2.123 (feh1p): Nr. 123 Aufzeichnung des Reichsbankvizepräsidenten v. Glasenapp über eine Unterredung mit dem britischen Botschafter D’Abernon über die deutsche Finanzlage. 27. November 1920.

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Nr. 123
Aufzeichnung des Reichsbankvizepräsidenten v. Glasenapp über eine Unterredung mit dem britischen Botschafter D’Abernon über die deutsche Finanzlage. 27. November 19201.

R 43 I /2355 , Bl. 213–217

Gestern vormittag suchte mich der General Malcolm2, den ich aus Anlaß der Brüsseler Finanzkonferenz3 kennengelernt hatte, auf, um mich zu bitten, den hiesigen englischen Botschafter zu besuchen. Er bemerkte, Lord D’Abernon interessiere sich lebhaft für Finanzfragen und habe den Wunsch, einige Punkte mit mir zu besprechen. Ich glaubte, mich diesem Wunsche nicht versagen zu sollen, und habe heute mittag, 12 Uhr, den Botschafter aufgesucht, nachdem Herr Staatssekretär v. Haniel, mit dem ich dieserhalb gestern telephonierte, sein Einverständnis mit dem Besuche erklärt hatte. Der wesentliche Inhalt unserer Unterredung läßt sich wie folgt zusammenfassen:

Der Botschafter begann mit der Frage, was ich von der deutschen Finanzlage halte. Ich antwortete, über die Finanzlage des Reiches zu sprechen, sei ich nicht kompetent. Daß sie eine ganz außerordentlich ungünstige sei, unterliege ja aber keinem Zweifel und ergebe sich klar aus der der Brüsseler Finanzkonferenz vorgelegten Denkschrift4. Dabei nahm ich Anlaß zu betonen, daß mir gerade in Brüssel die Auffassung entgegengetreten sei, die deutsche Finanzlage könne nicht so verzweifelt sein, da die deutsche Regierung es mit der Ausführung der Steuergesetzgebung offenbar nicht ernst nehme. Man wisse ja, daß die scharfen Steuern tatsächlich nicht zur Erhebung gelangen. Demgegenüber sei von mir bereits in Brüssel nachdrücklich betont worden, daß die Regierung sich genötigt gesehen habe, gleichzeitig mit der Einführung neuer, Einkommen und Vermögen aufs äußerste belastender direkter Steuern5 eine völlige Neuorganisation[315] der Steuerbehörden zu verbinden. Die Veranlagung und Erhebung der Steuern sei bisher Landessache gewesen, sie sei nunmehr auf das Reich übertragen worden, da andernfalls zu befürchten gewesen wäre, daß die Landesbehörden bei Durchführung der Steuervorschriften zu viel Rücksicht auf das Interesse der Bevölkerung des eigenen Landes und zu wenig Rücksicht auf das fiskalische Interesse des Reiches nehmen könnten. Die Folge dieses nach Lage der Verhältnisse nicht zu umgehenden Verfahrens sei gewesen, daß die neuen Behörden, denen gleichzeitig die Durchführung eines völlig umgestalteten Steuerrechts oblag, zunächst nur in unzulänglichem Maße aktionsfähig gewesen seien. Erst allmählich habe die neue Behördenorganisation ordnungsmäßig zu funktionieren begonnen, und es stehe zu hoffen, daß im kommenden Jahr die Erhebung der neuen Steuern glatt werde erfolgen können.

Der Botschafter meinte darauf, dieser Sachverhalt sei ihm bisher unbekannt gewesen, leuchte ihm aber ein, denn in England habe es 2–3 Jahre gedauert, ehe die Steuerbehörden in der Lage gewesen seien, die neu beschlossenen Steuern glatt einzuziehen.

Die Frage des Botschafters, wann wohl – das ordnungsmäßige Funktionieren der Steuerorganisation vorausgesetzt – die Balancierung des Budgets zu erwarten sei, erklärte ich nicht beantworten zu können. Ich glaube auch, daß der Herr Reichsfinanzminister zur Beantwortung kaum imstande sei, denn die Beantwortung hänge nicht allein von Deutschland ab. Das ganz unvorhergesehene enorme Anwachsen der Besatzungskosten in den okkupierten Gebieten6 müsse allein schon jede Balancierung unmöglich machen. Der Botschafter gab dies zu und meinte, hier ließe sich ja vielleicht in der Weise Abhilfe schaffen, daß die okkupierenden Mächte die Besatzungskosten selbst übernähmen. Im Zusammenhange hiermit stellte er die Frage, wie die Regierung angesichts des unzulänglichen Steuerertrages ihre Ausgaben decke. Ich konnte nur darauf erwidern, daß dies im Wege unausgesetzter Vermehrung der schwebenden Schuld geschehe, die, wie in Brüssel eingehend erörtert worden sei, eine steigende Inflation zur Folge habe. Auf die weitere Frage, ob denn die schwebende Schuld im Lande Aufnahme finde, setzte ich auseinander, daß das Reich die in fortgesetzt steigendem Maße zur Ausgabe gelangenden Schatzanweisungen bei der Reichsbank diskontiere, daß die Reichsbank aber ihrerseits diese Schatzanweisungen wieder am offenen Markte verkaufe und sehr große Beträge absetze7. Die Absatzmöglichkeit sei eine Folge der starken Abundanz, die augenblicklich auf dem deutschen Geldmarkte herrsche. Freilich könne diese Abundanz nur als eine scheinbare bezeichnet werden, da sie ausschließlich auf dem im Wege der Inflation geschaffenen fiktiven Kapital beruhe. Die[316] Folge der steten Zunahme des fiktiven Kapitals sei ein starkes Anwachsen der Sparkassengelder und der fremden Gelder bei den Banken. Die Anlage dieser fremden Gelder müsse in liquidester Form erfolgen, sie erfolge mithin am zweckmäßigsten durch Erwerb von Schatzanweisungen, die auch vor ihrem Ablauf jederzeit bei der Reichsbank rediskontiert werden können. So sei den Schatzanweisungen die Unterbringung auf dem Markte in weitem Umfange gesichert. Die Inflation habe eben die verhängnisvolle Folge, daß durch das fiktive Geld eine scheinbare Abundanz geschaffen werde, die den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen des Landes nicht entspreche und die es unmöglich mache, das gegenüber der tatsächlichen Kapitalarmut unter normalen Verhältnissen gegebene Mittel der Diskonterhöhung wirksam anzuwenden. Gerade dieser Gesichtspunkt sei auch in Brüssel besprochen worden und von englischer Seite sei auf den zunächst befremdlichen, durch die Wirkungen der Inflation aber bedingten Umstand hingewiesen worden, daß die wirkliches Kapital besitzenden Länder, wie die Vereinigten Staaten und England, einen höheren Diskontsatz hätten als die an effektivem Kapital armen, aber mit fiktivem Kapital künstlich ausgestatteten Länder, wie z. B. Deutschland.

Im Anschluß hieran gab ich dem Botschafter auf seinen Wunsch eine Übersicht über das in Deutschland umlaufende Papiergeld, setzte namentlich den Unterschied zwischen Banknoten und Darlehnskassenscheinen8 auseinander und erläuterte das Anwachsen unseres Papiergeldumlaufes, der bis Ende Oktober auf insgesamt 76,6 Milliarden Mark (63,6 Milliarden Noten und 13 Milliarden Darlehnskassenscheine) gestiegen sei, sich aber dann bis zum 23. November auf 74,9 (62,6 + 12,3) Milliarden Mark ermäßigt habe. Die Frage, wie sich dieser Rückgang erkläre, vermochte ich nur dahin zu beantworten, daß eine volle Klarheit über die Ursachen des Rückganges nicht bestehe. Vermutlich seien verschiedene Gründe bestimmend, darunter vor allem auch der Umstand, daß aus den enormen Mengen des im Lande thesaurierten Papiergeldes von den Besitzern zum Zwecke von Ankäufen angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes erhebliche Beträge entnommen worden seien, die, in den Verkehr gelangt, schließlich bei den Banken zusammenströmten und letzten Endes an die Reichsbank zurückflössen.

Der Botschafter dankte mir für meine Ausführungen, die ihm Neues geboten hätten, und ließ die Bemerkung fallen, er würde es für zweckmäßig erachten, wenn eine in diesen Fragen bewanderte Persönlichkeit den bevorstehenden Verhandlungen in Brüssel beiwohne. Er schloß mit der Frage, ob er sich auch künftig hin und wieder mit der Bitte um Informationen an mich wenden dürfe, was ich bejahte.

Die Unterredung fand in deutscher Sprache statt, welche der Botschafter ausreichend beherrscht. Sie dauerte ungefähr 1 Stunde.

v. Glasenapp

Fußnoten

1

Die Aufzeichnung selbst war auf den 27. 11. datiert. Nach Rücksprache mit StS Albert hatte der RbkVPräs. am 2. 12. dem RK eine Aufzeichnung über diese Unterredung zugesandt (R 43 I /2355 , Bl. 212).

In den Memoiren D’Abernons wird diese Unterredung nicht erwähnt (D’Abernon, Ein Botschafter der Zeitenwende, Bd. 1).

2

Sir Neill Malcolm, General, Chef der brit. Militärmission in Berlin.

3

Internationale Finanzkonferenz in Brüssel vom 24. 9. bis 8.10.1920.

4

Neben einigen anderen Denkschriften war auf der internationalen Finanzkonferenz von Brüssel auch eine „Denkschrift über die finanzielle Lage des Reichs“ übergeben worden (RT-Drucks. Nr. 922, Bd. 364 ). Zur Denkschrift selbst vgl. RT-Drucks. Nr. 254, Bd. 363 .

5

Es handelte sich hier um das Reichsnotopfer, die Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs und den Steuerlohnabzug.

Zum Reichsnotopfer und der Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs s. Dok. Nr. 103, Anm. 1. Zum Steuerlohnabzug s. Dok. Nr. 50, Anm. 6.

6

Die Besatzungskosten hatten auf Anforderung der Alliierten von 3 auf 15 Mrd. M erhöht werden müssen. Siehe dazu Dok. Nr. 83, Anm. 7.

7

Es war dies die Ausgabe von Reichsschatzanweisungen nach dem Gesetz vom 4.8.1914 über die Änderung des Bankgesetzes (RGBl. 1914, S. 327 ). Seitdem wurden diese Schatzanweisungen zur Notendeckung herangezogen. Im November 1920 betrug die Gesamtsumme der vom Reich begebenen Schatzanweisungen 148 Mrd. M (Dtlds. Wirtschaft, Währung und Finanzen, im Auftrage der RReg. den von der Repko eingesetzten Sachverständigenausschüssen übergeben, Berlin 1924, S. 62).

8

Zu den Darlehnskassenscheinen s. Dok. Nr. 167, bes. Anm. 3.

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