2.117 (cun1p): Nr. 117 Der Reichswehrminister an den Reichskanzler. 6. April 1923

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[368] Nr. 117
Der Reichswehrminister an den Reichskanzler. 6. April 1923

R 43 I /685 , Bl.  28

[Betrifft: Kritik Severings an der Reichswehr]

Die letzten Verhandlungen im preußischen Landtag über die Rossbachleute1 geben mir Veranlassung, eine Entscheidung des Reichskabinetts darüber zu erbitten, ob der preußische Minister des Innern zu einer öffentlichen Kritik der Reichswehr, also einer Reichseinrichtung, berechtigt ist. Bereits am 20. Juni 1922 habe ich bei dem Herrn preußischen Minister des Innern in einem Schreiben – Nr. 498.6.22 T. 1 III –, das in Abschrift auch dem Herrn Reichspräsidenten und dem Herrn Reichskanzler zugegangen ist, formell dagegen Einspruch erhoben, „daß über Maßnahmen und Verhalten der Reichswehr von einem Mitgliede der preußischen Regierung ein Urteil abgegeben wird, ohne sich vorher mit mir darüber zu verständigen.“ Trotzdem hat sich jetzt genau derselbe Vorgang wiederholt. Ohne mein Einverständnis vorher einzuholen, hat der preußische Minister des Innern das Verhalten der Reichswehr einer längeren Kritik unterzogen. Ich sehe ganz davon ab, daß diese Kritik teilweise falsch war und in der Presse richtiggestellt werden mußte. Ich sehe auch davon ab, daß die Ausführungen bei Eingeweihten geradezu den Eindruck der Illoyalität machen mußten. Für mich handelt es sich hier um die grundsätzliche Frage: „Kann der Minister eines Landes ohne Verständigung mit mir über die Reichswehr in Öffentlichkeit und Parlament Urteile abgeben?“ Ich muß diese Frage unbedingt verneinen und glaube, daß jede andere Auffassung zu unhaltbaren Zuständen führen würde. Was würde zum Beispiel der Minister Severing sagen, wenn ich im Reichstage die Zuverlässigkeit der Schupo oder sonstiger ihm unterstellter Verwaltungsbehörden kritisieren wollte? Ich bin es der Reichswehr und mir selbst schuldig, dafür zu sorgen, daß nicht auch noch auf staatliche Organe die im Lande weit verbreitete Ansicht übergreift, nach der die Reichswehr vogelfrei und der Eckstein ist, an dem sich jeder reiben kann.

In diesem Zusammenhang halte ich es aber auch für notwendig, festzustellen, daß ein großer Teil der Verdächtigungen, unter denen die Reichswehr besonders von Seiten der preußischen Verwaltungsbehörden zu leiden hat, auf die widersprechenden Anordnungen und Maßnahmen des Reichs und der Länder zurückzuführen sind. Man kann der Reichswehr nicht bestimmte Ziele stecken, ihr aber die Benutzung der zu diesem Ziel führenden Wege verbieten. Es hat sich nachgrade zu einem für die Staatsautorität offenen Skandal ausgewachsen, daß preußische Verwaltungsbehörden auf ausdrückliche und wiederholte Anweisung des Innenministers gegen Dinge einschreiten, die von Reichswehrstellen in Ausführung der ihnen erteilten Befehle veranlaßt werden. Es muß weiter zu einer Verbitterung ohnegleichen führen, wenn Offiziere, die einer heiligen Sache zu dienen glauben und dafür ihre Haut schon außenpolitisch[369] zu Markte tragen, sich auch noch innerpolitisch angegriffen und von den eigenen Landsleuten mit Schmutz beworfen sehen; ein Verfahren, das eine entsprechend eingestellte Presse mit Freuden aufgreift, um der verhaßten Reichswehr eins auszuwischen, wobei es ihr auf einen mehr oder weniger eklatanten aber mit innerpolitischen Motiven schön verbrämten Landesverrat nicht ankommt. Es muß schließlich auch der Reichswehr jeden Kredit bei den Bevölkerungsschichten nehmen, die sich ihr vertrauensvoll zur Mitarbeit an hohen nationalen Zielen zur Verfügung gestellt haben, wenn sie sich dann aus kleinlichen Parteirücksichten schnöde im Stich gelassen sehen. Meine Bemühungen, durch Vereinbarungen mit dem preußischen Minister des Innern eine Änderung dieses unhaltbaren Zustandes herbeizuführen, sind leider vollkommen gescheitert. Ich muß daher eine klare Anweisung der Reichsregierung an die Regierungen der Länder erbitten. Eine Aufzeichnung über die Entwicklung und den derzeitigen Stand der Angelegenheit liegt bei2. Über die Art, wie man den Veröffentlichungen einer gewissen Presse, die ich nur als versteckten Landesverrat bezeichnen kann, entgegenzutreten vermag, werde ich mich zunächst mit dem Herrn Reichsjustizminister ins Benehmen setzen3.

Dr. Geßler

Fußnoten

1

Am 23. 3. hatte die Debatte über Selbstschutzorganisationen stattgefunden (LT-Protokolle, Bd. 12, Sp. 16200 – 16277).

2

In der Anlage wird zunächst eine kurze Übersicht über den Verlauf der Landesschutzfrage gegeben. Danach ergaben sich aus der Vereinbarung vom 30. 1. (Dok. Nr. 61) folgende Weiterungen: „In der ersten Februarwoche wurden über die in Ausführung dieses Abkommens zu unternehmenden Schritte die Wehrkreiskommandeure im RWeMin. unter Mitwirkung des MinDirig. Abegg, die OPräs. im PrIMin. unter Mitwirkung des Chefs des Truppenamts des RWeMin., Generalmajor Hasse, persönlich eingehend unterrichtet. Ende Februar meldete die Mehrzahl der Wehrkreiskommandeure, daß ihr Versuch, in Verfolg dieser Anweisung zu praktischen Besprechungen mit den OPräs. überzugehen, gescheitert sei, da die OPräs. erneute Weisung des Ministers Severing erhalten hätten, die Abmachung als ungültig zu betrachten, jede Zusammenarbeit mit der Reichswehr in Sachen Landesschutz abzulehnen, hingegen gegen alle Organisationen, die sich mit Landesverteidigungsfragen beschäftigen, aufs Schärfste vorzugehen und die Nachforschungen nach verborgenen Waffenlagern mit allem Nachdruck wieder aufzunehmen.“ Im folgenden werden dann einige Einzelbeispiele angeführt (R 43 I /685 , Bl. 31-32).

Dieses Schreiben des RWeM trägt den handschriftlichen Vermerk Cunos für Hamm: „Dürfte als erledigt gelten können? 8. 4.“ Diese Bemerkung nimmt offenbar Bezug auf eine Besprechung, die am 8. 4. zwischen Cuno, Geßler, Oeser, Heinze, Hamm, Severing und v. Richter stattfand. In R 43 I fand sich darüber keine Aufzeichnung, dagegen gibt Severing in seinen Memoiren eine Aktennotiz wieder, in der er den Verlauf der Besprechung ziemlich eingehend schildert. Über die Stellungnahme des RK berichtet Severing: „Es bleibe im Ruhrgebiet bei dem passiven Widerstand, und es sei das Bestreben der RReg., nicht nur selbst einen Kriegsfall mit Frankreich zu vermeiden, sondern auch dafür zu sorgen, daß das Reich nicht von unverantwortlichen Personen und Organisationen in einen Krieg mit Frankreich gedrängt würde. Vorsorge solle lediglich getroffen werden dafür, daß bei Bandeneinfällen im Osten noch ein gewisser ‚Knüppel im Sack‘ vorhanden wäre. Dazu sei die Erhaltung eines gewissen Bestandes von Heeresgerät erforderlich. Zweifelhaft sei lediglich, ob die Loslösung von Organisationen zweckmäßiger durch eine schroffe Trennung oder eine langsame Abwicklung erfolge.“ (Severing, Bd. I, S. 389).

3

Am 23. 4. ersucht der RWeM den RJM, gegen die Urheber von insgesamt acht Zeitungsartikeln, die Ende März/Anfang April in den Zeitungen ‚Vorwärts‘, ‚Rote Fahne‘, ‚Volksstimme‘ (Chemnitz), ‚Volkswille‘ (Hannover), ‚Volkswacht‘ (Luckenwalde), ‚Karlsruher Zeitung‘ und ‚Bremer Volkszeitung‘ erschienen waren, Verfahren wegen Landesverrats einzuleiten. Zur Begründung heißt es: „Bei den für die Veröffentlichung Verantwortlichen muß zweifellos das Maß von politischer Schulung vorausgesetzt werden, daß sie wußten, daß die Tat geeignet war, die früheren Feindmächte zu Zwangsmaßnahmen gegen das Deutsche Reich zu veranlassen, und daß deshalb die Geheimhaltung für das Wohl des Deutschen Reiches erforderlich war.“ (R 43 I /685 , Bl. 37-38).

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