1.236 (bru3p): Nr. 750 Reparationspolitische Besprechung vom 17. Mai 1932, 12.30 Uhr

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Nr. 750
Reparationspolitische Besprechung vom 17. Mai 1932, 12.30 Uhr

R 43 I /318 , Bl. 27–28

Anwesend: Brüning; StS Pünder, v. Bülow; MinDir. Ritter, Schwerin v. Krosigk; MinR Berger; Protokoll: MinR Vogels.

Gegenstand der Besprechung war die Festlegung der Beantwortung des beiliegenden aide – mémoires der amerikanischen Botschaft vom 12. Mai1. Dieses aide – mémoire war Herrn Ministerialdirektor Dr. Ritter übergeben worden und sollte im Laufe des heutigen Tages von ihm mündlich beantwortet werden.

[2524] Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk erinnerte daran, daß in den Londoner Vereinbarungen über die Nachleistung der während des Hoover-Feierjahres gestundeten Reparationszahlungen usw. ein Zinssatz von 3 v. H. festgesetzt worden sei. Schon damals aber seien sich alle Vertragsteile darüber klar gewesen, daß dieser Zinssatz erhöht werden müsse, wenn die Amerikaner sich mit dem 3%igen Satz nicht zufrieden geben sollten. Man habe damals die 3% nur deshalb gewählt, um auf diese Weise einen Druck auf die Amerikaner auszuüben, sich mit der in London gefundenen Lösung ohne weiteres abzufinden. Der amerikanische Kongreß habe den Zinssatz bekanntlich später auf 4% hinaufgesetzt2. Infolgedessen werde Deutschland schon seit langen Monaten von seinen Vertragsgegnern gedrängt, ein Zusatzabkommen zu den Londoner Vereinbarungen zu unterzeichnen, zwecks Erhöhung des Zinssatzes von 3 auf 4%. Staatssekretär Dr. von Bülow und er seien anläßlich ihres Aufenthaltes in London bei den Donauraum-Verhandlungen3 in der Sache stark gedrängt worden. Ferner habe man ihn selbst auch kürzlich in Genf erneut auf die Sache angesprochen. Bisher sei es gelungen, einer Entscheidung auszuweichen. Es erscheine aber nach Lage der Verhältnisse ausgeschlossen, sich der Sache noch bis zur Lausanner Konferenz zu entziehen. In einer Vorbesprechung der Ressorts habe man sich dahin geeinigt, die von den Amerikanern verlangte Bereitwilligkeitserklärung, den Zinssatz von 4% anzuerkennen, nunmehr abzugeben. Bezüglich der amerikanischen Besatzungskosten sei dies übrigens ja auch schon geschehen. Bei den Verhandlungen über die Nachzahlung der amerikanischen Besatzungskosten habe man den im Bericht zu den Londoner Vereinbarungen gemachten Vorbehalt wiederholt, daß die Anerkennung des höheren Zinssatzes im gegenwärtigen Augenblick keinerlei Rückschluß auf die deutsche Zahlungsfähigkeit gestatten dürfe. Ein gleicher Vorbehalt müsse selbstverständlich bei der jetzt abzugebenden Erklärung bezüglich der Reparationszahlungen gemacht werden.

Der Reichskanzler erklärte, daß es ihm an sich erwünschter gewesen wäre, die Angelegenheit bis zur Lausanner Konferenz in der Schwebe zu halten. Er sehe aber ein, daß diese Taktik angesichts des Druckes der Gegenseite nicht durchgehalten werden könne, zumal da die Sache wegen der bevorstehenden Fälligkeiten für die amerikanischen Kriegsschuldenforderungen gegenüber England, Frankreich und Italien (15. Juni) unter festem zeitlichem Druck stehe.

Man war sich darüber einig, daß die deutsche Bereitwilligkeitserklärung, das Zusatzprotokoll zu den Londoner Vereinbarungen abzuschließen, nur formelle Bedeutung haben werde, wenn man der Meinung sein könne, daß die Gegenseite in Lausanne bereit sein werde, die Londoner Vereinbarungen von Grund auf zu revidieren. Falls man aber befürchten müsse, daß man in Lausanne nicht zu einer derartigen Totalrevision kommen wolle, würde das Zusatzprotokoll unter Umständen eine sachliche Benachteiligung herbeiführen. Dieses Risiko erschien aber im gegenwärtigen Augenblick unvermeidbar. Ministerialdirektor Dr. Ritter wurde daher ermächtigt, dem amerikanischen Botschafter die Bereitwilligkeit Deutschlands zu dem Zusatzabkommen zu erklären.

[2525] Ministerialdirektor v. Krosigk, der im Begriff stand, nach Genf abzureisen, wurde ermächtigt, in Genf entsprechende Erklärungen abzugeben4.

Fußnoten

1

Text des Aide mémoires in R 43 I /318 , Bl. 29. Die Amerik. Reg. hatte die Erhöhung des Zinssatzes für öffentliche dt. Schulden von 3% auf 4% gefordert.

2

Vgl. Dok. Nr. 705.

3

Vgl. Dok. Nr. 718, Anm. 3.

4

Vgl. das Telegramm Nr. 548 vom 18.5.32 von Krosigks aus Genf sowie das von Krosigk am 23.5.32 übersandte Ergänzungsprotokoll vom 20.5.32 in englischer und dt. Sprache in R 43 I /318 , Bl. 30–34. Das Protokoll wurde am 6.6.32 im AA unterzeichnet (Vermerk von MinR Vogels, R 43 I /318 , Bl. 35.

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