1.59 (ma32p): Nr. 301 Der Reichsminister der Finanzen an Staatssekretär Pünder. 22. September 1927

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Nr. 301
Der Reichsminister der Finanzen an Staatssekretär Pünder. 22. September 1927

R 43 I /656 , Bl. 238–241

[Auslandsanleihen öffentlicher Körperschaften.]

Unter Bezugnahme auf das mir abschriftlich übermittelte Schreiben des Reichsbank-Direktoriums vom 15. August d. Js. (Nr. I 13345)1 […] beehre ich mich, in der Anlage Abschrift einer Erklärung zu übersenden, die der vom Reichsbank-Direktorium bestellte Sachverständige2 in der Sitzung der Beratungsstelle für Auslandskredite am 20. September d. Js.3 abgegeben hat. Wie der Herr Reichsbank-Vertreter ergänzend mitteilte, soll beabsichtigt sein, das vorbezeichnete Schreiben des Reichsbank-Direktoriums in einer Kabinettssitzung zur Erörterung zu stellen. Die Beratungsstelle hat dem am Schluß jener Erklärung namens des Reichsbank-Direktoriums gestellten Antrage, die Beratung sämtlicher vorliegender Anträge4 solange auszusetzen, bis die Entscheidung des Reichskabinetts über die Frage des Abbremsens der Auslandsanleihen gefallen ist, im wesentlichen entsprochen. Sie hat von den drei Anleiheplänen, die beraten werden sollten5, lediglich einen Anleiheplan, nämlich den des Staates Preußen behandelt, da sie auf die preußische Staatsregierung glaubte Rücksicht nehmen zu müssen. Die Beratung der beiden anderen Anleihepläne dagegen hat sie zurückgestellt und beschlossen, in die Begutachtung dieser und weiterer Anleihepläne erst wieder einzutreten, nachdem sich das Reichskabinett mit den von dem Reichsbank-Direktorium im Schreiben vom 15. August aufgeworfenen Fragen beschäftigt haben wird. Sie sah sich hierzu besonders um deswillen veranlaßt, weil der Herr Vertreter des Reichsbank-Direktoriums erklärte, bis zur Klärung des Fragenkreises durch das Reichskabinett seine Stimme in allen Fällen in ablehnendem Sinne abgeben zu müssen.

[930] Der Beratungsstelle liegen außer den Anleiheplänen, deren Begutachtung in der Sitzung vom 20. September d. Js. zurückgestellt worden ist, bereits mehrere andere Anleihepläne vor, auf deren Erledigung von den beteiligten Stellen unausgesetzt gedrängt wird. Der Eingang weiterer Anleihepläne ist mit der Bitte um bevorzugte Behandlung bereits angekündigt. Darunter befinden sich einige zum Teil umfangreiche Sammelanleihen, deren Behandlung geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Für die Beratungsstelle ist unter diesen Umständen eine Aussetzung ihrer Tätigkeit schon aus geschäftsmäßigen Gründen nicht gangbar. Hinzu kommt, daß die mit den Länderregierungen getroffenen Vereinbarungen, auf die allein sich die Zuständigkeit der Beratungsstelle gründet, dieser eine Aussetzung ihrer Tätigkeit nicht gestatten und daß zur Vermeidung von Beunruhigung der Grund für die vorläufige Nichtanberaumung von Sitzungen auch nicht genannt werden darf. Die Beratungsstelle hat deshalb einhellig den Wunsch geäußert, daß die Entscheidung des Reichskabinetts beschleunigt herbeigeführt werden möge, und hat mich gebeten, diesen Wunsch der Reichskanzlei zu übermitteln.

Ich kann mich der Berechtigung dieses Wunsches nicht verschließen. Auch ich halte eine schleunige Klärung des gesamten Fragenkreises für unbedingt erforderlich. Ich bitte daher die Erörterung des Schreibens des Reichsbank-Direktoriums vom 15. August d. Js. auf die Tagesordnung einer der nächsten Kabinettssitzungen setzen und den Herrn Reichsbank-Präsidenten zu dieser Kabinettssitzung zuziehen zu wollen6.

Abschrift dieses Schreibens erhalten der Herr Reichswirtschaftsminister und Herr Reichsbank-Präsident sowie die ständigen Mitglieder der Beratungsstelle.

Köhler

Fußnoten

1

Dok. Nr. 286.

2

RbkDir. Hülse.

3

Eine Niederschrift über die Sitzung der Beratungsstelle für Auslandskredite am 20.9.27 befindet sich in R 2  /2091  und 2128 .

4

Anträge auf Befürwortung von Auslandsanleiheprojekten durch die Beratungsstelle für Auslandskredite.

5

Auf der Tagesordnung der Sitzung der Beratungsstelle für Auslandskredite am 20.9.27 (Anm. 3) standen geplante Auslandsanleihen des Staates Preußen, der Städte Bocholt und Breslau, eine Auslandsanleihe des Dt. Landkreistages für den Landstraßenbau sowie landwirtschaftliche Auslandskredite der Hypothekenbanken.

6

Vor der Kabinettsberatung über diese Angelegenheit übersandte der RFM dem StSRkei am 4.10.27 ein weiteres Schreiben zur Frage der Auslandsanleihen öffentlicher Körperschaften; siehe Dok. Nr. 310.

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