1.37.1 (lut2p): 1. Haushalt 1926.

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1. Haushalt 1926.

Nach kurzer Debatte darüber, ob es zweckmäßig sei, unter den gegenwärtigen politischen Umständen eine Entscheidung über die vom Reichsminister der Finanzen auf Rk. 75841 angeschnittenen grundsätzlichen Fragen für den Haushalt 1926 noch herbeizuführen, wurde beschlossen, ohne Rücksicht auf die aus der deutschnationalen Einstellung zum Locarnoer Abkommen zu erwartenden Weiterungen die sachlichen Beratungen aufzunehmen.

Ministerialdirektor Dr. Lothholz trug darauf den Inhalt der erwähnten Kabinettsvorlage vor2. Er brachte zum Ausdruck, daß mit Ausnahme des Reichsministeriums des Innern und des Reichsverkehrsministeriums über die Notwendigkeit, keine neuen Stellen einzusetzen und auch keine Höherstufungen vorzunehmen, zwischen den Ressorts Einigkeit mit der Maßgabe hergestellt sei, daß alle Ressorts sich für den Fall, daß in den genannten beiden Ministerien oder sonst irgendwo neue Stellen oder Höherstufungen bewilligt werden sollten, die Anmeldung derartiger Ansprüche ausdrücklich vorbehalten hätten. Er wies darauf hin, daß der Etat, sofern der in der Kabinettsvorlage zum Ausdruck gebrachten Stellungnahme des Reichsministers der Finanzen zugestimmt werde, balancieren werde; die neuen Anforderungen auf Grund des Dawesplanes3[798] seien durch Einsparung auf anderen Gebieten ohne Erhöhung des Gesamtausgabenansatzes gegenüber 1925 ermöglicht worden.

Der Reichsminister der Finanzen legte dar, daß nur bei Ablehnung von neuen Einstellungen und Höherstufungen ihm möglich sein werde, auch die Länder und Gemeinden zur Zurückhaltung auf diesem Gebiete zu veranlassen. Der Personalbedarf beanspruche in allen Haushalten ungefähr 70% der Gesamteinnahmen, in Preußen sogar noch etwas mehr. Der Personalbestand des Reichs sei, und zwar auch in der Reichsfinanzverwaltung, zu groß; daher müsse, sofern in den Etats einzelner Ressorts aus sachlichen Gründen Personalvermehrungen notwendig seien, diesen Notwendigkeiten dadurch entsprochen werden, daß aus den überbesetzten Verwaltungen Planstellen mit den Beamten in die Ressorts mit Mehrbedarf übertragen werden. Solche Ausnahmen seien z. B. im Auswärtigen Amt anzuerkennen, wo neue Konsulate eingerichtet werden müßten, wozu das Auswärtige Amt aber neue Stellen nicht brauche, sondern in sich einen Ausgleich vornehme. Ähnliche Ausnahmen seien auch für die Marine anerkannt und auf entsprechende Weise befriedigt worden. Entscheidung sei noch insbesondere hinsichtlich des Reichsverkehrsministeriums bezüglich der Wasserstraßen- und Luftverkehrsverwaltung zu treffen. Eine Besserstellung der Beamten sei nicht zu erreichen, sofern nicht der gesamte Personalbestand erheblich verringert werde.

Der Reichsverkehrsminister nahm für sein Ressort, insbes. bezüglich der erwähnten beiden Verwaltungszweige und auch für die Eisenbahn-Abteilung in Anspruch, daß ihm eine Ausnahme zugebilligt werde. Seine Verwaltung befinde sich im Aufbau; würden seine Wünsche nicht befriedigt werden, so müsse er vor dem Reichstag erklären, daß verschiedene der ihm übertragenen Aufgaben, hinsichtlich deren der Reichstag eine stärkere Initiative wünsche, nicht erfüllt werden könnten4.

Der Reichspostminister wies darauf hin, daß bei ihm die Reichsdruckerei Stellenverbesserungen notwendig mache. Im übrigen sei für die Post- und Telegraphenverwaltung der Verwaltungsrat zuständig. Seine Verwaltung könne als eine Betriebsverwaltung nicht nach den gleichen Grundsätzen wie die Hoheitsverwaltungen behandelt werden. Abgesehen von den bereits durch Kabinettsbeschluß[799] festgelegten Umwandlungen im gehobenen mittleren Dienst sei es eine unabweisbare Notwendigkeit, in einer Betriebsverwaltung den Bedürfnissen der Wirtschaft, des Betriebes und des Verkehrs Rechnung zu tragen. Er verweise dafür beispielsweise auf die Anforderungen der Technik und das schon wieder sehr stark ausgeartete Helferwesen.

Der Reichsminister der Finanzen gab zu, daß die Dinge für die Betriebsverwaltungen anders lägen. Das Reichsverkehrsministerium sei aber eine reine Hoheitsverwaltung. Von ihm würden außer einem weiteren Ministerialdirektor 13 neue Stellen für höhere Beamte angefordert. Würde dem ohne Stellenübertragung entsprochen, so werde dadurch die nicht unberechtigte Mißstimmung bei den abgebauten Beamten verstärkt werden. Er sei bereit, aus seiner Verwaltung geeignete Beamte für die Übernahme ins Reichsverkehrsministerium zur Verfügung zu stellen. Diese würden gegen eine Versetzung in die Verkehrsverwaltung Einwendungen nicht geltend machen können.

Der Reichsarbeitsminister regte an, diese noch ungeklärten Fragen in einer Chefbesprechung zu erörtern, ehe das Kabinett dazu Stellung nehmen könne.

Der Reichskanzler schloß sich diesem Standpunkte an und erklärte sich bereit, in einer derartigen Chefbesprechung den Vorsitz zu führen. Er gebe zu, daß gewisse Ausnahmen würden anerkannt werden können, wiewohl er innerlich auf dem Standpunkt des Reichsfinanzministers stehe. Auch er könne aber heute noch nicht abschließend Stellung nehmen.

Der Reichsminister des Innern bat auch seinerseits um Beteiligung seines Ressorts an dieser Besprechung, da auch er noch Wünsche, namentlich hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Institute, geltend zu machen habe, ohne deren Erfüllung man zu einer nicht vertretbaren Stagnation kommen müsse.

Der Reichsminister der Finanzen bat um die Ermächtigung, dem Kabinett den Etat so vorzulegen und ihn in Druck zu geben, wie er sich nach Durchführung der in der Kabinettsvorlage zum Ausdruck gebrachten Gesichtspunkte gestalten werde. Sofern auf Grund der Chefbesprechung Änderungen erforderlich werden sollten, würden diese hernach zum Ausdruck gebracht werden können. Sein Vorschlag sei deswegen geboten, weil der Etat am 1. November dem Reichsrat vorgelegt werden müsse und bei anderem Verfahren eine rechtzeitige Drucklegung nicht mehr möglich sein werde.

Ministerialdirektor Dr. Lothholz vertrat den Standpunkt, daß nach Klärung der Zweifelsfrage in der Chefbesprechung eine neue Kabinettssitzung vermutlich nicht mehr notwendig sein werde.

Der Reichsminister der Justiz behielt sich vor, auch seinerseits noch Stellenanforderungen zu beantragen für den Fall, daß anderen Ressorts neue Stellen bewilligt werden sollten. Er bat um Beteiligung an der Chefbesprechung.

Der Reichssparkommissar erklärte sein Einverständnis mit den vom Reichsminister der Finanzen vorgetragenen Gesichtspunkten und bat auch seinerseits um Hinzuziehung zu der Chefbesprechung.

Der Reichswehrminister bat gleichfalls um Beteiligung und schlug vor, die Chefbesprechung am 30. Oktober stattfinden zu lassen.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde beschlossen, daß zu dieser Chefbesprechung unter Berücksichtigung der eben geäußerten Wünsche nach näherer[800] Vorbereitung durch den Reichsminister der Finanzen von seiten der Reichskanzlei eingeladen werden solle, und zwar möglichst zum 30. Oktober. Der Reichsminister der Finanzen möge die noch erforderlichen Mitteilungen alsbald an die Reichskanzlei gelangen lassen5.

Fußnoten

1

S. Anm. 2.

2

In der am 23. 10. übersandten Vorlage des RFM (R 43 I /877 , Bl. 112) heißt es: Bei der Anmeldung zum Haushaltsentwurf 1926 seien von fast allen Ressorts Anträge auf Einstellung neuer Planstellen oder auf Höherstufung von Beamten gestellt worden. Der RFM habe diese Anträge, soweit nicht Organisationsänderungen, wie etwa beim AA, beabsichtigt seien, durchweg abgelehnt, weil gegenwärtig Veränderungen im Bestand der planmäßigen Beamten nicht vertretbar seien. Die rechtzeitige Fertigstellung des Haushaltsentwurfs für 1926 (Vorlage an den RR muß nach§  22 der Reichshaushaltsordnung vom 31.12.22 bis 1. 11. erfolgt sein. S. RGBl. 1923 II, S. 17 ) hänge wesentlich davon ab, ob dieser Standpunkt vom Kabinett gebilligt wird. Eine weitere grundsätzliche Frage sei die, wie weit für 1926 bei der Einstellung von Ausgaben in den außerordentlichen Haushalt gegangen werden sollte. In den diesbez. Vorverhandlungen habe der RFM mit Rücksicht darauf, daß für 1926 mit der Aufnahme einer Anleihe nicht gerechnet werden könne, den Standpunkt vertreten, daß der außerordentliche Haushalt für 1926 aufs äußerste zu beschränken sei.

3

Nach dem „Gesetz über die Londoner Konferenz“ vom 30.8.24 (s. dort Unteranlage I zu Anlage I des Londoner Schlußprotokolls, RGBl. II, S. 289 ) hat Dtld. im dritten Jahre der Durchführung des Dawes-Plans, d. h. im Jahre 1926/7, 110 Mio GM aus dem Reichshaushalt an den Agenten für Reparationszahlungen abzuführen.

4

Für diese Aufgabenbereiche seines Ressorts hatte RVM Krohne mit Schreiben an den RFM vom 23. 10. (19 Seiten, mehrere Anlagen) 14 neue Planstellen (darunter einen MinDir.) angefordert. Zur Begründung wird u. a. hingewiesen auf die umfangreiche Diensttätigkeit, die der Aufschwung des Luftverkehrswesens erforderlich mache. „Mit diesem Aufschwung muß der Ausbau möglichst vieler Flughäfen, Landeplätze und Notlandeplätze Hand in Hand fortschreiten. Der Wiederaufbau der durch den Friedensvertrag fast restlos vernichteten Bodenorganisationen stellt das Reichsverkehrsministerium daher vor beträchtliche Anforderungen. Weitere Aufgaben sind ihm durch die Einführung des Nachtflugverkehrs gestellt, der die Einrichtung eines besonderen Landbefeuerungs- und Signalnetzes bedingt. Umfangreiche wissenschaftliche und praktische Arbeiten erfordert die Entwicklung von neuzeitlichen Bordinstrumenten, Luftschrauben, Motoren- und Flugzeugzellen. Ferner bedarf der deutsche Flugsicherungsdienst weiteren Ausbaus, um ihn im Interesse des zwischenstaatlichen Luftverkehrs den Einrichtungen anzupassen, die bereits in den mit Deutschland im Luftverkehr stehenden Auslandsstaaten eingeführt sind.“ Neue wichtige Aufgaben stelle sodann auch die starke Zunahme des Kraftverkehrs, den es in die allgemeine Verkehrswirtschaft einzugliedern gelte. Wesentliche Voraussetzungen hierfür seien einheitliche Planung und neuzeitliche Bauweise der dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen (R 43 I /877 , Bl. 116-150).

5

In der Chefbesprechung am 30. 10., an der unter Vorsitz des RK die RM Krohne und Geßler sowie die StS Kempner, Fischer, Joel, Trendelenburg und Zweigert teilnehmen, weist der RVM einleitend auf die vielfältigen Aufgaben seines Ministeriums hin, die den Einsatz zahlreichen geschulten Personals erforderlich machten. Nur bei restloser Erfüllung seiner Personalwünsche (vgl. Anm. 4) könne er die Verantwortung für sachgemäße Ausführung seiner ressortmäßigen Verpflichtungen weiterhin übernehmen. Dagegen sprechen sich das RFMin. (StS Fischer), der RSparKom. und schließlich auch der RK dahin aus, in den hochspezialisierten Abteilungen des RVMin. zunächst kommissarische Beamte einzusetzen und hierbei auf Wartegeldempfänger zurückzugreifen. Auf Ersuchen des RVMin. wird beschlossen, Entscheidung hierüber in einer Kabinettssitzung am 31. 10. (s. Dok. Nr. 213) herbeizuführen (Protokoll in R 43 I /877 , Bl. 162-164).

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