1.84 (ma12p): Nr. 297 Aufzeichnung der Bayerischen Gesandtschaft betr. Notifizierung der Erklärung der Reichsregierung zur Kriegsschuldfrage. 8. September 1924

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[1025] Nr. 297
Aufzeichnung der Bayerischen Gesandtschaft betr. Notifizierung der Erklärung der Reichsregierung zur Kriegsschuldfrage. 8. September 19241

R 43 I /808 , Bl. 112

Die mit der Erklärung des Herrn Reichskanzlers vom 30. August 1924 zur Kriegsschuldfrage2 angekündigte Notifizierung des Standpunktes der Deutschen Regierung an die fremden Mächte ist bisher noch nicht erfolgt.

Diese Verzögerung eines wohlüberlegt feierlich angekündigten, von der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes dringend geforderten Schrittes erregt bei der Bayerischen Regierung ernstliche Beunruhigung. Wenn schon die Mitteilung an die Mächte nicht gleichzeitig mit der Kundgebung des Herrn Reichskanzlers gegenüber dem deutschen Volke veranlaßt werden wollte, so wäre es ihres Erachtens jedenfalls angezeigt gewesen, diese Mitteilung unmittelbar folgen zu lassen, damit jedem Versuche einer Gegenaktion der anderen Seite behufs Verhinderung des angekündigten Schrittes vorgebaut worden wäre. Die Bayerische Regierung sucht vergeblich nach den Gründen für die nunmehr eingetretene Verschiebung; daß der in der Presse hierfür geltend gemachte Grund (derzeitige Abwesenheit der Ministerpräsidenten Großbritanniens und Frankreichs von ihren Regierungssitzen) an amtlicher Seite wirklich maßgebend gewesen oder vorgebracht worden sein sollte, vermag sie nicht zu glauben.

Die Bayerische Regierung ist vielmehr der Meinung, daß aus innen- und außenpolitischen Gründen der in Aussicht gestellte diplomatische Schritt nicht länger verzögert werden darf, und daß es keinen Grund geben darf und geben kann, der eine noch längere Verzögerung dieses unbedingt gebotenen Schrittes zu rechtfertigen vermöchte3.

Berlin, den 8. September 1924

Fußnoten

1

Die Aufzeichnung wird von LegR Frhr. v. Papius von der Bayer. Gesandtschaft in Berlin am 9. 9. dem RVM Oeser übergeben, der den in Urlaub gefahrenen RK vertritt. Oeser übersendet die Aufzeichnung noch am 9. 9. an die Rkei und das AA.

2

Gemeint ist die Kundgebung der RReg. zur Kriegsschuldfrage vom 29.8.24 (Dok. Nr. 290), die am 30. 8. in der Tagespresse veröffentlicht wurde.

3

Am 11. 9. berichtet Haniel aus München: „Der hiesigen innerpolitischen Einstellung entsprechend hat die Kriegsschuldfrage von jeher in der hiesigen öffentlichen Meinung und Presse eine große Rolle gespielt. Infolgedessen fand auch die feierliche Erklärung der RReg. einen besonders lebhaften Widerhall. Lediglich die sozialdemokratische und demokratische Presse sprach sich von vornherein gegen diesen Schritt aus mit der Begründung, daß der gewählte Zeitpunkt ungünstig und die Erklärung lediglich von den Deutschnationalen der Regierung abgepreßt sei. Die Blätter dieser Richtung wünschen daher nunmehr auch nicht, daß die RReg. den Widerruf des Schuldanerkenntnisses den Ententeländern notifiziert. Die gesamte übrige Presse verfolgt dagegen mit wachsender Erregung den weiteren Verlauf der Angelegenheit. Gesteigert wird diese Erregung durch die widersprechenden Nachrichten der Aus- und Inlandspresse über die Absichten der RReg. sowie über die angeblichen Verhandlungen dt. Pazifisten in Genf. Die schwierige Lage, in die die RReg. außen- wie innen- politisch geraten sei, wird zwar anerkannt, jedoch besteht man hier im allgemeinen trotzdem auf möglichst baldiger Absendung der Note.“ (R 43 I /808 , Bl. 120f). Vgl. hierzu Dok. Nr. 298.

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