1.105.2 (lut2p): 2. Exportunterstützung.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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Text

RTF

[1067]2. Exportunterstützung3.

Es wurde beschlossen, zur Ermöglichung des Abschlusses des von der Firma Lanz mit Rußland geplanten Vertrages 600 000 Mark zur Verfügung zu stellen, und zwar zunächst aus dem Fonds der Erwerbslosenfürsorge, wobei die Anrechnung auf den für das bevorstehende große russische Geschäft4 bereitzustellenden Fonds vorbehalten bleibt.

Fußnoten

3

In der Kabinettsvorlage des RArbM vom 27. 1. wurde hierzu mitgeteilt: Die Finanzierung der sowj. Aufträge an die Firma Lanz (Mannheim) im Gesamtwert von 1 Mio Dollar sei durch das sogen. badische Warenkreditabkommen gesichert. Das Risiko für etwaige Ausfälle werde zu 50% von der Firma Lanz, zu 35% von Baden und zu 15% (= 600 000 RM) durch ein von der sowj. Handelsvertretung zu stellendes Depot getragen. Da die Sowjets nunmehr erklärt hätten, das Depot wegen ungünstiger Finanzlage nicht stellen zu können, habe die „Deutsche Industrievereinigung für den Osten“ (Divo) gebeten, einen entsprechenden Betrag aus Mitteln der Produktiven Erwerbslosenfürsorge (vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 57) zur Verfügung zu stellen (R 43 I /135 , Bl. 44).

4

S. dazu Dok. Nr. 277, P. 3.

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