1.56.1 (lut2p): 1. Zollkrieg mit Spanien.

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Text

RTF

1. Zollkrieg mit Spanien1.

Ministerialdirektor Ritter berichtete über den gegenwärtigen Stand der Zollverhandlungen mit Spanien2. Es müsse heute Entscheidung getroffen werden, ob Deutschland entsprechend dem Vorgehen Spaniens jetzt gleichfalls mit Kampfmaßnahmen vorgehen und wie sich unsere Unterhändler gegenüber der Ablehnung Spaniens, das Provisorium auf ein Jahr statt der vorgeschlagenen 6 Monate zu erstrecken, verhalten sollen. Hinsichtlich der Frage des Provisoriums sei zu bemerken, daß ein sechsmonatiges Provisorium für Deutschland ungünstiger als ein einjähriges Provisorium sei. Ein Provisorium sei aber überhaupt für unsere Industrie nicht günstig. Deshalb habe sich der Reichsverband der Deutschen Industrie in der heute mit ihm gepflogenen Verhandlung schließlich mit einem sechsmonatigen Provisorium abgefunden.

Reichsminister Dr. Krohne bestätigte diese Ausführungen, regte aber an, ob es nicht möglich sei, wenigstens ein neunmonatiges Provisorium zu erreichen.

[868] Nach weiterer Aussprache über diesen Punkt, an der sich der Herr Reichskanzler, der Herr Reichsaußenminister, der Reichsminister Dr. Krohne und Ministerialdirektor Ritter beteiligten, wird auf Anregung des Herrn Reichsministers Dr. Stresemann beschlossen, an sich in das sechsmonatige Provisorium einzuwilligen, aber unter Hinzufügung einer Prolongationsabrede, wonach jeder Teil nach Ablauf der sechs Monate eine Verlängerung um weitere drei Monate verlangen könne, falls bis dahin keine anderweite Vertragsabrede getroffen sei.

Die weitere Erörterung drehte sich um die für Weintrauben, Bananen und Tomaten deutscherseits zu verlangenden Zollsätze. Das Ergebnis dieser Beratung ist in dem anliegenden Telegramm des Auswärtigen Amts, das im Anschluß an die Kabinettssitzung nach Madrid abgesandt ist, unter Ziffer 2 enthalten. Hinsichtlich der etwaigen Kampfmaßnahmen wird gleichfalls auf das anliegende Telegramm (Ziffer 3) verwiesen3.

Fußnoten

1

Gemäß ihrer bei der parlamentarischen Behandlung des dt.-span. Handelsvertrages gegebenen Zusage (s. dazu RT-Bd. 385, S. 2113 ) hatte die RReg. am 5. 7. neue Verhandlungen in Madrid aufgenommen, um den Vertrag vor allem hinsichtlich der Einfuhrzölle für span. Weine abzuändern. Nachdem diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hatten, sah sich die RReg. mit Rücksicht auf die neue dt. Weinernte und die dreimonatige Kündigungsfrist veranlaßt, den Vertrag mit Wirkung vom 16. 7. zu kündigen (Bekanntmachung des AA im RGBl. II, S. 738). Gleichzeitig schlug sie der span. Reg. vor, die Verhandlungen fortzusetzen, um noch vor Außerkrafttreten des geltenden Vertrages (16. 10.) neue Vereinbarungen aushandeln zu können. Da auch diese Verhandlungen ergebnislos verliefen, wurden sie am 6. 8. abgebrochen (umfangreiches Material, insbes. eine ausführliche Aufzeichnung der dt. Delegation über den Verlauf der Verhandlungen vom 5. 7. bis 6. 8. in R 43 I /1117 , Bl. 338-343).

2

Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen in der zweiten Oktoberhälfte hatte die span. Reg. am 5. 11. handelspolitische Kampfmaßnahmen vor allem durch eine 80%ige Erhöhung der bisherigen Zollsätze für eine Anzahl dt. Waren erlassen. Wie das AA mit Schreiben vom 9. 11. mitteilte, war kurz darauf von span. Seite vorgeschlagen worden, ein sechsmonatiges Provisorium abzuschließen. Beide Seiten sollten sich nicht auf Meistbegünstigung, sondern auf Anwendung der Kolonne II des span. Tarifs (s. dazu Anlage B der span. Note an die dt. Delegation vom 25. 7. in R 43 I /1117 , Bl. 321-323) und des dt. autonomen Tarifs (s. dazu RGBl. 1902, S. 303 –441) einigen. Diesen Vorschlag habe der Handelspolitische Ausschuß beim AA als unannehmbar zurückgewiesen und angeregt, ein Provisorium für ein Jahr abzuschließen (R 43 I /1117 , Bl. 368-371). – Das RKab. beschloß daraufhin in seiner Sitzung am 11. 11. (hier nicht abgedr.), die dt. Delegation anzuweisen, die Verhandlungen auf der Grundlage zweier Alternativvorschläge des AA – einer modifizierten Fassung des span. Vorschlages und des dt. Gegenvorschlages betr. einjähriges Provisorium (s. dazu Anlage 1 und 2 der Vorlage des AA vom 9. 11. in R 43 I /1117 , Bl. 368-371, hier: Bl. 370f) – fortzusetzen, dabei aber den dt. Gegenvorschlag in den Vordergrund zu stellen (R 43 I /1406 , Bl. 125 f.).

3

Das beiliegende Telegramm an die dt. Delegation in Madrid (kein Tagesdatum, nur: November 1925) lautet in Ziffer 3: „Bitte Spanischer Regierung mitteilen, […] Reichsregierung habe Inkraftsetzung der an sich natürlichen und bereits vorbereiteten deutschen Abwehrmaßnahmen noch einmal hinausgeschoben […]. Sollten spanische Kampfmaßnahmen aber nicht in den nächsten Tagen aufgehoben werden, so könne Reichsregierung Inkraftsetzung deutscher Abwehrmaßnahmen nicht länger aufschieben, da es natürlich für uns unerträglich sei, daß deutsche Waren von spanischem Markt vollständig ausgeschlossen sind, während spanische Waren zu unseren mäßigen autonomen Sätzen immerhin noch hereinkönnten.“ (R 43 I /1406 , Bl. 200-202). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 236, P. 5.

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