes Voraussetzung für die Durchführung des Friedensvertrages (Saargebiet).

Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit die amerikanische Regierung innerpolitisch und verfassungsrechtlich in der Lage ist, die durch die Nichtratifikation Amerikas auf Seiten der Entente entstehenden Verlegenheiten von sich aus zu beheben. Soweit hierzu eine Mitwirkung Deutschlands erforderlich ist, wird man sich, auch wenn man nicht auf dem Standpunkte steht, jede etwaige Gelegenheit zur Sabotierung des Versailler Gewaltvertrages ausnutzen zu müssen, keinesfalls geneigt zeigen dürfen, ohne eine befriedigende Einigung über die Auslieferungsfrage und Scapa Flow Verpflichtungen einzugehen, die über das Maß des dem [!] Friedensvertrage Zugestandenen hinausgehen, zumal uns bedeutsame Garantien durch Nichtbeteiligung amerikanischer Vertreter und amerikanischer Truppen bei entsprechender Verstärkung des französischen Einflusses entzogen werden würden.

Ein Interesse Deutschlands am schleunigen Inkrafttreten des Vertrages suchen die Gegner unter Hinweis auf die dann bevorstehende Freigabe der deutschen Kriegsgefangenen zu konstruieren. Demgegenüber ist geltend zu machen, daß Frankreich infolge gewisser Leistungen unsererseits (Kohlenvorauslieferungen7, Angelegenheit des Sergeanten Mannheim8) ausdrücklich zugesagt hat, die Gefangenen schon vor Inkrafttreten des Friedens freizugeben. Im übrigen muß nach unseren bisherigen Erfahrungen mit starker Wahrscheinlichkeit darauf gerechnet werden, daß auf Seiten Frankreichs nach Inkrafttreten des Friedensvertrages neue Ausflüchte gesucht und gefunden werden, um sich der Verpflichtung zur Freigabe unserer Landsleute zu entziehen. Andererseits würde es in weiten Kreisen der deutschen Bevölkerung zu den heftigsten Gegenwirkungen führen, wenn die Deutsche Regierung in der unsere nationale Ehre aufs tiefste berührenden Auslieferungsfrage nicht nur keine einigermaßen erträgliche Lösung durchzusetzen vermöchte, sondern sogar zu einer vorzeitigen Durchführung die Hand bieten und die schweren Erschütterungen unseres gesamten innerpolitischen Lebens, welche sich aus der rücksichtslosen Erzwingung der Auslieferung ergeben müssen, früher herbeiführen würde, als unbedingt geboten ist. In der Scapa-Flow-Frage ist unsere Rechtsbasis sehr stark. Eine Erfüllung der uns zugemuteten Entschädigungen verbietet sich übrigens schon angesichts der katastrophalen Folgen, welche sie für unser ohnehin schwer genug erschüttertes Wirtschaftsleben zeitigen würde.

[413] Die intransigente Haltung, welche die Gegner in den Punkten Auslieferung und Scapa Flow einnehmen, rechtfertigt die Befürchtung, daß unsere bescheidenen, den Wünschen der beteiligten Bevölkerungskreise einigermaßen entsprechenden Vorschläge auf Verbesserung der deutsch-polnischen Grenzführung kein Entgegenkommen finden werden9, solange die Entente der Meinung ist, durch schroffste rücksichtsloseste Hervorkehrung des Gewaltstandpunktes ihre Interessen am wirksamsten fördern zu können. Sie wird auch nach Inkrafttreten des Friedensvertrages die Erpresserpolitik fortsetzen, bis sie auf ernsten Widerstand bei uns stößt, und dadurch genötigt wird, abzuwägen, ob und inwieweit die von ihr angestrebten weiteren Erfolge im richtigen Verhältnisse zu den Nachteilen und Gefahren etwaiger Zwangsmaßnahmen (wie Ausdehnung der Okkupation) stehen würden. Je weiter die Zeit fortschreitet, um so größer werden diejenigen Bevölkerungskreise des neutralen und feindlichen Auslandes werden, welche dringlich die Herbeiführung eines wirklichen Friedenszustandes heischen. Selbstverständlich kann unsererseits lediglich an einen passiven Widerstand unter zähem Festhalten an dem Standpunkte, daß wir uns über die Grenzen des Versailler Vertrages nicht hinausdrängen lassen, gedacht werden. Diesen Standpunkt wird aber die Deutsche Regierung auch gegenüber einer Androhung weiterer Zwangsmaßnahmen aufrecht erhalten müssen, wenn sie der Willkür und dem Vernichtungswillen der Feinde nicht völlig freien Spielraum lassen will; und es wird im Hinblick auf die starke Beteiligung preußischer Interessen besonders Sache der Preußischen Landesregierung sein, in diesem Sinne auf die Reichsregierung einzuwirken.

Übrigens sollen die Leiter der Gefangenen-Fürsorgevereine alsbald nach unserer Rückkehr durch Herrn von Simson über die Sachlage aufgeklärt werden mit dem Ziele, sie davon zu überzeugen, daß durch starke Betonung des Wunsches auf schleunigste Befreiung unserer Gefangenen unsere gesamte taktische Lage schwer geschädigt würde, ohne zu Gunsten der Gefangenen Entscheidendes zu erreichen. Die Note des Herrn Clemenceau vom 15. November deutet bereits die Gründe an, welche seitens der Französischen Regierung nach Inkrafttreten des Friedensvertrages unserem Verlangen auf Heimbeförderung der deutschen Kriegsgefangenen entgegengesetzt werden sollen (Wiederaufbau des zerstörten Nordfrankreichs, Auslieferungen gemäß Artikel 228 des Friedensvertrages)10, und sie kennzeichnet allgemein die Vergewaltigung, welche unsere Lebensinteressen dauernd seitens unserer Gegner erfahren werden, solange es uns nicht gelingt, durch eine aktive Politik unsere bisherigen Feinde zu zwingen, mit Deutschland wieder als mit einem ernst zu nehmenden Faktor zu rechnen.

gez. Loehrs.

Fußnoten

1

Diesen Bericht übersendet der PrMinPräs. dem RK mit Anschreiben vom 30. 11. „zur gefälligen Kenntnisnahme“. Die PrReg. teile „durchaus den im vorletzten Absatz des Berichts vertretenen Standpunkt, daß Deutschland sich unter keinen Umständen über die Grenzen des Versailler Vertrages hinausdrängen lassen darf und daß den dahingehenden Versuchen der Franzosen der schärfste passive Widerstand entgegengesetzt werden muß. Die Preußische Regierung bittet dringend, daß auch seitens der Reichsregierung bei den Verhandlungen an diesem Standpunkt festgehalten wird. In Vertretung Göhre“ (R 43 I /13 , Bl. 5). – Sichtvermerk Bauers vom 5.12.19.

2

Zum Zusammenhang s. Dok. Nr. 100, P. 1 und 107 a, P. 2. – Zum Verhandlungsverlauf s. auch DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 379 ff.

3

TO liegt nicht bei. – Zum Fortgang der Verhandlungen s. DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 385 f.

4

Gemeint ist die all. Note vom 1. 11., die dem Leiter der Dt. Friedensdelegation, Frhr. von Lersner, am 2. 11. übergeben worden war (Einzelheiten s. Dok. Nr. 97, P. 1).

5

Eine Abschrift der Note liegt nicht bei. Einzelheiten s. Dok. Nr. 107 b, insbesondere Anm. 3; vgl. auch Dok. Nr. 111, Anm. 1.

6

Vgl. dazu Dok. Nr. 107a, P. 1, Anm. 4.

7

Einzelheiten s. Dok. Nr. 98, Anm. 5.

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 83, P. 1. Anm. 3.

9

Über die in der zweiten Jahreshälfte 1919 stattfindenden dt.-poln. Verhandlungen und Abkommen s. Schultheß 1919, I, S. 414 f. und 495.

10

Zur weiteren Behandlung der Kriegsgefangenenfragen s. Dok. Nr. 111.

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