1.34.1 (lut2p): [Beschluß über die Durchführung der Locarno-Verträge]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

[Beschluß über die Durchführung der Locarno-Verträge]

Der Herr Reichspräsident eröffnet die Sitzung und erteilt dem Herrn Reichskanzler das Wort.

Der Herr Reichskanzler Die Einzelfragen seien in der letzten Sitzung erschöpfend behandelt1a, so daß eine neue Debatte hierüber sich erübrigen[793] dürfte. Notwendig sei aber heute noch vor der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses2 ein Beschluß der Reichsregierung, der die Grundlage für das Fortsetzen der außen- und innenpolitischen Verhandlungen gebe. Für diesen Beschluß schlage er folgende Formulierung vor:

„Das auf der Grundlage der deutschen Note vom 20. Juli 19253 in Locarno eingeleitete Vertragswerk ist zum Abschluß zu bringen. Dabei ist zu sorgen, daß die logischen Folgen des Werkes von Locarno, besonders in den Rheinlandfragen, alsbald eintreten und sich weiter auswirken.“

Reichsminister Schiele hat gegen die einleitenden Worte dieser Formulierung Bedenken, er bittet, auf die gestern in einer Ministerbesprechung4 vorbesprochene Formulierung zurückzugehen, die geeigneter wäre, innerpolitische Widerstände auszuschalten.

Der Herr Reichskanzler erklärt, er habe keine Bedenken, die Formulierung zu ändern, da sie ja nicht im Wortlaut veröffentlicht würde.

Nach Bemerkung der Reichsminister Dr. Brauns, Schiele und Dr. Geßler wird schließlich folgende Formulierung beschlossen:

„Das Reichskabinett hat den Bericht der Deutschen Delegation über die Ministerzusammenkunft von Locarno entgegengenommen und beschlossen, das auf der Grundlage der deutschen Note vom 20. Juli 1925 in Locarno eingeleitete Vertragswerk zu einem Abschluß zu bringen, der den Lebensnotwendigkeiten des Deutschen Volkes gerecht wird. Die Reichsregierung geht dabei von der durch die feierlichen Erklärungen der Außenminister Englands, Frankreichs und Belgiens begründeten festen Erwartung aus, daß die logische Auswirkung des Werks von Locarno besonders in den Rheinlandfragen sich alsbald verwirkliche.“

Der Herr Reichskanzler stellt die einstimmige Annahme dieses Beschlusses fest5.

Der Herr Reichspräsident schließt mit einigen Worten des Dankes die Sitzung um 10 Uhr.

Fußnoten

1a

S. Dok. Nr. 201, dort auch Anm. 20.

2

Der Auswärtige Ausschuß tritt unmittelbar nach Beendigung dieses Kabinettsrats zusammen. Nach Berichten der Abendpresse des 22. 10. wird die Sitzung, an der zahlreiche Reichsminister und Vertreter der Länderregierungen teilnehmen, von Stresemann und Luther durch ausführliche Darlegungen über die in Locarno erzielten Ergebnisse eingeleitet. In anschließender Debatte verliest Graf Westarp den folgenden Beschluß seiner Fraktion vom 21. 10.: „Die deutschnationale Reichstagsfraktion vermag in dem Ergebnis der Verhandlungen von Locarno nicht die Erfüllung der Forderungen zu sehen, die den Lebensnotwendigkeiten des deutschen Volkes gerecht werden. Die Fraktion vermißt außerdem die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Vertragsabschluß sowie die Gegenleistungen der anderen beteiligten Mächte, die den Deutschland angesonnenen Opfern entspricht. Angesichts dieser Erkenntnis erklärt die Fraktion schon jetzt, daß sie keinem Vertrage zustimmen wird, der den deutschen Lebensnotwendigkeiten nicht gerecht wird und insbesondere einen Verzicht auf deutsches Land und Volk nicht ausschließt.“ („Deutsche Tageszeitung“, Ausschnitt in R 43 I /429 , Bl. 38).

3

S. Dok. Nr. 123, dort bes. Anm. 1.

4

Aufzeichnungen oder Vermerke über diese Ministerbesprechung nicht in den Akten der Rkei.

5

Dieser Beschluß wird am 31. 10. in vollem Wortlaut durch WTB veröffentlicht (WTB-Ausschnitt in R 43 I /425 , Bl. 452).

Extras (Fußzeile):