2.39.1 (bru1p): 1. Anleiheverhandlungen.

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1. Anleiheverhandlungen.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete an Hand des Telegramms von Ministerialdirektor Dr. Dorn aus London vom 21. Mai 1930 Nr. 2891 über den gegenwärtigen Stand der in London geführten Verhandlungen über die Mobilisierungsanleihe.

Auf Grund der Aussprache beschloß das Kabinett, dem Reichsbankpräsidenten Dr. Luther und Ministerialdirektor Dr. Dorn für die Fortsetzung der Verhandlungen die aus Anlage 1 ersichtliche Instruktion zu erteilen2.

Fußnoten

1

In dem Telegramm aus London vom 21.5.30 (im Kabinettsprotokoll wird irrtümlich der 11. 5. angegeben) hatte MinDir. Dorn berichtet, daß noch größere Schwierigkeiten in der Währungsfrage bestünden und die USA die direkte Verpflichtung des Reichs gegenüber den Anleiheinhabern fordere. Man sei im übrigen übereingekommen, daß auch eine vorzeitige Tilgung von Teilen der Anleihe nach fünf Jahren möglich sei; der Rückkauf bei normaler Tilgung solle der dt. Reg. auf Grund eines Sonderabkommens mit der BIZ zugestanden werden. Die Gläubiger hätten durch Hinweis auf RB und RP erneut eine besondere Sicherheit gefordert (Telegramm Nr. 289 in R 43 I /672 , Bl. 42–44).

2

In der Instruktion, die als Telegramm des RbkVpräs. Dreyse und des StS Schäffer an Luther und Dorn abggefaßt war, erklärte sich die Reg. mit der Übernahme der direkten Haftung Dtlds gegenüber den Inhabern der Anleihe unter drei Bedingungen einverstanden:

1.Schriftliche Bestätigung der Gläubigermächte, daß dieses Zugeständnis ohne jedes spätere Präjudiz gelte;

2.Vereinbarung mit den Gläubigermächten, daß Dtld bei direkter Inanspruchnahme durch Inhaber der Anleihe in Höhe von zwei Dritteln auf die Gläubigermächte zurückgreifen könne;

3.falls Dtld durch die Inhaber der Anleihe direkt in Anspruch genommen werde, müsse eine neue Regelung eintreten, nach der für die Zukunft sichergestellt sei, daß eine zweite Inanspruchnahme durch Anleihegläubiger nach vorheriger Zahlung an die Bank nicht mehr erfolgen könne (R 43 I /672 , Bl. 45–46).

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