1.124.1 (lut2p): 1. Mündlicher Bericht über den Verlauf der heutigen Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses.

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1. Mündlicher Bericht über den Verlauf der heutigen Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses.

Der Reichsarbeitsminister berichtete über die Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses vom 16. Februar d. J. vormittags. Die Anlage enthält das Abstimmungsergebnis1.

Das Kabinett beschloß, daß

1.

eine Erhöhung der Bezüge der Hauptunterstützten nicht stattzufinden habe;

2.

daß in den Ortsklassen A–C Ledige mit eigenem Haushalt eine Erhöhung ihrer Bezüge um 10%, alleinstehende Jugendliche unter 21 Jahren eine Erhöhung ihrer Bezüge um 20% erfahren sollen.

Ferner soll eine schärfere Kontrolle bei Auszahlung der Erwerbslosenbezüge eintreten, eventuell unter Zuziehung von Beamten der Landesfinanzämter2.

Fußnoten

1

Beigefügt ist eine Zusammenstellung der vom 9. Ausschuß behandelten Anträge verschiedener Parteien zur Erwerbslosenunterstützung. Angenommen wurde danach nur der folgende Antrag des Zentrums und der BVP: 1) Die Unterstützungssätze der Hauptunterstützten (Verheiratete und Ledige) und die Höchstbeträge in den Ortsklassen A–C werden um 10% erhöht. 2) Alleinstehende jugendliche Erwerbslose erhalten eine Erhöhung um 20%.

2

Der Beschluß des 9. Ausschusses (s. Anm. 1) wird am 19. 2. unverändert dem RT vorgelegt (RT-Drucks. Nr. 1940 A II, Bd. 406 ). Dieser beschließt am 20. 1. durch Annahme eines vom Hauptausschuß eingebrachten Änderungsantrages (RT-Drucks. Nr. 1940 B I, Bd. 406 ) folgende Erhöhungen in den Ortsklassen A–C: für alleinstehende Erwerbslose unter 21 Jahren 20%; für alleinstehende Erwerbslose über 21 Jahren 10%; für alle übrigen Hauptunterstützungsempfänger, sofern sie bereits acht Wochen nacheinander unterstützt wurden, 10% (RT-Bd. 389, S. 5763 ). – Eine entsprechende Anordnung des RArbM ergeht am 27.2.26 (RArbBl., S. 62).

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