1.120 (ma12p): Nr. 332 Aufzeichnung des Reichsministeriums des Innern: Stand der Verhandlungen über das Reichskonkordat. 15. Oktober 1924

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 9). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

[1118] Nr. 332
Aufzeichnung des Reichsministeriums des Innern: Stand der Verhandlungen über das Reichskonkordat. 15. Oktober 19241

R 43 I /2202 , Bl. 238f

Der beim Reichspräsidenten beglaubigte päpstliche Nuntius Pacelli hat bei Überreichung seines Beglaubigungsschreibens an den Reichspräsidenten am 30. Juni 1920 in seiner Ansprache erklärt, es sei seine Aufgabe in Berlin, „mit den zuständigen Autoritäten die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland von neuem so zu regeln, wie es der neuen Lage und den heutigen Bedürfnissen entspricht“, während der Reichspräsident in der Erwiderung ausführte, daß er mit ihm, dem Nuntius, die vorliegende Aufgabe, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland neu zu regeln, zu lösen denke. Das solle geschehen auf Grund der Verfassung der Republik, die vollste Gewissensfreiheit verbürge. Die Reichsregierung sei sich bewußt, daß hier eine die berechtigten Interessen beider Teile dauernd befriedigende Einigung erstrebt werden muß2.

Seitdem hat Nuntius Pacelli mehrfach, so auf der Generalversammlung der Katholiken Deutschlands zu Frankfurt a. M. am 27. August 1921, der Hoffnung Ausdruck verliehen, zum Abschluß eines Konkordats mit dem Deutschen Reiche zu gelangen.

Durch Rundschreiben vom 6. Januar 1921 hat der Reichsminister des Innern den Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen mitgeteilt, daß die Bestimmungen der Reichsverfassung über die Religionsgesellschaften es für die deutschen Länder mit stärkerer katholischer Bevölkerung erforderlich machen, das Verhältnis zwischen dem Staat und der katholischen Kirche grundsätzlich neu zu regeln. Gleichzeitig wurden Richtlinien für ein Reichskonkordat übersandt mit Angabe jener Punkte, die voraussichtlich Gegenstand der konkordatären Regelung bilden werden. Die Antworten der Landesregierungen lassen sich dahin zusammenfassen, daß im allgemeinen keine grundsätzlichen Bedenken gegen ein Reichskonkordat bestehen unter der Voraussetzung, daß es sich auf das ganze Reich erstreckt, also auch Bayern mit umfaßt3. Das Reichskonkordat würde also im allgemeinen ein sogenanntes Rahmenkonkordat sein müssen.

[1119] Am 11. November 1921 fand in Berlin eine Besprechung zwischen der Reichsregierung und dem bayerischen Ministerpräsidenten Graf von Lerchenfeld statt mit dem Ziele, die Zustimmung Bayerns zur Einbeziehung Bayerns in das Reichskonkordat zu erlangen4. Das Ergebnis der Besprechung ist niedergelegt in einem Schreiben des Reichsministers des Innern an den Bayerischen Ministerpräsidenten5. Danach erklärt sich die Reichsregierung, wie dies auch früher schon geschehen ist, mit dem Abschluß eines bayerischen Konkordates einverstanden, erwartet aber auf der anderen Seite, daß Bayern dem Reichskonkordate zustimmt. Es sollte ein Weg gefunden werden, ein das ganze Reich umfassendes Reichskonkordat abzuschließen, ohne daß das bayerische Konkordat für Bayern dadurch an Wert oder Bedeutung verlieren würde. Dies setzte voraus, daß das Reichskonkordat keine Verabredungen trifft, die etwa in Widerspruch zum bayerischen Konkordat stünden oder, wenn dies der Fall wäre (z. B. hinsichtlich der Bischofswahl), die Möglichkeit einer abweichenden Regelung durch die Länder ausdrücklich offenläßt. Gleichzeitig wurden sämtliche Landesregierungen von der Absicht der Reichsregierung, ein Reichskonkordat abzuschließen, vertraulich in Kenntnis gesetzt.

Am 11. und 12. November 1921 haben Besprechungen des Reichskanzlers Dr. Wirth mit Nuntius Pacelli stattgefunden. Auf Grund dieser Besprechungen hat der Reichskanzler am 14. November den Nuntius um Überreichung von Konkordatsvorschlägen ersucht. Nuntius Pacelli hat daraufhin mit Note vom 15. November 1921 dem Herrn Reichskanzler Vorschläge für ein Reichskonkordat überreicht6. Diese Vorschläge gehen in manchen Punkten über ein Rahmenkonkordat hinaus (z. B. hinsichtlich Besetzung der Theologieprofessuren und der katholischen Professuren für Philosophie und Geschichte).

Auf Grund der Vorschläge des Nuntius ist im Reichsministerium des Innern ein förmlicher Entwurf eines Reichskonkordates aufgestellt worden, der auch die Billigung des Vatikanreferates des Auswärtigen Amtes gefunden hat7. Hinsichtlich der Fassung einiger Punkte, die Schulfragen berühren, hat sich die Schulabteilung des Reichsministeriums des Innern ihre endgültige Stellungnahme mit Rücksicht auf die im Gange befindliche Schulgesetzgebung[1120] vorbehalten. Nach Auffassung der Verfassungsabteilung hält sich der Entwurf im Rahmen der Reichsverfassung. Er läßt auch das bayerische Konkordat unberührt.

Eine Antwort ist dem Herrn Nuntius auf sein Schreiben vom 14. November 19218 bisher nicht erteilt worden, weil die Kurie den Standpunkt vertreten hat, daß zunächst das bayerische Konkordat zum Abschluß gebracht werden sollte9. Erst dann sollte mit der endgültigen Übersiedlung Pacellis nach Berlin in die Verhandlungen über das Reichskonkordat eingetreten werden.

Nuntius Pacelli ist über die Schwierigkeiten eines Reichskonkordates, insbesondere die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, die einem über ein Rahmenkonkordat hinausgehenden Reichskonkordat entgegenstehen, unterrichtet.

Der Gedanke eines Reichskonkordates ist von der deutschen Presse bisher im allgemeinen günstig aufgenommen worden. Bemerkt sei, daß z. B. auch ein Artikel des Berliner Tageblatts (Max Jordan, April 1922) ein Reichskonkordat als einen Schritt, die internationalen Beziehungen Deutschlands wieder zu stärken, begrüßt hat. Daß die Kreise des Evangelischen Bundes (Magdeburger Zeitung) sich ablehnend verhalten, ist bei der Kampfstellung des Evangelischen Bundes zur Kurie nicht weiter zu verwundern.

Der Deutsche Evangelische Kirchenbund dagegen wird keine Bedenken erheben, allerdings unter der Voraussetzung, daß gleichzeitig mit ihm ein Abkommen getroffen wird. Eine solche Zusage hat auch Reichskanzler Dr. Cuno dem Präsidenten des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses am 18. Dezember 1922 bereits gegeben. Nachdem die Konkordatsverhandlungen in den letzten Jahren geruht haben, haben auch bisher weitere Besprechungen mit dem Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß nicht stattgefunden.

G. Kaisenberg

15.10.24

Fußnoten

1

Anlage zu einem kurzen Begleitschreiben StS Zweigerts an den RK vom 15. 10., mit dem Zweigert „die gewünschte Aufzeichnung über den Stand der Konkordatsfrage“ vorlegt. – Am 19. 10. vermerkt RK Marx auf dem Begleitschreiben: „1) Angelegenheit ist in der Ministerbesprechung vom 18. Oktober 1924 vorgetragen worden [s. Dok. Nr. 336, P. 2]. Der RAM und der RIM erklärten sich bereit, nunmehr die Arbeiten in den zuständigen Abteilungen wieder aufnehmen zu lassen. 2) Nach event. 2 Monaten wieder vorlegen. (Anfrage nach dem Stand der Vorbereitung.)“

2

Die Ansprachen des Nuntius und des RPräs. vom 30.6.20 sind abgedr. in: Ernst Deuerlein, Das Reichskonkordat, 1956, S. 12 f.

3

Das genannte Rundschreiben des RIM vom 6.1.21, die in Anlage beigefügten „Richtlinien für das Reichskonkordat“, dazu die Stellungnahmen Preußens, Bayerns, Sachsens, Württembergs und Badens befinden sich abschriftl. in R 43 I /2202 , Bl. 165-193. Das Rundschreiben des RIM vom 6.1.21 sowie die „Richtlinien für das Reichskonkordat“ sind abgedr. in: Deuerlein, a.a.O., S. 17 ff.; die „Richtlinien“ sind außerdem abgedr. in: Staatliche Akten über die Reichskonkordatsverhandlungen 1933 bearb. von Alfons Kupper, 1969, Anhang Dok. Nr. 5, S. 440 f.

4

Protokoll dieser Besprechung vom 11.11.21 in R 43 I /2202 , Bl. 67-70; vgl. hierzu Deuerlein, a.a.O., S. 23 ff.

5

Schreiben des RIM an den Bayer. MinPräs. vom 10.12.21 in R 43 I /2202 , Bl. 89-91; abgedr. in: Deuerlein, a.a.O., S. 30 ff.

6

Schreiben des Nuntius an den RK vom 15.11.21, in der Anlage dazu eine Punktation mit den Wünschen des Vatikans für die Konkordatsverhandlungen, in R 43 I /2202 , Bl. 74, 77-86; die Punktation ist abgedr. in: Staatliche Akten über die Reichskonkordatsverhandlungen 1933, Anhang Dok. Nr. 6, S. 441 ff.

7

Gemeint ist anscheinend der „Referentenentwurf zu einem Reichskonkordat“ vom 27.4.22, der vom Vatikanreferenten des AA und von MinR Kaisenberg (RIMin.) ausgearbeitet worden war (in R 43 I /2202 , Bl. 11-15). Dieser Entwurf ist jedoch nicht identisch mit den beiden Konkordatsentwürfen vom 27.4.22 bzw. 28.6.22, die abgedr. sind in: Staatliche Akten über die Reichskonkordatsverhandlungen 1933, S. 458 ff.

8

Es muß heißen: „vom 15. November 1921“; vgl. Anm. 6.

9

Vgl. hierzu Dok. Nr. 336, Anm. 4.

Extras (Fußzeile):