1.62 (bru3p): Nr. 576 Der Geschäftsführende Vorsitzende der Deutschen Staatspartei an den Reichskanzler. 28. November 1931

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Nr. 576
Der Geschäftsführende Vorsitzende der Deutschen Staatspartei an den Reichskanzler. 28. November 1931

R 43 I /1811 , Bl. 200–202

[Osthilfe]

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Im Auftrage der Reichstagsfraktion der Deutschen Staatspartei darf ich mir erlauben, Ihnen folgende Wünsche ganz ergebenst zu unterbreiten:

Bei der Neugestaltung der Osthilfe müßte Sorge getragen werden, daß weit mehr wie im bisherigen Verlaufe der Osthilfe-Aktion die bäuerlichen Betriebe bei der Vergebung von Umschuldungsdarlehen Berücksichtigung erfahren. Es kann nach der bisherigen Entwicklung kein Zweifel daran bestehen, daß die Mehrzahl der bäuerlichen Betriebe sich krisenfester erwiesen hat wie die Mehrzahl der Großbetriebe, so daß auch das Risiko für die gewährten Darlehen wesentlich geringer sein wird.

[2025] Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, daß bei zahlreichen Großgütern eine wirkliche Sanierung weit eher und nachhaltiger erreicht werden würde, wenn seitens dieser Großgüter für die Zwecke der Anliegersiedlung Land abgegeben werden würde. Damit würde auch erreicht werden, daß eine große Zahl von zwergbäuerlichen Betrieben von kleinen Pächtern und Landarbeitern zu einer vollen Existenz gelangen würden. Auch würde damit der Arbeitsmarkt eine nicht unerhebliche Entlastung erfahren. In den beiden schlesischen Provinzen sind die Voraussetzungen für eine umfangreiche Anliegersiedlung in besonders starkem Maße vorhanden. Der Großgrundbesitz sieht dort ebenfalls in der Absiedlung ein wertvolles Hilfsmittel zu seiner Sanierung.

Leider müssen wir nach den uns aus den verschiedensten Teilen des Ostens und besonders aus Schlesien gemachten Mitteilungen annehmen, daß dort bisher die Anliegersiedlung im Rahmen der Osthilfe nur in recht bescheidenem Umfange und bei weitem nicht so, wie man es nach den früheren Erklärungen der Reichsregierung erwarten durfte, durchgeführt worden ist1.

Unerläßlich ist auch bei der jetzigen Neugestaltung der Osthilfe, daß dabei die in früheren Jahren angesetzten Siedler Berücksichtigung finden. Sie befinden sich heute in zahlreichen Fällen in großer Notlage. Das hat neben der schwierigen Lage der Landwirtschaft überhaupt seinen Grund in der Tatsache, daß sie ihre Stellen seinerzeit zu Preisen erworben haben, die ihre Existenzfähigkeit heute ernsthaft in Frage stellen. Im Osthilfegesetz sind seinerzeit ausdrücklich entsprechend einer Bestimmung, die auf unseren Antrag in das Gesetz aufgenommen worden ist, auch Hilfsmaßnahmen für die Siedler vorgesehen2. Trotzdem werden bei uns immer wieder Klagen darüber laut, daß von einer Hilfsaktion für diese Siedler bisher kaum irgendetwas zu bemerken ist. Nach unserer Auffassung kann man aber unmöglich, wie es die Reichsregierung dankenswerterweise plant, jetzt daran gehen, das so notwendige Siedlungswerk in noch umfassenderen Maße durchzuführen, wenn man nicht zuvor denjenigen notleidenden Siedlern, die wirklich sanierungsfähig und würdig sind, die Hilfe gewährt, die das Gesetz für sie vorsieht.

Wir wären Ihnen, hochverehrter Herr Reichskanzler, sehr dankbar, wenn Sie dahin wirken würden, daß unsere Wünsche von den zuständigen Stellen geprüft und soweit irgend möglich auch berücksichtigt werden3.

Eine Abschrift dieses Schreibens haben wir dem Herrn Reichsminister und Reichskommissar für die Osthilfe, Dr. Schlange-Schöningen, übersandt.

Ich bin mit der Versicherung meiner Wertschätzung

Ihr Ihnen sehr ergebener

A. Weber

Fußnoten

1

Zum Kleinsiedlungsprogramm der RReg. vgl. Dok. Nr. 465, P. 2.

2

In § 23 Abs. 2 d), e) und k) des OsthilfeGes. vom 31.3.31 waren Reichsmittel zur Betriebssicherung von Kleinbetrieben, Siedlern und kleineren Mittelbetrieben als Hilfe zur Ergänzung des notwendigen Inventars, zur Erleichterung der Kreditgewährung an landwirtschaftliche Pächter, Kleinbesitzer und Siedler sowie zur Hilfeleistung für notleidende Siedler vorgesehen. § 24 verpflichtete das Reich, in den Rechnungsjahren 1932–1936 jährlich 50 MioRM im Reichshaushaltsplan zur Förderung des ländlichen Siedlungswesens im Zusammenhang mit der Entschuldung zur Verfügung zu stellen (RGBl. 1931 I, S. 117 ; hier: S. 120–121).

3

MinR Feßler antwortete MdR Weber am 10.12.31, daß die „betreffenden Wünsche von den zuständigen Stellen angelegentlich verfolgt“ würden (Entw. in R 43 I /1811 , Bl. 204).

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