2.92.3 (bru1p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Sitzung des Überwachungsausschusses des Reichstags am 6. August 1930.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Sitzung des Überwachungsausschusses des Reichstags3 am 6. August 1930.

Der Reichskanzler machte darauf aufmerksam, daß der Überwachungsausschuß des Reichstags am 6. 8. über die Notverordnungen beraten werde. Er teilte mit, daß er die Führer der hinter der Regierung stehenden Parteien zu einer Vorbesprechung über die Sitzung am 6. 8. vormittags in das Reichskanzlerhaus einladen wolle4. Er wolle in dem Schreiben gleichfalls auf die Notwendigkeit hinweisen, daß alle Regierungsparteien in dem Ausschuß vertreten seien. Dann werde es unter Einbeziehung der Gruppe Westarp5 möglich[355] sein, mit 14 gegen 14 Stimmen Anträge der Opposition auf Herbeizitierung von Mitgliedern des Reichskabinetts abzulehnen.

Zu der erwähnten Besprechung im Reichskanzlerhause wolle er auch den Grafen Westarp einladen. Auf die Notwendigkeit des Erscheinens in der Sitzung des Überwachungsausschusses am 6. 8. müsse Graf Westarp sowie Geheimrat Schultz (Bromberg) durch Reichsminister Dr. Schiele hingewiesen werden.

Die Reichsregierung werde in der Sitzung am 6. 8. durch Staatssekretär Zweigert zweckmäßigerweise vertreten sein.

Fußnoten

3

Gemeint ist der „Ausschuß für Wahrung der Rechte der Volksvertretung“, der auch nach der Auflösung des RT zu tagen berechtigt war.

4

S. Dok. Nr. 94.

5

Zum Ausscheiden der Gruppe Westarp aus der DNVP s. Dok. Nr. 74, Anm. 6.

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